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Hartz IV - Neue Anträge verfügbar

Ab sofort sind die neuen Antragsformulare zur Beantragung von ALG II ( Hartz IV) verfügbar. Bitte bedenken sie dies bei der Beantragung von ALG II (Hartz IV) bzw. bei Beantragung zur Weiterbewilligungen von ALG II (Hartz IV). Sämtliche Anträge finden sie in den Antragsseiten vom Sozialticker in Weiterleitung auf die Seiten der Bundesagentur für Arbeit. Auch für die Mitbürger in türkischer bzw. russischer Sprache werden Ausfüllhinweise zur Erklärung gereicht.

Zu den Anträgen: Sozialticker Antragsseite

Startseite - Veröffentlicht am: 1. April 2008 um 14:32 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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  42 Kommentare / Fragen veröffentlicht


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42 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Thomas T. am Sonntag, 26.10.2008.

Frage,

ich habe ein behindertes Kind von 5Jahren und im Behindertenausweis Stehen die Buchstaben “G;aG;H” grad der Behinderung 100.
Steht mir erhöhtes Harz IV zu oder nicht?


2. ... Kommentar von Steinbock am Sonntag, 26.10.2008.

Behinderung

Mehrbedarf

Wohnfläche - letzter Absatz.

Hartz IV soll das klägliche Überleben sicherstellen, was es in vielen Fällen nicht einhalten kann. Erhöhtes Hartz IV gibt es nicht, sondern in jedem Einzelfall durchklagter Mehrbedarf, wenn es ein Gericht für notwendig ansieht, wenn z.B. ein Kind eine Autoschale benötigt oder eine Auffahrtsrampe ect. …. Sie müssten daher - wenn Sie einen Mehrbedarf benötigen - diesen bei Ihrem Amt beantragen (Frist setzen) und bei Ablehnung das Sozialgericht bemühen, denn eine pauschale Aussage kann hier keiner durch die Glaskugel treffen und im Moment ist Ihr Kind jedem anderen gleichzusetzen.


3. ... Kommentar von Borni2702 am Mittwoch, 19.11.2008.

Ich habe mal gehört das man einen Bonus vom Arbeitsamt erhält wenn man sich selber um eine Arbeit bemüht hat und dies eine festanstellung zu folge hat.


4. ... Kommentar von Heidi Wiegand am Donnerstag, 12.2.2009.

Abwrackprämie für ALG II-empfänger, mein Ehemann bekommt ein spärlich ergänzendes ALGII, weil ich teilzeitbeschäftigt bin. Werden die 2500,-Euro als Geldzugang von der ARGE berechnet. Es ist eine zweckbestimmte Einnahme - auch der Kauf des damit im Zusammenhang stehenden Pkw - vorausgesetzt man bekommt das Geld für den Kauf geliehen, was eigentlich auch zweckbestimmt ist - für den Kauf des Autos. unser Auto ist 12 Jahre alt, und wir müssen uns jedes Mal Geld pumpen, um die Reparatur zu bezahlen, da unser Geld - durch das finanzielle Fiasko des ALG II - aufgebraucht sind und wir über keinerlei Vermögen verfügen, zumal laufende Reparaturen anstehen. An die unverschuldet in Bezug gekommenen ALGII Empfänger hat wieder mal keiner bei der Abwrackprämie gedacht, trotzdem sie auch ein Recht auf ein würdevolles Leben haben. Man ist in ein Sumpf gekommen, an dem man - trotz umfangreicher Eigenbemühungen - nicht so schnell wieder herauskommt. Hartz IV ist nicht armutsfest bemessen. Es kann aber nur jemand dies nachvollziehen, der dies selbst bzw. im unmittelbaren Bezugsbereich miterlebt. Hartz IV sollte durch eine armutsfeste und würdevolle Grundsicherung der Bürger ersetzt werden.
Wie ist diese Abwrackprämie bei ALGII-Empfänger übertragbar(es ist klar - dass die Finanzierung des Autos nur durch geborgtes Geld möglich ist, weil mit der RL bei ALG II - *wenn sie voll gezahlt wird* - schon das sozialkulturelle Existenzminimum weit unterschritten werden und man durch diese RL** noch nicht mal sein tägliches Dasein fristen kann. Der Wert des Autos ist bei ALGII-Empfängern mit 7000,-€uro sowieso schon begrenzt. Die ALGII-Empfänger können schon allein nicht das Geld für einen Kauf eines Pkw aufbringen - dadurch kommen sie nicht in den Genuss der Abwrackprämie - das Zuflussprinzip wird bei der ARGE berechnet, eine Begrenzung des Autowert ist durch die ARGE vorgegeben,
also wie soll das bei ALGII-Empfängern mit der Abwrackprämie funktionieren, weil die Grundvoraussetzungen fehlen - kein Geld etc.
Die ALG II-Empfänger sind gezwungen - ältere Autos zu fahren, weil sie sich kein neues leisten können und immense Reparaturkosten, die man meistens borgen muss, bezahlen. Meine Frage in Richtung alle Menschen werden nach dem Grundgesetz gleichbehandelt - widersprüchlich auch hinsichtlich der Abwrackprämie


