<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><!-- generator="wordpress/2.3.3" -->
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	>
<channel>
	<title>Kommentare zu: Hartz IV - Nebenkosten sind vom Amt zu tragen</title>
	<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html</link>
	<description>Der Sozialticker kommentiert aktuelle soziale Themen und bietet Hilfe bei Fragen: News, Informationen, Vorlagen fuer Widersprueche/Antraege, Hartz IV, ALG II</description>
	<pubDate>Fri, 29 Aug 2008 23:29:29 +0000</pubDate>
	<generator>http://wordpress.org/?v=2.3.3</generator>
		<item>
		<title>Von: Samson</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1622</link>
		<dc:creator>Samson</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Aug 2008 07:17:53 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1622</guid>
		<description>Hi janne3,

ich w&#252;rde an Ihrer Stelle zun&#228;chst mal pr&#252;fen lassen, ob die Nebenkostenabrechnung und die damit verbundenen Forderungen f&#252;r die Jahre 2005 und 2006 &#252;berhaupt zul&#228;ssig sind.

Nach meiner Kenntnis m&#252;ssen Nebenkostenabrechnungen bis sp&#228;testens 1 Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes vorliegen. Wird diese Frist nicht eingehalten, so verst&#246;&#223;t der Vermieter gegen seine Pflichten aus dem §556 BGB Absatz3 und verliert den Anspruch auf eventuell anfallende Nachzahlungen.

&lt;a target="_blank" href="http://bundesrecht.juris.de/bgb/__556.html"&gt;Zur Einsichtnahme:&lt;/a&gt;
wichtig sind im vorliegenden Fall die Abs&#228;tze 3 und 4.

Somit mu&#223; die Nebenkostenabrechnung f&#252;r 2005 bis sp&#228;testens 31.12.2006 vorliegen und die f&#252;r 2006 bis sp&#228;testens 31.12.2007 vorgelegen haben. Hat der Vermieter diese Fristen vers&#228;umt, so sind seine Anspr&#252;che wahrscheinlich bereits verfallen.

Daher empfehle ich bez&#252;glich der Forderungen f&#252;r die Jahre 2005 und 2006, die Angelegenheit einer zur Rechtsberatung befugten Stelle, also einem Anwalt oder einen Mieterverein, zur Pr&#252;fung vorzulegen.

F&#252;r die Abrechnung des Jahres 2007 kommt es meines Wissens darauf an, ob Sie aktuell noch im Leistungsbezug stehen, also noch bed&#252;rftig im Sinne der Gesetze sind. Eine eventuelle Nebenkostennachzahlung geh&#246;rt zu den KDU und kann daher nur vom Amt &#252;bernommen werden, wenn man zum Zeitpunkt ihrer F&#228;lligkeit noch bed&#252;rftig ist. Ansonsten m&#252;ssen sie diese Kosten ggf. aus dem laufenenden Einkommen bestreiten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hi janne3,</p>
<p>ich w&#252;rde an Ihrer Stelle zun&#228;chst mal pr&#252;fen lassen, ob die Nebenkostenabrechnung und die damit verbundenen Forderungen f&#252;r die Jahre 2005 und 2006 &#252;berhaupt zul&#228;ssig sind.</p>
<p>Nach meiner Kenntnis m&#252;ssen Nebenkostenabrechnungen bis sp&#228;testens 1 Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes vorliegen. Wird diese Frist nicht eingehalten, so verst&#246;&#223;t der Vermieter gegen seine Pflichten aus dem §556 BGB Absatz3 und verliert den Anspruch auf eventuell anfallende Nachzahlungen.</p>
<p><a href="http://bundesrecht.juris.de/bgb/__556.html" target="_blank" class="liexternal">Zur Einsichtnahme:</a><br />
wichtig sind im vorliegenden Fall die Abs&#228;tze 3 und 4.</p>
<p>Somit mu&#223; die Nebenkostenabrechnung f&#252;r 2005 bis sp&#228;testens 31.12.2006 vorliegen und die f&#252;r 2006 bis sp&#228;testens 31.12.2007 vorgelegen haben. Hat der Vermieter diese Fristen vers&#228;umt, so sind seine Anspr&#252;che wahrscheinlich bereits verfallen.</p>
<p>Daher empfehle ich bez&#252;glich der Forderungen f&#252;r die Jahre 2005 und 2006, die Angelegenheit einer zur Rechtsberatung befugten Stelle, also einem Anwalt oder einen Mieterverein, zur Pr&#252;fung vorzulegen.</p>
<p>F&#252;r die Abrechnung des Jahres 2007 kommt es meines Wissens darauf an, ob Sie aktuell noch im Leistungsbezug stehen, also noch bed&#252;rftig im Sinne der Gesetze sind. Eine eventuelle Nebenkostennachzahlung geh&#246;rt zu den KDU und kann daher nur vom Amt &#252;bernommen werden, wenn man zum Zeitpunkt ihrer F&#228;lligkeit noch bed&#252;rftig ist. Ansonsten m&#252;ssen sie diese Kosten ggf. aus dem laufenenden Einkommen bestreiten.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Martin Obenaus</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1621</link>
		<dc:creator>Martin Obenaus</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Aug 2008 06:39:50 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1621</guid>
		<description>Sie haben eine 'aktuelle' R&#252;ckforderung aus vorausgegangenem Zeitraum.
Ergo ergibt sich- Sie k&#246;nnen einen Antrag auf &#220;bernahme dieser Kosten stellen.
Eine Neuberechnung Ihres tats&#228;chlichen Bedarfes an Nebenkosten w&#228;re somit
erforderlich. ( §44 SGB X- &#220;berpr&#252;fung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes) F&#252;r den Fall das man Ihre berechtigten Anspr&#252;che zur&#252;ckweist.
Abrechnungsbescheid in Kopie als Anlage beif&#252;gen, und den Eingang Ihres Antrages best&#228;tigen lassen, wie hier bereits schon im Vorfeld erw&#228;hnt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sie haben eine &#8216;aktuelle&#8217; R&#252;ckforderung aus vorausgegangenem Zeitraum.<br />
Ergo ergibt sich- Sie k&#246;nnen einen Antrag auf &#220;bernahme dieser Kosten stellen.<br />
Eine Neuberechnung Ihres tats&#228;chlichen Bedarfes an Nebenkosten w&#228;re somit<br />
erforderlich. ( §44 SGB X- &#220;berpr&#252;fung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes) F&#252;r den Fall das man Ihre berechtigten Anspr&#252;che zur&#252;ckweist.<br />
Abrechnungsbescheid in Kopie als Anlage beif&#252;gen, und den Eingang Ihres Antrages best&#228;tigen lassen, wie hier bereits schon im Vorfeld erw&#228;hnt.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: janne3</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1611</link>
		<dc:creator>janne3</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Aug 2008 13:10:59 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1611</guid>
		<description>Hallo, habe eine frage:  hatte bis ende Juli SGB II bekommen. Heute bekam ich die Nebenkosten abrechnungen von 2005 und 2006 f&#252;r 2007 bekomm ich sie noch. Meine frage lautet mu&#223; das Amt diese abrechnungen noch &#252;bernehmen? Wer kann mir sagen was ich machen kann.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, habe eine frage:  hatte bis ende Juli SGB II bekommen. Heute bekam ich die Nebenkosten abrechnungen von 2005 und 2006 f&#252;r 2007 bekomm ich sie noch. Meine frage lautet mu&#223; das Amt diese abrechnungen noch &#252;bernehmen? Wer kann mir sagen was ich machen kann.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: meinekleene71</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1595</link>
		<dc:creator>meinekleene71</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Aug 2008 13:17:52 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1595</guid>
		<description>hallo
eine Frage:sgb2 empf&#228;ngerin
habe Gas-Guthaben von 131€ virtuell bekommen.d.h.:habe den verrechnungscheck nicht beantragt,sondern es verrechnen lassen,sodass ich die n&#228;chsten raten nicht so hoch eingestuft werde,ich sagte dies auch meiner Sachbearbeiterin auf dem Amt,
es interessierte sie wohl nicht,sie &#252;berwiesen im monat drauf,erst diese 131€ erst garnicht;-(darf es so sein?

