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Montag, der 13. Oktober 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Hartz IV: Pflicht zur Vorlage von vollständig lesbaren (ungeschwärzten) Kontoauszügen

1. Für den Erlass einer Regelungsanordnung fehlt es an einem Rechtsschutzbedürfnis für ein Tätigwerden des Gerichts, wenn der Grundsicherungsträger den Leistungsantrag noch nicht förmlich abgelehnt hat.

2. Ein Leistungsempfänger ist verpflichtet, auf Verlangen des Grundsicherungsträgers vollständig lesbare (ungeschwärzte) Kontoauszüge vorzulegen.

LSG Baden-Württemberg Beschluß vom 3.1.2008, L 8 AS 5486/07 ER-B

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Startseite - Veroeffentlicht von: ehem. Lusjena   am: Mittwoch, 23. Januar 2008 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
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