5. ... Kommentar von superdet57 am Sonntag, 22.2.2009.

Wir sind ALG II-Empfänger und haben ein 9jahre altes Auto. Soweit passt es mit der Abwrackprämie. Wir würden uns gerne im April einen
Jahreswagen kaufen der den Preis von 4-5 TM hat. Können wir das überhaupt, ohne mit der ARGE in Konflikt zu geraten.


6. ... Kommentar von Steinbock am Sonntag, 22.2.2009.

http://www.sozialticker.com/gr.....90221.html


7. ... Kommentar von Muhammet,Kocaaga am Montag, 23.2.2009.

Hallo und einen schönen tag wünsch ich euch ich hätte da mal eine frage meine waschmaschine und mein kühlschrank ist kaputt und wollte gern mal wissen ob ich einen neuen kühlschrank und eine waschmachine beantragen kann ich bin ein alleinerziehender vater von einer 11 jährigen tochter wenn ja wie könnte ich es beantragen ich danke im vorraus.
Mfg: Kocaaga.Muhammet


8. ... Kommentar von Steinbock am Montag, 23.2.2009.

Solche Anschaffungen sind aus dem Regelsatz anzusparen. Sie könnten nur auf Gnade beim zuständigen Sachbearbeiter hoffen, welcher Ihnen ein Darlehn bewilligen könnte, um den finanziellen Engpass zu überbrücken. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.


9. ... Kommentar von Henikehenya am Montag, 23.2.2009.

Ich beziehe Hartz IV, unser altes Auto ist auf dem Namen meines Sohnes (minderjährig), er ist schwerbehindert und hat den Merkmal “H” in seinem Ausweis.Wir haben ein neues Auto (Daxxxx) bestellt natürlich wieder auf seinen Namen. Jetzt lese ich mit Schrecken, dass Hartz IV Empfänger keine Abwrackprämie erhalten. Ist es tatsächlich so? Gibt es Ausnahmeregelungen für solche Fällen wie unsere ? Ein Teil des Kaufpreises haben wir vom Pflegegeld zusammengespart, ein Teil kriegen wir von Freunden geliehen.Da ich zwei schwerbehinderte Kinder habe, die schon mehrmals operiert wurden und öfters zum Arzt müssen, Therapien usw., brauchen wir ein zuverlässiges Auto.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar


10. ... Kommentar von Einstein am Montag, 23.2.2009.

@Henikehenya

Da die Umweltprämie, wie die Abwrackprämie ja offiziell heisst, als zusätzlicher Anreiz ausgezahlt wird, gilt sie nach derzeitiger Rechtslage als Einkommen. Sie steht nicht im direkten Bezug zum Verkauf des Altfahrzeuges und ist eine Bonusleistung des Staates.

Solange der Gesetzgeber hier nicht nachbessert gilt:

Umweltprämie = Einkommen für Leistungsempfänger nach dem SGB II

Mein persönliche Meinung lautet, das Betroffene unbedingt abwarten sollten, ob der Gesetzgeber dies nachbessert.

Weitere Informationen: BAFA - Umweltprämie


11. ... Kommentar von Henikehenya am Montag, 23.2.2009.