Frage2:ganz andre richtung...
ich m&#246;chte gerne tr&#246;deln gehn,also selbst anbieten,mu&#223; ich alles auflisten und vom verdienst leben?wirds angerechnet?
oder hab ich da 100€ frei und pro kind auch 30€?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>hallo<br />
eine Frage:sgb2 empf&#228;ngerin<br />
habe Gas-Guthaben von 131€ virtuell bekommen.d.h.:habe den verrechnungscheck nicht beantragt,sondern es verrechnen lassen,sodass ich die n&#228;chsten raten nicht so hoch eingestuft werde,ich sagte dies auch meiner Sachbearbeiterin auf dem Amt,<br />
es interessierte sie wohl nicht,sie &#252;berwiesen im monat drauf,erst diese 131€ erst garnicht;-(darf es so sein?</p>
<p>Frage2:ganz andre richtung&#8230;<br />
ich m&#246;chte gerne tr&#246;deln gehn,also selbst anbieten,mu&#223; ich alles auflisten und vom verdienst leben?wirds angerechnet?<br />
oder hab ich da 100€ frei und pro kind auch 30€?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Lusjena</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1384</link>
		<dc:creator>Lusjena</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Aug 2008 07:02:49 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1384</guid>
		<description>1. Sie m&#252;ssen das Guthaben der Arge bekannt geben ( Mitwirkungspflicht ) 

2. Enth&#228;lt das Guthaben auch Betr&#228;ge aus Heizkosten , so sind vom Guthaben die warmwasserkosten rauszurechnen, diese d&#252;rfen sie behalten, denn diese wurden aus ihrem RS finanziert .

3. Guthaben aus Strom ist - kein - Einkommen - dies d&#252;rfen Sie behalten .

4. wenn Sie monatlich einen Teil der Miete selbst tragen, muss bei dem guthaben sehr genau gepr&#252;ft werden, was wurde von der Arge bezahlt und was von Ihnen, es kann passieren, dass sie alles behalten k&#246;nnen, aber auch das Gegenteil ist m&#246;glich .</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>1. Sie m&#252;ssen das Guthaben der Arge bekannt geben ( Mitwirkungspflicht ) </p>
<p>2. Enth&#228;lt das Guthaben auch Betr&#228;ge aus Heizkosten , so sind vom Guthaben die warmwasserkosten rauszurechnen, diese d&#252;rfen sie behalten, denn diese wurden aus ihrem RS finanziert .</p>
<p>3. Guthaben aus Strom ist - kein - Einkommen - dies d&#252;rfen Sie behalten .</p>
<p>4. wenn Sie monatlich einen Teil der Miete selbst tragen, muss bei dem guthaben sehr genau gepr&#252;ft werden, was wurde von der Arge bezahlt und was von Ihnen, es kann passieren, dass sie alles behalten k&#246;nnen, aber auch das Gegenteil ist m&#246;glich .</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: susi</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1383</link>
		<dc:creator>susi</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Aug 2008 18:46:42 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1383</guid>
		<description>Hallo, ich habe jetzt meine betriebskosten abrechnung bekommen und w&#252;rde 250 euro wieder bekommen . aber da das arbeitsamt von meiner gesamtmiete (323 euro) , 290 euro bezahlt weis ich jetzt nicht ob ich das guthaben von der abrechnung den arbeitsamt zahlen muss da ich ja auch ein teil der miete zahle. w&#228;re schon wenn ich eine antwort hier bekomm w&#252;rde die mir wirklich weiter hilft . den muss n&#228;chste woche bei meiner vermietung eine kontonummer hinterlegen wo sie das guthaben rauf &#252;berweisn sollen</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, ich habe jetzt meine betriebskosten abrechnung bekommen und w&#252;rde 250 euro wieder bekommen . aber da das arbeitsamt von meiner gesamtmiete (323 euro) , 290 euro bezahlt weis ich jetzt nicht ob ich das guthaben von der abrechnung den arbeitsamt zahlen muss da ich ja auch ein teil der miete zahle. w&#228;re schon wenn ich eine antwort hier bekomm w&#252;rde die mir wirklich weiter hilft . den muss n&#228;chste woche bei meiner vermietung eine kontonummer hinterlegen wo sie das guthaben rauf &#252;berweisn sollen</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Lusjena</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1371</link>
		<dc:creator>Lusjena</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Aug 2008 10:28:30 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1371</guid>
		<description>Die Warmwasserkosten sind aus dem Guthaben rauszurechnen, denn sie sind aus Ihrem RS bezahlt worden , entweder pauschal oder falls Verbrauch nachweisbar, die tas&#228;chlichen Warmwasserkosten .</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Warmwasserkosten sind aus dem Guthaben rauszurechnen, denn sie sind aus Ihrem RS bezahlt worden , entweder pauschal oder falls Verbrauch nachweisbar, die tas&#228;chlichen Warmwasserkosten .</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Conny</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1369</link>
		<dc:creator>Conny</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Aug 2008 09:38:11 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1369</guid>
		<description>Hallo, 
habe meine Betriebskostenabrechnung mit einen Guthaben bekommen. Bin ALG 2 Empf&#228;nger. Muss mir die Arge da nicht eine Pauschale f&#252;r Warmwasser anrechnen, die ich monatlich von meinem Regelsatz begleichen musste, oder darf sie das gesamte Guthaben einbehalten?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
habe meine Betriebskostenabrechnung mit einen Guthaben bekommen. Bin ALG 2 Empf&#228;nger. Muss mir die Arge da nicht eine Pauschale f&#252;r Warmwasser anrechnen, die ich monatlich von meinem Regelsatz begleichen musste, oder darf sie das gesamte Guthaben einbehalten?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Lusjena</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1362</link>
		<dc:creator>Lusjena</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Aug 2008 12:00:27 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1362</guid>
		<description>Denn muss man sich nicht wundern, wenn Niemand mehr an Hilfebed&#252;rftige vermieten m&#246;chte .</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Denn muss man sich nicht wundern, wenn Niemand mehr an Hilfebed&#252;rftige vermieten m&#246;chte .</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Lusjena</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1360</link>
		<dc:creator>Lusjena</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Aug 2008 10:41:54 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1360</guid>
		<description>Erfreulich und meinen gl&#252;ckwunsch, allerdings d&#252;rfte das AMt hier einen guten tag gehabt haben, denn wie Sie selbst schreiben : 

