Hartz IV - Praktikumsmissbrauch ist nicht immer auch sanktionierbar
Weil der Antragsteller trotz Belehrung über die Rechtsfolgen Anlass für den Abbruch einer zumutbaren Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit bzw. einer Arbeitsgelegenheit in Form eines Praktikums gegeben habe, wurde durch Wegfall des Zuschlages nach § 24 SGB II um 30 % - erzieherisch versucht, auf ihn “stimulierend” einzuwirken - wieder Lust zur Arbeit zu verspüren.
Doch zum Fall - S 9 AS 32/07 ER :
Ein in Aussicht gestellter Job, sollte “angeblich” nach einem 4 monatigen Praktikum in die Tat umgesetzt werden. So fangen zumindest alle “Märchen” dieser Hartz IV Arbeitsvermittlung an. So auch bei einem Busfahrer, welcher sich im ALG II Bezug befand und über eine Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit - wieder ans Steuer gebracht werden sollte. Das dies wohl nie geplant vom Arbeitgeber war, ergab sich aus der Hauptverhandlung, wo weitere 7 Praktikanten gleicher Weise beschäftigt wurden. Motiviert - und rund um die Uhr im Einsatz, sowie auch an den Wochenenden ohne zaudern mit gleicher Freude dabei, bei knapp 100 Euro Bezahlung, treibt auch den letzten “Sklaven” zur Arbeitslust. Und genau dieses machten sich die findigen “Lohnpreller” - im Rücken selbstverständlich noch vom Amt gestärkt - zu Nutzen, indem der Sanktionsbescheid bereits gedruckt nur auf die Absendung wartete, wie auch die Reisenden an den Bushaltestellen.
Und so wurde aus “Lust” - “Frust” und endete vor dem Sozialgericht Achen, wo versucht wurde, die kleinste Möglichkeit einer Begründung zu diesem “Praktikumsmissbrauch” zu finden. Diesmal leider ohne Erfolg für Amt und Arbeitgeber. Doch wen interessiert dieses schon, wenn vor den Türen der Arbeitsvermittlungen bis zu 12 Millionen weitere potenzielle “Arbeitswillige” gefügig zur Lehre in ein Praktikum gescheucht werden können. Einziger Vorteil ist und verbleibt beim Arbeitgeber, welcher in diesem Falle 28 Monatsgehälter eingespart hatte und als kleines Paradebeispiel in Deutschland gilt. Ähm …. war da nicht mal ein Minister, welcher genau diesen Missbrauch von Praktika unterbinden wollte?
Wer stark genug für das gesamte Urteil im Volltext ist, kann dieses sich bei “Sozialgerichtsbarkeit” ziehen. Sollten sie aber in Zukunft auf “brummende” Busfahrer stoßen, dann haben sie etwas Nachsicht, denn er könnte gerade seinen Sanktionsbescheid vor Antritt der Fahrt erhalten haben.
Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: Samstag, 22. März 2008 - Haftungsausschluss ![]() |
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