Vielen Dank für die Antwort!
Für Abwarten ist es glaube ich zu spät, oder? Ich habe das Auto am Ende Januar bestellt, Kaufvertrag unterschrieben. Ein Rücktritt wäre wahrscheinlich kostenpflichtig….Ich werde nicht sehr gut schlafen…..


12. ... Kommentar von schulz am Dienstag, 24.3.2009.

Guten Morgen zusammen, habe eine wichtige Frage und ich hoffe das ich hier Tipps bekomme. Wir sind in eine günstigere Wohnung umgezogen und haben aber leider noch keine Küche und auch keinen Kühlschrank( blieb alles in der alten Wohnung weil es zur Einrichtung gehörte). Wie stelle ich jetzt einen Antrag dafür bzw. wie formuliere ich es am besten. Vielen dank für eure Hilfe.


13. ... Kommentar von Bikerheinz am Montag, 10.8.2009.

bin rentner meine partnerin hartz4. was müssen wir bei heirat beachten?

vieviel % zahlt dann arge noch für meine frau?


14. ... Kommentar von Klamo am Dienstag, 1.9.2009.

Wir sind Hartz IV Empfänger und müssen Betriebskosten nachzahlen. Bezahlt uns die Arge diese Nachzahlung automatisch, wenn wir die Betriebskostenabrechnung abgeben oder müssen wir einen gesonderten Antrag stellen? Weiß jemand darüber Bescheid?


15. ... Kommentar von Mary am Donnerstag, 18.2.2010.

Hallo wei0 jemand ob es einen Vordruck zum Beantragen einer Waschmaschine gibt?


16. ... Kommentar von Steinbock am Donnerstag, 18.2.2010.

http://www.sozialticker.com/antraege - entsprechend angepasst, sollte für alles Erdenkliche etwas dabei sein.


17. ... Kommentar von Unamia am Samstag, 20.2.2010.

Habe wie in den letzten Jahren 13. Dez. 2009 den Antrag auf Betriebskosten abgegeben. Die Aufstellungen und auch die Rechnungen hat der Vermieter mit beigelegt. Nun bekam ich am 02.02.2010 einen Bescheid das dem Antrag nicht entsprochen werden kann, weil die Betrieskosten nicht einzeln im Mietvertrag aufgeführt worden wären ; lt.§535 des BGB und §556 etc.
Ich habe natürlich ersteinmal Wiederspruch eingelegt, habe aber immernoch keinen Bescheid. (AbLehnung des Überprüfungsbescheides war schon am nächsten Tag fertig !!!!!!! Sollte man da was schlechtes denken?)
Mein Frage; die Arge hat in den Jahren 2006-2008 immer die BK übernommen und mich auch nie darauf hingewiesen, das diese Kosten im Mietvertrag aufgeführt sein müssen (was sie ja hätte tun können, sie haben ja den Mietvertrag da) müsste sie für das Jahr 2009 nicht auch die BK übernehmen? (Vielleicht mit dem Hinweis auf Änderung im Mietvertrag)
Oder steh ich mit den BK jetzt allein da? Gezahlt werden müssen sie ja von mir. (Wasser, Müll etc.)
Ich danke für eine Antwort.


18. ... Kommentar von Turrican4D am Sonntag, 21.2.2010.

1. Selbstverständlich muss die ARGE zahlen. Du kannst ihnen höchstens noch soweit entgegenkommen, dass Du eine aktuelle Mietbescheinigung abgibst.

2. Solange Du das Geld von der aRGE nicht bekomen hast, musst Du keine Nachzahlung an den Vermieter leisten.

Der Bundesgerichtshof hat im September letzten Jahres in einer Urteilsbegründung gesagt, dass ALG2-beziehende Mieter rechtlich anders zu bewerten seien als nichtbedürftige Mieter.

Der ALG2-beziehende Mieter muss seinem Vermieter nur die Gelder weiterleiten, die er zweckbestimmt dafür von der ARGE erhalten hat!

Der Vermieter muss das hinnehmen und darf seinem Mieter nicht die Wohnung kündigen.


19. ... Kommentar von Unamia am Mittwoch, 24.2.2010.