und begr&#252;ndete das mit dem unterschied von einkommen und verm&#246;gen. (einkommen: -alles was man sich w&#228;hrend des bezuges von hartz 4 - erarbeitet oder erh&#228;lt [kindergeld, arbeitsentgelt etc.], verm&#246;gen: alles was vor bezug von hartz 4 bereits da war.).


das guthaben wurde mir im januar 2008 ausgezahlt - da war ich dann hartz 4 empf&#228;nger - !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Fazit : Es war im Monat des Zuflusses Einkommen und h&#228;tte im Folgemonat die KdU gemindert, ist leider so . Siehe dazu auch zum zufluss von Einkommen BSG vom 30.07.2008 B 14/7b AS 12/07 R -

Einkommen und Verm&#246;gen sind grunds&#228;tzlich nach dem Zeitpunkt abzugrenzen, zu dem dem Hilfebed&#252;rftigen Mittel zuflie&#223;en. Alles, was vor der Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB II zugeflossen ist, ist Verm&#246;gen; alles, was nach diesem Zeitpunkt w&#228;hrend des Zeitraums, f&#252;r den Leistungen bewilligt sind, zuflie&#223;t, ist Einkommen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Erfreulich und meinen gl&#252;ckwunsch, allerdings d&#252;rfte das AMt hier einen guten tag gehabt haben, denn wie Sie selbst schreiben : </p>
<p>und begr&#252;ndete das mit dem unterschied von einkommen und verm&#246;gen. (einkommen: -alles was man sich w&#228;hrend des bezuges von hartz 4 - erarbeitet oder erh&#228;lt [kindergeld, arbeitsentgelt etc.], verm&#246;gen: alles was vor bezug von hartz 4 bereits da war.).</p>
<p>das guthaben wurde mir im januar 2008 ausgezahlt - da war ich dann hartz 4 empf&#228;nger - !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!</p>
<p>Fazit : Es war im Monat des Zuflusses Einkommen und h&#228;tte im Folgemonat die KdU gemindert, ist leider so . Siehe dazu auch zum zufluss von Einkommen BSG vom 30.07.2008 B 14/7b AS 12/07 R -</p>
<p>Einkommen und Verm&#246;gen sind grunds&#228;tzlich nach dem Zeitpunkt abzugrenzen, zu dem dem Hilfebed&#252;rftigen Mittel zuflie&#223;en. Alles, was vor der Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB II zugeflossen ist, ist Verm&#246;gen; alles, was nach diesem Zeitpunkt w&#228;hrend des Zeitraums, f&#252;r den Leistungen bewilligt sind, zuflie&#223;t, ist Einkommen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Lusjena</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1359</link>
		<dc:creator>Lusjena</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Aug 2008 09:07:16 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1359</guid>
		<description>Das ist korrekt was das Amt sagt, Sie sind kein Hartz IV Empf&#228;nger, Leistungen k&#246;nnen nur von Hilfebed&#252;rftigen beansprucht werden- sprich Ihrem Mieter, setzen Sie ihm eine Frist .</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das ist korrekt was das Amt sagt, Sie sind kein Hartz IV Empf&#228;nger, Leistungen k&#246;nnen nur von Hilfebed&#252;rftigen beansprucht werden- sprich Ihrem Mieter, setzen Sie ihm eine Frist .</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: ramona</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1356</link>
		<dc:creator>ramona</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 03 Aug 2008 11:26:31 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1356</guid>
		<description>gewonnen!

