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Donnerstag, der 16. Oktober 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Hartz IV - Roulett der Paragraphen

Es ist schon beklemmend, wenn Ämter und Behörden im Jahre 2007 - nur noch an Paragraphen wie dem des SGB II § 31 sich bedienen möchten und dabei alles andere umher vergessen. Viele Zuschriften von Lesern bestätigen die Ansicht, dass z.B. die am meisten genutzte Ausrede in den Amtsstuben: “Dafür sind wir nicht zuständig”, oder “Nein, sowas geht bzw. gibt es nicht” - lautet. Da werden schwangeren Frauen Leistungen vorenthalten, Wohnkosten unterschlagen und Regelleistungen sogar komplett vorenthalten, was schon teilweise in den Straftatbestand eines Betruges fällt. Doch kennen sich die Ämter überhaupt in den ihnen vorgelegten Sozialgesetzbücher aus? Mit einem ernüchternden - NEIN - ist diese Frage schnell beantwortet. Allerdings bestätigen auch Ausnahmen die Regel und so kommt es schon einmal vor, dass nicht nur Sanktionsgedanken, sondern auch Hilfen den Bedürftigen zu Teil werden.

Doch wie sieht es nun aus … kennt überhaupt jemand diese Zeilen?

Klingt sicherlich utopisch in den Ohren der Sachbearbeiter und wie ein Hohn für die Bedürftigen. Von Aufklärung, Beratung oder gar rechtlichen Erklärungen … davon scheint nichts mehr übrig geblieben zu sein, seit das Hartz IV Buch (SGB II) Einzug gehalten hat. Es wird nur noch von Mitwirkungspflichten gesprochen und vergisst dabei völlig die eigenen Vorschriften. Das Klima in den Amtsstuben gegenüber den “Kunden” (so möchte man sie nennen) ist schon derart unerträglich geworden, so dass immer mehr Übergriffe von Betroffenen zu verzeichnen sind. Für den Fall, dass noch Ungläubige sich der zuvor aufgeführten Punkte näher belesen möchten, dann empfiehlt der Sozialticker einen Blick in das SGB I zu werfen, denn auch dieses gilt in den Beratungsstellen in vollem Umfang. Entgegen der Meinung aus dem Hause der Bundesagentur, werden die genannte Punkte nicht oder nur mangelhaft ausgeführt. Es werden auch weiterhin durch überzogene Neugier Daten abverlangt, welche weder für die Antragsstellung noch für eine Leistungserteilung relevant sein könnten. Wenn es nach dem Gesetzgeber geht, müsste eigentlich die Neugierbefriedigung im umgekehrten Sinne gestillt werden, indem der “Kunde” über seine Ansprüche auf Leistungen - z.B. in Form eines Merkblattes - umfassend aufgeklärt wird und welches sich an den aktuellen Gesetzgebungen orientiert.

Doch leider sind solche Dinge nicht in den Amtsstuben anzutreffen. Außer abgewetzte Werbebroschüren und frustrierte Vorgeladene, ist in den Fluren nur noch dicke und leicht entzündbare Luft anzutreffen. Neben den wenigen noch kompetenten Sachbearbeitern, durchkreuzen immer mehr inkompetente Mitarbeiter die Hoffnung von Antragstellern und verstecken sich hinter dem angewiesenen Roulett der Paragraphen, die sie selber nicht einmal kennen und dessen Auswirkung den eigenen IQ bei weitem übertreffen. Käme man dem Willen einiger politisch Verantwortlichen nach, dann würden solche Zustände abgeschafft gehört und wieder in den Schubladen versenkt worden, aus dessen diese Gesetze einst hervor gezogen wurden … aber wie man das Rad auch drehen möchte, es endet meist im § 31 SGB II - mit einer Bestrafung … bis zum Tod, welchen man schon billigend in Kauf nimmt.

Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: Dienstag, 18. September 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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