Danke für die Antwort.
Könntest Du mir sagen, wo diese Urteilsbegründung zu finden ist?
Übrigens, habe ich am 22.2. die Wiederspruchseingangsbestätigung von der Arge erhalten. ZITAT: “Ich werde Ihr Anliegen so schnell wie möglich prüfen. Dies kann einige Zeit dauern.”
Ich mußte erst mal lachen als ich diese zwei Sätze las.


20. ... Kommentar von OTTO am Mittwoch, 24.2.2010.

Hallo,und gleich die frage.
als hartz/4 empfänger kann ich beim amt die kostenübernahme für pkw-kauf beantragen??wegen arbeitsaufnahme oder lehre.wen ja in welcher höhe??


21. ... Kommentar von Steinbock am Mittwoch, 24.2.2010.

Hallo Otto, das sind Ermessensfragen, welche dir nur der Sachbearbeiter beantworten kann, daher stelle doch einfach mal den Antrag auf 7500 Euro (Dacia) und schaue, was dann zum Schluss raus kommt bzw. hängen bleibt.

Viel mehr Gedanken solltest du dir bei der Rückzahlung machen, denn geschenkt werden sie ihn dir nicht überlassen, so dass du dich dann hoffnungslos mal an Peter Zwegert wenden musst, wenn das Amt das Darlehn zurück haben will.


22. ... Kommentar von OTTO am Mittwoch, 24.2.2010.

und noch ne frage.muß ich mich mit 180,-€ als hartz/4 empfänger bei der übernahme von kosten bei der heizkostenbeihilfe beteiligen??habe
beantragt,gewährung einer heizkostenhilfe für beschaffung von kohlen.
amt zieht mir 90,-€ von meinen 313,-€ harz/4 ab ist das so rechtens??
oder muß ich dagegen widerspruch ein legen??amt sagte mir außerdem
das ab 2010 die heizkostenbeihilfe (oder auch Heizkostenpauschalen)
nicht mehr gewährt werden.bitte um antwort,habe noch eine woche zeit
für widerspruch!!!


23. ... Kommentar von Steinbock am Mittwoch, 24.2.2010.

Wenn deine Bude in der Größe angemessen ist, dann sind auch die Kosten der Unterkunft angemessen und müssen voll vom Amt übernommen werden, daher Überprüfungsantrag stellen und alle Kosten einfordern, die in Verbindung mit der Unterkunft stehen.

Nochmals im Klartext: KdU Kosten sind exakt zu übernehmen vom Amt und nicht in Pauschalen oder Sonstigem !!!

Fazit: Iss die Bude angemessen = KdU angemessen und vom Amt zu tragen


24. ... Kommentar von OTTO am Mittwoch, 24.2.2010.

DANKE AN STEINBOCK FÜR DIE ANTWORTEN.HAT MIR SEHR GEHOLFEN, WEIß NUN WAS ICH TUN MUß!! UND MIT DEN PETER ZWEGERT WÜRDE ICH GERNE MAHL EIN KAFFEE TRINKEN,DAS IS NEHMLICH EIN GUTER. VON DENNEN GIBT ES VIEL ZU WENIGE AUF DIESER GROßEN RUNDEN WELT!!!!!


25. ... Kommentar von Unamia am Donnerstag, 25.2.2010.

Danke Steinbock,
ja die Unterkunft ist angemessen.
Zahle eine Kaltmiete von 285,-€ mtl. und nun sind das die Betriebskosten, von 320,-€ für das Jahr 2009, auf die ich den Antrag gestellt habe. Also wären das knapp 27,-€ mtl. zu der Miete. Das wäre dann in der Gesamtsumme Miete 312,-€ mtl.. Heizkosten sind allerdings nicht mit enthalten.


26. ... Kommentar von OTTO am Donnerstag, 25.2.2010.