aus dem jahr 2006 hatte ich ein bk-guthaben in h&#246;he von 350 €, damals bekam ich kein hartz 4. das guthaben wurde mir im januar 2008 ausgezahlt - da war ich dann hartz 4 empf&#228;nger. das arbeitsamt wollte dieses geld haben, ich legte widerspruch ein - dem wurde NICHT stattgegeben. daraufhin legte ich erneut widerspruch ein und begr&#252;ndete das mit dem unterschied von einkommen und verm&#246;gen. (einkommen: alles was man sich w&#228;hrend des bezuges von hartz 4 erarbeitet oder erh&#228;lt [kindergeld, arbeitsentgelt etc.], verm&#246;gen: alles was vor bezug von hartz 4 bereits da war.). 
meinem widerspruch wurde nun stattgegeben und ich brauche das geld nicht an das amt zu zahlen. das ist doch mal erfreulich!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>gewonnen!</p>
<p>aus dem jahr 2006 hatte ich ein bk-guthaben in h&#246;he von 350 €, damals bekam ich kein hartz 4. das guthaben wurde mir im januar 2008 ausgezahlt - da war ich dann hartz 4 empf&#228;nger. das arbeitsamt wollte dieses geld haben, ich legte widerspruch ein - dem wurde NICHT stattgegeben. daraufhin legte ich erneut widerspruch ein und begr&#252;ndete das mit dem unterschied von einkommen und verm&#246;gen. (einkommen: alles was man sich w&#228;hrend des bezuges von hartz 4 erarbeitet oder erh&#228;lt [kindergeld, arbeitsentgelt etc.], verm&#246;gen: alles was vor bezug von hartz 4 bereits da war.).<br />
meinem widerspruch wurde nun stattgegeben und ich brauche das geld nicht an das amt zu zahlen. das ist doch mal erfreulich!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Ruth</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1355</link>
		<dc:creator>Ruth</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 03 Aug 2008 11:14:54 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1355</guid>
		<description>Das  Amt teilte mir auf meine Anfrage mit, dass ich nicht anspruchsberechtigt sei und somit die NK nur durch Einreichen der Belege durch meinen Mieter bek&#228;me. Ich wollte mich nur vergewissern, ob das auch stimmt. 
Den Mieter habe ich bereits zum 3. Mal angeschrieben, aber er r&#252;hrt sich nicht. Dann mu&#223; ich ihm wohl k&#252;ndigen...Trotzdem vielen Dank!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das  Amt teilte mir auf meine Anfrage mit, dass ich nicht anspruchsberechtigt sei und somit die NK nur durch Einreichen der Belege durch meinen Mieter bek&#228;me. Ich wollte mich nur vergewissern, ob das auch stimmt.<br />
Den Mieter habe ich bereits zum 3. Mal angeschrieben, aber er r&#252;hrt sich nicht. Dann mu&#223; ich ihm wohl k&#252;ndigen&#8230;Trotzdem vielen Dank!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Lusjena</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1354</link>
		<dc:creator>Lusjena</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 03 Aug 2008 09:52:59 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1354</guid>
		<description>Die miete wird Ihnen monatlich vom Amt &#252;berwiesen, somit sollte auch die NK- Forderung dazu geh&#246;ren, setzen Sie sich mit dem Amt in Verbindung, fruchtet dies nicht, fordern Sie Ihren Mieter auf, die forderung zu begleichen mit fristsetzung , denn muss er zum Amt .</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die miete wird Ihnen monatlich vom Amt &#252;berwiesen, somit sollte auch die NK- Forderung dazu geh&#246;ren, setzen Sie sich mit dem Amt in Verbindung, fruchtet dies nicht, fordern Sie Ihren Mieter auf, die forderung zu begleichen mit fristsetzung , denn muss er zum Amt .</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Ruth</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1353</link>
		<dc:creator>Ruth</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 03 Aug 2008 08:38:25 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1353</guid>
		<description>Hallo!
Habe auch mal eine Frage: Ich vermiete ein Appartement an einen Hartz 4 Empf&#228;nger und bekomme die Miete immer direkt vom Amt &#252;berwiesen. Jetzt habe ich eine Nebenkostennachforderung und mein Mieter geht einfach nicht zum Amt und l&#228;&#223;t es mir erstatten. Habe ich als Vermieter denn auch ein Recht auf Zahlung gegen das Amt?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo!<br />
Habe auch mal eine Frage: Ich vermiete ein Appartement an einen Hartz 4 Empf&#228;nger und bekomme die Miete immer direkt vom Amt &#252;berwiesen. Jetzt habe ich eine Nebenkostennachforderung und mein Mieter geht einfach nicht zum Amt und l&#228;&#223;t es mir erstatten. Habe ich als Vermieter denn auch ein Recht auf Zahlung gegen das Amt?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Lusjena</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1022</link>
		<dc:creator>Lusjena</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Jul 2008 13:02:52 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1022</guid>
		<description>den Bescheid benennen mit datum, wann die Nachzahlung f&#228;llig war 4/2006 .</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>den Bescheid benennen mit datum, wann die Nachzahlung f&#228;llig war 4/2006 .</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: sonnenstrahl18</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1019</link>
		<dc:creator>sonnenstrahl18</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Jul 2008 07:49:39 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1019</guid>
		<description>noch ne frage...ist das datum der abrechnung (04/2006) ausschlaggebend oder wann ich die nachzahlung get&#228;tigt habe(07/2006)??? der eine bescheid geht bis 31.05., der neue also ab 01,06.06; das &#252;berlappt sich ganz bl&#246;d..... mu&#223; ich getilgt haben oder reicht, wenn eltern die summe haben wollen, beim n&#228;chsten betriebskostenguthaben???hatte ja so hohe miete, keine tilgung m&#246;glich.....</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>noch ne frage&#8230;ist das datum der abrechnung (04/2006) ausschlaggebend oder wann ich die nachzahlung get&#228;tigt habe(07/2006)??? der eine bescheid geht bis 31.05., der neue also ab 01,06.06; das &#252;berlappt sich ganz bl&#246;d&#8230;.. mu&#223; ich getilgt haben oder reicht, wenn eltern die summe haben wollen, beim n&#228;chsten betriebskostenguthaben???hatte ja so hohe miete, keine tilgung m&#246;glich&#8230;..</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Lusjena</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1003</link>
		<dc:creator>Lusjena</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 06 Jul 2008 12:38:48 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1003</guid>
		<description>hierzu mu&#223; ich noch sagen, auch wenn Sie jetzt arbeiten und kein - ALG 2 beziehn, - kann - durch die Nachzahlung ein einmaliger Bedarf an hartz IV entstehen, das h&#228;ngt von der H&#246;he ihres einkomens ab und von der H&#246;he der Nachzahlung . 

Fazit : Antrag auf &#220;bernahme stellen ,</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>hierzu mu&#223; ich noch sagen, auch wenn Sie jetzt arbeiten und kein - ALG 2 beziehn, - kann - durch die Nachzahlung ein einmaliger Bedarf an hartz IV entstehen, das h&#228;ngt von der H&#246;he ihres einkomens ab und von der H&#246;he der Nachzahlung . </p>
<p>Fazit : Antrag auf &#220;bernahme stellen ,</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Lusjena</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1002</link>
		<dc:creator>Lusjena</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 06 Jul 2008 12:23:56 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1002</guid>
		<description>wie soll ich jetzt vorgehen????

schrieb ich schon !!!!!!!!!!!


R&#252;ckwirkend k&#246;nnen Sie dies erreichen, in dem Sie schriftlich der Arge bekannt geben, dass nach § 40 Abs. 1 Satz 1 SGB II i.V.m. § 48 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 2 Nr. 1 SGB X in den tats&#228;chlichen Verh&#228;ltnissen, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung - um einen solchen handelt es sich bei einem Bescheid, mit dem Arbeitslosengeld II bewilligt wird - vorgelegen haben((XXhier das Datum des betr. Bescheids eingeben ) , mit der Rechnungstellung ( 2006 ) eine wesentliche &#196;nderung eingetreten ist .

Anmerkung dazu. Kopie der damaligen Abrechnung beif&#252;gen, denn auf das Datum des Bescheides schaun, in welchem die Nachzahlung viel, das Datum denn einsetzen hier xx.

Der Bewilligungsbescheid ist mit Wirkung f&#252;r die Vergangenheit teilweise aufzuheben, da die &#196;nderung zugunsten des Betroffenen erfolgen w&#252;rde (vgl. § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X). Dem h&#228;tte die “soll”-Regelung in § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X nicht entgegengestanden. Denn nur in atypischen F&#228;llen ist die Beh&#246;rde berechtigt, von einer r&#252;ckwirkenden Bescheidaufhebung abzusehen (vgl. Eicher, in: Eicher/Spellbrink, SGB II [2. Aufl., 2008], § 40 RdNr. 43). Ein solcher atypischer Fall liegt nicht vor .

Keine &#220;bernahmen von Schulden im SGB II, Ausnahmen sind jedoch zugelassen . Helfen Dritte jedoch- darlehensweise - im Hinblick auf die Verweigerung oder nicht rechtzeitige Leistung (indem sie “einspringen”), kommt eine &#220;bernahme der hieraus resultierenden Schulden trotz eingetretener Bedarfsdeckung unter weiteren Voraussetzungen in Betracht (st&#228;ndige Rechtsprechung zum BSHG, vgl. BVerwG, Urteile vom 31. August 1995 - 5 C 9.94 -, FEVS 46, 221 (229), und vom 23. Juni 1994 - 5 C 26.92 -, FEVS 45, 138 (143); OVG NRW, Urteil vom 20. Juni 2001 - 12 A 3386/98 -, FEVS 53, 84).

Anmerkung : Ihr Darlehen von dritten ( Schuldschein ) m&#252;ssen sie als Kopie beif&#252;gen, monatl. ratenzahlungen, also tilgung f&#252;r das darlehen nachweisen , aus dem Schuldschein mu&#223; schriftlich hervor gehn, wie das Darlehen getigt werden soll und wann .</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>wie soll ich jetzt vorgehen????</p>
<p>schrieb ich schon !!!!!!!!!!!</p>
<p>R&#252;ckwirkend k&#246;nnen Sie dies erreichen, in dem Sie schriftlich der Arge bekannt geben, dass nach § 40 Abs. 1 Satz 1 SGB II i.V.m. § 48 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 2 Nr. 1 SGB X in den tats&#228;chlichen Verh&#228;ltnissen, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung - um einen solchen handelt es sich bei einem Bescheid, mit dem Arbeitslosengeld II bewilligt wird - vorgelegen haben((XXhier das Datum des betr. Bescheids eingeben ) , mit der Rechnungstellung ( 2006 ) eine wesentliche &#196;nderung eingetreten ist .</p>
<p>Anmerkung dazu. Kopie der damaligen Abrechnung beif&#252;gen, denn auf das Datum des Bescheides schaun, in welchem die Nachzahlung viel, das Datum denn einsetzen hier xx.</p>
<p>Der Bewilligungsbescheid ist mit Wirkung f&#252;r die Vergangenheit teilweise aufzuheben, da die &#196;nderung zugunsten des Betroffenen erfolgen w&#252;rde (vgl. § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X). Dem h&#228;tte die “soll”-Regelung in § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X nicht entgegengestanden. Denn nur in atypischen F&#228;llen ist die Beh&#246;rde berechtigt, von einer r&#252;ckwirkenden Bescheidaufhebung abzusehen (vgl. Eicher, in: Eicher/Spellbrink, SGB II [2. Aufl., 2008], § 40 RdNr. 43). Ein solcher atypischer Fall liegt nicht vor .</p>
<p>Keine &#220;bernahmen von Schulden im SGB II, Ausnahmen sind jedoch zugelassen . Helfen Dritte jedoch- darlehensweise - im Hinblick auf die Verweigerung oder nicht rechtzeitige Leistung (indem sie “einspringen”), kommt eine &#220;bernahme der hieraus resultierenden Schulden trotz eingetretener Bedarfsdeckung unter weiteren Voraussetzungen in Betracht (st&#228;ndige Rechtsprechung zum BSHG, vgl. BVerwG, Urteile vom 31. August 1995 - 5 C 9.94 -, FEVS 46, 221 (229), und vom 23. Juni 1994 - 5 C 26.92 -, FEVS 45, 138 (143); OVG NRW, Urteil vom 20. Juni 2001 - 12 A 3386/98 -, FEVS 53, 84).</p>
<p>Anmerkung : Ihr Darlehen von dritten ( Schuldschein ) m&#252;ssen sie als Kopie beif&#252;gen, monatl. ratenzahlungen, also tilgung f&#252;r das darlehen nachweisen , aus dem Schuldschein mu&#223; schriftlich hervor gehn, wie das Darlehen getigt werden soll und wann .</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: sonnenstrahl18</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1000</link>
		<dc:creator>sonnenstrahl18</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 06 Jul 2008 11:15:28 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-1000</guid>
		<description>vielen dank lusjena....das waren reine heizkosten.....heizung aufgedreht....dann aus lauter angst nicht mehr geheizt....dadurch die r&#252;ckerstattung......die miete wurde daduch f&#252;r 2 jahre von 270 auf 385 euro erh&#246;ht, habe also jeden monat rund 100 euro von regelleistung bezahlt.....alles bischen verwirrend....wie soll ich jetzt vorgehen????</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>vielen dank lusjena&#8230;.das waren reine heizkosten&#8230;..heizung aufgedreht&#8230;.dann aus lauter angst nicht mehr geheizt&#8230;.dadurch die r&#252;ckerstattung&#8230;&#8230;die miete wurde daduch f&#252;r 2 jahre von 270 auf 385 euro erh&#246;ht, habe also jeden monat rund 100 euro von regelleistung bezahlt&#8230;..alles bischen verwirrend&#8230;.wie soll ich jetzt vorgehen????</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Lusjena</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-997</link>
		<dc:creator>Lusjena</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 06 Jul 2008 10:26:39 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-997</guid>
		<description>Hallo….habe mal ne frage….mu&#223;te 2006 betriebskosten in h&#246;he von 1065 euro nachzahlen….arge hat nur 153 euro dazugegeben.