Grüße an alle,
eine bekante (hartz/4empfänger)will in eine andere stadt ziehen,hat eine wohnung gefunden mit 250-Kaltmiete, liegt noch im bewilligungsrahmen. das amt hält sie immer wieder hin.was kann sie tun um amt zu einer schriftlichen Übernahmebestätigung zwecks mietkostenübernahme zu veranlassen.eine andere wohnung hat sie schon wegen dem hin und her vom amt verloren. die neue wohnung ist im gleichen zuständigkeits bereich seitens des amts. meine meinung ist das sie wenn die wohnung im bewilligungsrahmen ist, sie umziehen kann und beim amt eine veränderungsmitteilung ab gibt.fertig??


27. ... Kommentar von Unamia am Montag, 22.3.2010.

Hallo,
kann mir vielleicht jemand sagen bis zu welcher Höhe Miete gewährt wird. (H4, 1 Pers.- Haushalt, 49 m”) und wie hoch dann die Heizkosten sein dürfen?

Ich habe im Januar 2010 720,-€ Heizkosten bekommen und dafür Öl gekauft, aber bei den Temperaturen die wir hatten reicht es nicht, ich komme jetzt noch ca. 10 Tage mit dem Öl hin, dann ist es alle, die Heizperiode aber noch nicht zu Ende.
Und der nächste Herbst kommt bestimmt!

Ich danke für eine Antwort.


28. ... Kommentar von Turrican4D am Montag, 22.3.2010.

1. Die Kaltmiete ist von Kommune zu Komunne verschieden.

2. Die Heizkosten müssen in tatsächlicher Höhe übernommen werden.


29. ... Kommentar von ChaosLady am Montag, 22.3.2010.

Hallo, ich hab da mal eine Frage. Weiß jemand etwas über die Angemessenheit bei der Wohnungsgröße und dem Preis, für ältere Menschen im Bezug von Grundsicherung ( SGB XII ) ?? Ich meine, kann das Amt verlangen, dass ältere Menschen, die schon lange in ihrer gewohnten Umgebung leben, die nicht mehr so fit sind, einen Umzug zu schaffen, wegen ein paar qm zu viel oder ein paar €uro´s höherer Mitpreise, umziehen?? ich hoffe, es kann mir schnell jemand helfen, da ich dringend eine Antwort brauche, am besten mit einem Gesetzestext oder ähnliches. Danke!!


30. ... Kommentar von Unamia am Montag, 22.3.2010.

Vielen Dank Turrican4D.

Die Arge bezahlt die Heizkosten nur in pauschalisierter Höhe. Sprich bei mir in dem Fall 60,-€ monatlich.

Zitat:
“Es können Ihnen zur Beschaffung von Heizmaterial 720,00 Euro gewährt werden (angemessene Heizkosten pro Monat hier: 60,00 Euro).”

Wenn ich das schon lese wird mir übel.
Aber im vorigen Jahr hat das Höl auch nicht gereicht und ich saß hier noch 3 Wochen mit nem Ölradiator, das es wenigstens etwas warm war.
Die Arge hatte mir nichts mehr zusätzlich bewilligt.
Nur kaufe mal für 60,- € Heizöl!!!!!!!! 100 l Heizöl kosten momentan 67.12€.

Was muß ich tun wenn ich kein Öl mehr habe und die Arge wird sich wieder sträuben zu zahlen, das weiß ich jetzt schon.
Ich bin hier am verzweifeln.


31. ... Kommentar von OTTO am Sonntag, 28.3.2010.

Hallo,
muß ich einer “Einladung” wegen ein Angebot zur Teilnahme an einer Maßnahme(Bewerbungstraining) nach kommen?Wird diese Maßnahme auf die Arbeitslossenzeit anders angerechnet?Was kann ich gegen diese “Einladung” tun? (bringt Wiederspruch oder Krankschreibung was).


32. ... Kommentar von Britwei28 am Sonntag, 28.3.2010.

@ Otto
Ja, denn sonst kann dir das Geld gekürzt werden!
Auch die EGV muss du Unterschreiben, aber du kannst da Änderungen bei den Sachen verlangen, die nicht mit den Gegebenheiten ( Krankheit, Anzahl der Bewerbungen, Behinderungsgrad, etc. etc.) konform gehen.
Bewrebungstraining sollte nur angesagt sein, wenn man sich unsicher dabei fühlt,denn es bringt keinen ersichtlichen Nutzen. Besser auf eine Schulung bestehen!