Mit welcher Begr&#252;ndung seitens der Arge wurden nur 153 Euro &#252;bernommen, war Ihre Wohnung zu diesem zeitpunkt angemessen im Sinne der Kosten ? Wenn ja, denn h&#228;tten die vollen Kosten &#252;bernommen werden m&#252;ssen, wenn nein, denn zumindestens die anteiligen Kosten .

2008 R&#252;ckerstattung von 1300 Euro , erkl&#228;rungsbed&#252;rftig !!!! Dies ist einkommen und wird ihren monatl. Bedarf an Kosten der Unterkunft f&#252;r den Folgemonat oder sogar - Folgemonate -  mindern .

mu&#223;te mir geld leihen( 900 euro) Dies sind Schulden, dass SGB II kennt in der Regel keine &#220;bernahme von Schulden .

Waren 2006 zum Zeitpunkt des Zugangs der Nachzahlung ihre KDU angemesen , h&#228;tte die Nachzahlung als Einmalige Beinahme in voller H&#246;he &#252;bernommen werden m&#252;ssen .

R&#252;ckwirkend k&#246;nnen Sie dies erreichen, in dem Sie schriftlich der Arge bekannt geben, dass nach § 40 Abs. 1 Satz 1 SGB II i.V.m. § 48 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 2 Nr. 1 SGB X   in den tats&#228;chlichen Verh&#228;ltnissen, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung - um einen solchen handelt es sich bei einem Bescheid, mit dem Arbeitslosengeld II bewilligt wird - vorgelegen haben, mit der Rechnungstellung ( 2006 ) eine wesentliche &#196;nderung eingetreten ist .

Der Bewilligungsbescheid ist  mit Wirkung f&#252;r die Vergangenheit teilweise aufzuheben, da die &#196;nderung zugunsten des Betroffenen erfolgen w&#252;rde (vgl. § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X). Dem h&#228;tte die "soll"-Regelung in § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X nicht entgegengestanden. Denn nur in atypischen F&#228;llen ist die Beh&#246;rde berechtigt, von einer r&#252;ckwirkenden Bescheidaufhebung abzusehen (vgl. Eicher, in: Eicher/Spellbrink, SGB II [2. Aufl., 2008], § 40 RdNr. 43). Ein solcher atypischer Fall liegt nicht vor .

Keine &#220;bernahmen von Schulden im SGB II, Ausnahmen sind jedoch zugelassen . Helfen Dritte jedoch-  darlehensweise -  im Hinblick auf die Verweigerung oder nicht rechtzeitige Leistung (indem sie "einspringen"), kommt eine &#220;bernahme der hieraus resultierenden Schulden trotz eingetretener Bedarfsdeckung unter weiteren Voraussetzungen in Betracht (st&#228;ndige Rechtsprechung zum BSHG, vgl. BVerwG, Urteile vom 31. August 1995 - 5 C 9.94 -, FEVS 46, 221 (229), und vom 23. Juni 1994 - 5 C 26.92 -, FEVS 45, 138 (143); OVG NRW, Urteil vom 20. Juni 2001 - 12 A 3386/98 -, FEVS 53, 84).</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo….habe mal ne frage….mu&#223;te 2006 betriebskosten in h&#246;he von 1065 euro nachzahlen….arge hat nur 153 euro dazugegeben.</p>
<p>Mit welcher Begr&#252;ndung seitens der Arge wurden nur 153 Euro &#252;bernommen, war Ihre Wohnung zu diesem zeitpunkt angemessen im Sinne der Kosten ? Wenn ja, denn h&#228;tten die vollen Kosten &#252;bernommen werden m&#252;ssen, wenn nein, denn zumindestens die anteiligen Kosten .</p>
<p>2008 R&#252;ckerstattung von 1300 Euro , erkl&#228;rungsbed&#252;rftig !!!! Dies ist einkommen und wird ihren monatl. Bedarf an Kosten der Unterkunft f&#252;r den Folgemonat oder sogar - Folgemonate -  mindern .</p>
<p>mu&#223;te mir geld leihen( 900 euro) Dies sind Schulden, dass SGB II kennt in der Regel keine &#220;bernahme von Schulden .</p>
<p>Waren 2006 zum Zeitpunkt des Zugangs der Nachzahlung ihre KDU angemesen , h&#228;tte die Nachzahlung als Einmalige Beinahme in voller H&#246;he &#252;bernommen werden m&#252;ssen .</p>
<p>R&#252;ckwirkend k&#246;nnen Sie dies erreichen, in dem Sie schriftlich der Arge bekannt geben, dass nach § 40 Abs. 1 Satz 1 SGB II i.V.m. § 48 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 2 Nr. 1 SGB X   in den tats&#228;chlichen Verh&#228;ltnissen, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung - um einen solchen handelt es sich bei einem Bescheid, mit dem Arbeitslosengeld II bewilligt wird - vorgelegen haben, mit der Rechnungstellung ( 2006 ) eine wesentliche &#196;nderung eingetreten ist .</p>
<p>Der Bewilligungsbescheid ist  mit Wirkung f&#252;r die Vergangenheit teilweise aufzuheben, da die &#196;nderung zugunsten des Betroffenen erfolgen w&#252;rde (vgl. § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X). Dem h&#228;tte die &#8220;soll&#8221;-Regelung in § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X nicht entgegengestanden. Denn nur in atypischen F&#228;llen ist die Beh&#246;rde berechtigt, von einer r&#252;ckwirkenden Bescheidaufhebung abzusehen (vgl. Eicher, in: Eicher/Spellbrink, SGB II [2. Aufl., 2008], § 40 RdNr. 43). Ein solcher atypischer Fall liegt nicht vor .</p>
<p>Keine &#220;bernahmen von Schulden im SGB II, Ausnahmen sind jedoch zugelassen . Helfen Dritte jedoch-  darlehensweise -  im Hinblick auf die Verweigerung oder nicht rechtzeitige Leistung (indem sie &#8220;einspringen&#8221;), kommt eine &#220;bernahme der hieraus resultierenden Schulden trotz eingetretener Bedarfsdeckung unter weiteren Voraussetzungen in Betracht (st&#228;ndige Rechtsprechung zum BSHG, vgl. BVerwG, Urteile vom 31. August 1995 - 5 C 9.94 -, FEVS 46, 221 (229), und vom 23. Juni 1994 - 5 C 26.92 -, FEVS 45, 138 (143); OVG NRW, Urteil vom 20. Juni 2001 - 12 A 3386/98 -, FEVS 53, 84).</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Lusjena</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-996</link>
		<dc:creator>Lusjena</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 06 Jul 2008 09:56:31 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-996</guid>
		<description>hab jetzt ne rechnung f&#252;r nebenkosten nachzahlung 2007 bekommen
hab seit paar wochen nen job das erste geld ist noch nichtmal da

wie sieht das nun aus zum zeitpunkt der in dieser rechnung angegeben ist war ich arbeitslos und hab Alg 2 bekommen

muss das amt nun die rechnung &#252;bernehmen ?

1.Nein , denn Sie beziehen keine laufenden Leistungen mahr nach dem ALG II , was aber Voraussetzung f&#252;r die &#220;bernahme ist.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>hab jetzt ne rechnung f&#252;r nebenkosten nachzahlung 2007 bekommen<br />
hab seit paar wochen nen job das erste geld ist noch nichtmal da</p>
<p>wie sieht das nun aus zum zeitpunkt der in dieser rechnung angegeben ist war ich arbeitslos und hab Alg 2 bekommen</p>
<p>muss das amt nun die rechnung &#252;bernehmen ?</p>
<p>1.Nein , denn Sie beziehen keine laufenden Leistungen mahr nach dem ALG II , was aber Voraussetzung f&#252;r die &#220;bernahme ist.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: sonnenstrahl18</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-986</link>
		<dc:creator>sonnenstrahl18</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 05 Jul 2008 16:10:00 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-986</guid>
		<description>Hallo....habe mal ne frage....mu&#223;te 2006 betriebskosten in h&#246;he von 1065 euro nachzahlen....arge hat nur 153 euro dazugegeben....mu&#223;te mir geld leihen( 900 euro), welches ich jetzt , 2008 wegen der r&#252;ckzahlung der nebenkosten von 1300 euro demjenigen zur&#252;ckzahlen mu&#223;......habe einen schuldschein von damals.....beh&#228;lt die arge das geld trotzdem ein?????? haben mich ja damals auch auf meinen schulden sitzenlassen...au&#223;erdem wurde meine miete diese 2 jahre so  erh&#246;ht, dass ich jeden monat rund 100 euro dazuzahlen mu&#223;te......habe dadurch auch noch schulden bei meinen eltern......</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo&#8230;.habe mal ne frage&#8230;.mu&#223;te 2006 betriebskosten in h&#246;he von 1065 euro nachzahlen&#8230;.arge hat nur 153 euro dazugegeben&#8230;.mu&#223;te mir geld leihen( 900 euro), welches ich jetzt , 2008 wegen der r&#252;ckzahlung der nebenkosten von 1300 euro demjenigen zur&#252;ckzahlen mu&#223;&#8230;&#8230;habe einen schuldschein von damals&#8230;..beh&#228;lt die arge das geld trotzdem ein?????? haben mich ja damals auch auf meinen schulden sitzenlassen&#8230;au&#223;erdem wurde meine miete diese 2 jahre so  erh&#246;ht, dass ich jeden monat rund 100 euro dazuzahlen mu&#223;te&#8230;&#8230;habe dadurch auch noch schulden bei meinen eltern&#8230;&#8230;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: DeathDragon</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-985</link>
		<dc:creator>DeathDragon</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 05 Jul 2008 15:34:52 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-985</guid>
		<description>hab mal ne frage in der richtung 

hab jetzt ne rechnung f&#252;r nebenkosten nachzahlung 2007 bekommen 
hab seit paar wochen nen job das erste geld ist noch nichtmal da

wie sieht das nun aus zum zeitpunkt der in dieser rechnung angegeben ist war ich arbeitslos und hab Alg 2 bekommen

muss das amt nun die rechnung &#252;bernehmen ?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>hab mal ne frage in der richtung </p>
<p>hab jetzt ne rechnung f&#252;r nebenkosten nachzahlung 2007 bekommen<br />
hab seit paar wochen nen job das erste geld ist noch nichtmal da</p>
<p>wie sieht das nun aus zum zeitpunkt der in dieser rechnung angegeben ist war ich arbeitslos und hab Alg 2 bekommen</p>
<p>muss das amt nun die rechnung &#252;bernehmen ?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Lusjena</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-682</link>
		<dc:creator>Lusjena</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 14 Jun 2008 13:04:48 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-682</guid>
		<description>"  Unterber&#252;cksichtigung des § 22 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit der verwaltungsvorschrieft zu pauschaliesierung von unterkunft und heitzkosten des landkreises……….. (VwV-…-…) betragen die kosten der Unterkunft , H&#246;chstgrenzen ( einschlieslich betriebskosten, Nebenkosten ,Heitzkosten,)  " 

Das SGB II kennt nach der st&#228;ndigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts keine Pauschalierung der Kosten der Unterkunft und Heizung ((Urteil vom 7. November 2006 – B 7b AS 18/06 R –). 