33. ... Kommentar von Turrican4D am Sonntag, 28.3.2010.

@OTTO
Schick mair mal Deine Mailadresse an folgende Zweitadresse von mir->

jackie.baier@gmx.de

Dann schick ich Dir ein paar Word-Dokumente zu, mit denen es mir 2008 gelungen ist, mich genau gegen so einen Quakr erfolgreich zu wehren!

Musste allerdings Saft für vier Monate haben und mich parallel gegen zwei Senkungsbescheide (30% und 60%) wehren!!! Also mach Dich auf was gefasst.

Nur schonmal soviel: Ein Bewerbungstrainign ist eine Anspruchsleistung Deienrseits, d.H., wenn Du sie willst, muss sie Dir gewährt werden. Andersherum wird aber - auch wenn das die ARGEn nicht raffen - kein Schuh daraus, d.h. rechtlich darfst Du nciht dafür belangt werden, wenn Du so eine Maßnahme nicht absolvieren möchtest.

Von der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen mal ganz abgesehen…


34. ... Kommentar von Turrican4D am Sonntag, 28.3.2010.

P.S.: Was das Unetrschreiben einer Eingleiderungsvereinabrung angeht, sind in diesem Teil lt. Arbeitsanweisung der Bundesagentur für Arbeit die Sanktionen ausgesetzt! Es gab allerdings noch vereinzelt ARGEn, die sich nicht daran hielten und trotzdem sanktionierten.

Bie mir wurde aufgrund o.g. Arbeitsanweisung bislang nciht meine letzte Eingleiderungsvereinabrung verlängert, obwohl sie schon lange abgelaufen ist.


35. ... Kommentar von andrea lau am Montag, 24.1.2011.

Da mein Mann vor 14 Tagen verstorben ist,ich somit eine Menge Schulden habe und bestattungskosten auf mich zukommen,überlege ich ob ich eine beihilfeantrag stelle?

gibs eine grenze an geld das ich dafür nicht angreifen muß?

ich muß noch in den nächsten monaten umziehen da ich die kosten der wohnung nicht tragen kann,das würde mir das amt sicher auch sagen.
Ich habe zur zeit nur einen mini-job,bekomme aber denächst ein teil witwenrente,so das ich dannwieder licht sehe. wir sind zu dritt,meine beiden kinder und ich.

sollte ich alles was da ist ,einsetzen müssen ,dann wären ohne sicherheit und aufs amt angewiesen.? wäre schön wenn mir da jemand auskunft geben
kann,?


36. ... Kommentar von AbisZ am Dienstag, 25.1.2011.

@andrea lau

Deine Angaben sind etwas vage für ein solches Diskussionsforum. Aber - falls Du bedürftig sein solltest, könntest Du mit Hilfe eines Beratungshilfescheins vom AG einen RA für Sozialrecht einschalten. Ich würde als erstes mit einem solchen telefonieren und mir sagen lassen, ob er Dich beraten kann, dazu braucht er Informationen über Deine Situation, Dein Einkommen usw. (Fragen vorbereiten, kurz fassen ;-)

Für persönliche Hilfe zur Selbsthilfe gibt es (Selbsthilfe-)gruppen in fast jeder Stadt - man ist dann nicht so allein mit seiner Trauer. Gruppen und deren Treffen sind meist zu erfahren über die Krankenkassen und ggf. beim Arzt (auch im internet - z.B. diese http://www.emotionsanonymous.de/ mit Ansprechmöglichkeit und Meetingsdaten; und hier http://www.nakos.de/site/adressen/rot/ - http://www.nakos.de/site/datenbanken/

Ich wünsche Dir und Deinen Kindern viel Kraft, um die schlimme Zeit gut durchzustehen.

elo-forum, tacheles-selbsthilfe,
http://www.123recht.net/forum_.....orum_id=42


37. ... Kommentar von Britwei28 am Dienstag, 25.1.2011.

AQls Erstes musst du Witwenrente und für die Kinder Halbwaisenrente beantragen. Dann einen Antrag auf Hartz IV, weil die Rentenanstalt manchmal ziemlich lange zur Berechnung braucht. In diesem Falle stehen dir Bestattungskosten zu ( einfaches Begräbnis und sogar ein Grabkissen), wenn noch in der Kirche soger der Pfarrer oder Pastor!
Warte ab, wie die Berechnung ausfällt, vielleicht brauchst du mit Minijob kein Hartz IV mehr, weil alles an Rente ohnehin angerechnet wird!
Aber als Überbrückung musst du es wohl haben.

Ich spreche selbst aus Erfahrung!


38. ... Kommentar von Sam am Dienstag, 12.4.2011.

Hallo, habe von Ihren “Antrag auf pauschalisierte Übernahme der Internetkosten für Recherchen” habe 5 Euro pauschal angegeben. Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen von der Arge das Antrag auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudged. (Bewerbung Aufgliederung) und mit dem Hinweis E-Mail Absagen sind nicht mit 5 E. zu erstatten 10 E-Mail können mit 1 Originale absagen in postalischer Form gleichgesetzt werden.

( Gesagt haben Sie mir bevor ich den Antrag wegschickte das für Internet keine Erstattung gibt, es ist unglaublich wie die einen in die Augen lügen).
Soll ich das so hinnehmen oder ein Wiederspruch einlegen, da ich fast Stunden im Internet Recherchier nur wegen stellengesuche.


39. ... Kommentar von MiansMama am Dienstag, 4.10.2011.

Hallo!
Ich habe einige Fragen, die mir das Arbeitsamt gar nicht oder nur ungenügend beantworten konnte.
1. Ich wohne mit meinem Partner und unserem Sohn (2) in einer Zweizimmerwohnung und möchten nun umziehen. In der neuen Wohnung ist keine Küche vorhanden, die alte können wir nicht mitnehmen. Die neue Küche wird vom Amt übernommen (Erstanspruch). Wie genau sieht die Hilfe dann aus? Bekommt man Gutscheine? Oder muss man Kostenvoranschläge einholen? In welchem Kostenbereich muss die Küche liegen?
2. Kann man die Übernahme der Kosten für das Streichen der alten Wohnung bei Auszug und/ oder der neuen Wohnung bei Einzug beantragen? Die Wände sehen ziemlich ramponiert aus, aber die städtisch geförderte Wohnung muss vom Vormieter nicht gestrichen werden, da diese auch so eingezogen sind.
3.Gehört eine Spülmaschine zur Küchenausstattung?
4. Können wir versuchen den Antrag auf “Kleidung nach SGB II § 23 Abweichende Erbringung von Leistungen” für unseren Sohn zu stellen (Wintersachen)
5. Kann jeder den Antrag auf “pauschalisierte Übernahme der Internetbewerbungskosten” stellen und wie hoch sollte dann die eingetragene Pauschale sein?

Vielen Dank schonmal für die Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen
MM


40. ... Kommentar von Klaus W. am Freitag, 6.1.2012.

Ich lebe in einer (beim Jobcenter gemeldeten) Partnerschaft. Meine Partnerin und ich beziehen ALG II (Hartz IV). In näherer Zeit wollen wir heiraten.
Frage:
Gibt es eine Möglichkeit einen Zuschuß zu den Hochzeitskosten von der ARGE
zu bekommen?


41. ... Kommentar von AbisZ am Samstag, 7.1.2012.

@Klaus W.,

jeder KANN BEANTRAGEN, was er möchte.

Und jedes Jobcenter lehnt ab, WAS ES MÖCHTE.


42. ... Kommentar von robben am Dienstag, 16.10.2012.

Hallo !!! ich hätte da mal eine frage, ich bin 100 prozent schwerbehindert, habe das merkzeichen G,H darauf. und bin frisch umgezogen, habe jetzt momentan keine arbeit, und wohne gerade bei einen freund, in Bayern.und wollte diese woche zum arbeitsamt fahren, um hartz4 zu beantragen. Bekomm ich da mehr, weil ich keine einkünfte habe und 100prozent behindert bin? ich bleibe ja nur vorübergehend, bei meinen freund. also sozusagen nur umgemeldet, das ich einen antrag auf hartz4 machen kann. steht mir eigentlich noch kindergeld zu denn ich bin 19 jahre alt, und mache grade keine ausbildung?


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