Zum Letzen Mal, beantragen Sie schriftlich die &#220;berpr&#252;fung ihrer Kosten der Unterkunft ab 2005  auf der Rechtsgrundlage des § 44 SGB X !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!  .

eine Hilfe gew&#228;hre ich Ihnen noch, aus welchem Bundesland kommen Sie ??</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8221;  Unterber&#252;cksichtigung des § 22 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit der verwaltungsvorschrieft zu pauschaliesierung von unterkunft und heitzkosten des landkreises……….. (VwV-…-…) betragen die kosten der Unterkunft , H&#246;chstgrenzen ( einschlieslich betriebskosten, Nebenkosten ,Heitzkosten,)  &#8221; </p>
<p>Das SGB II kennt nach der st&#228;ndigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts keine Pauschalierung der Kosten der Unterkunft und Heizung ((Urteil vom 7. November 2006 – B 7b AS 18/06 R –). </p>
<p>Zum Letzen Mal, beantragen Sie schriftlich die &#220;berpr&#252;fung ihrer Kosten der Unterkunft ab 2005  auf der Rechtsgrundlage des § 44 SGB X !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!  .</p>
<p>eine Hilfe gew&#228;hre ich Ihnen noch, aus welchem Bundesland kommen Sie ??</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Tom</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-679</link>
		<dc:creator>Tom</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 14 Jun 2008 12:49:18 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-679</guid>
		<description>Ich habe doch noch was gefunden was ich nach der Neuberechnung bekommen habe.

mit meinen bescheit von ......2004 wurden mir die kosten der unterkunft zuz&#252;glich nach § 22 Abs. 1 SGB II im ramen der Angemessenheit in tats&#228;chlicher h&#246;he als bedarf anerkannt.

die Angemessenheit der H&#246;he der Kosten der Unterkunft und Heizung wurden durch den kommunalen tr&#228;ger, Landkreis ......... definiert.

meine Leistung wird ab ......2005 in Bezug auf die kosten  der Unterkunft und Heizung neu berechnet.

Unterber&#252;cksichtigung des § 22 Abs. 1 SGB II in verbindung mit der verwaltungsvorschrieft zu pauschaliesierung von unterkunft und heitzkosten des landkreises........... (VwV-...-...)  betragen die kosten der unterkunft , H&#246;stgrenzen ( einschlieslich betriebskosten, Nebenkosten ,Heitzkosten,) f&#252;r meine bedarfsgemeinschaft ab .......2005  

(280€ das ist eine ca. angabe von mir die genaue habe ich nicht eingesetzt)

f&#252;r die Neuberechnung meines Leistungsanspruchs erhalte ich einen gesonderten Bewilligungs bzw &#196;nderungsbescheit.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe doch noch was gefunden was ich nach der Neuberechnung bekommen habe.</p>
<p>mit meinen bescheit von &#8230;&#8230;2004 wurden mir die kosten der unterkunft zuz&#252;glich nach § 22 Abs. 1 SGB II im ramen der Angemessenheit in tats&#228;chlicher h&#246;he als bedarf anerkannt.</p>
<p>die Angemessenheit der H&#246;he der Kosten der Unterkunft und Heizung wurden durch den kommunalen tr&#228;ger, Landkreis &#8230;&#8230;&#8230; definiert.</p>
<p>meine Leistung wird ab &#8230;&#8230;2005 in Bezug auf die kosten  der Unterkunft und Heizung neu berechnet.</p>
<p>Unterber&#252;cksichtigung des § 22 Abs. 1 SGB II in verbindung mit der verwaltungsvorschrieft zu pauschaliesierung von unterkunft und heitzkosten des landkreises&#8230;&#8230;&#8230;.. (VwV-&#8230;-&#8230;)  betragen die kosten der unterkunft , H&#246;stgrenzen ( einschlieslich betriebskosten, Nebenkosten ,Heitzkosten,) f&#252;r meine bedarfsgemeinschaft ab &#8230;&#8230;.2005  </p>
<p>(280€ das ist eine ca. angabe von mir die genaue habe ich nicht eingesetzt)</p>
<p>f&#252;r die Neuberechnung meines Leistungsanspruchs erhalte ich einen gesonderten Bewilligungs bzw &#196;nderungsbescheit.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Lusjena</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-678</link>
		<dc:creator>Lusjena</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 14 Jun 2008 08:18:25 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-678</guid>
		<description>1. Das guthaben m&#252;ssen Sie der Arge bekannt geben ( Mitwirkungspflicht ) .

2. Sie verweisen daruf, dass monatlich von Ihnen 30 Euro aus dem Regelsatz gezahlt wurden .

3. Sie stellen einen &#220;berpr&#252;fungsantrag nach § 44 SGBX um feststelen zu lassen, ob Ihnen die Arge die  - Tats&#228;chlichen - Kosten der Unterkunft gezahlt hat - oder - ob man ihnen nur pauschalierte Leistungen bewilligte .</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>1. Das guthaben m&#252;ssen Sie der Arge bekannt geben ( Mitwirkungspflicht ) .</p>
<p>2. Sie verweisen daruf, dass monatlich von Ihnen 30 Euro aus dem Regelsatz gezahlt wurden .</p>
<p>3. Sie stellen einen &#220;berpr&#252;fungsantrag nach § 44 SGBX um feststelen zu lassen, ob Ihnen die Arge die  - Tats&#228;chlichen - Kosten der Unterkunft gezahlt hat - oder - ob man ihnen nur pauschalierte Leistungen bewilligte .</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Tom</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-675</link>
		<dc:creator>Tom</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Jun 2008 17:21:27 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-675</guid>
		<description>Also, das heist jetzt wenn mann wie ich mehr zahlt so das man auch keine hohe nachzahlung hat und es wie ein sparschwein sieht das man am jahres ende was wieder bekommt ist man am ende am arsch da zahle ich doch lieber weniger so das eine nachzahlung kommt und bekomme dann dise vom amt erstattet oder

aber was ich nicht verstehe ich zahle doch von den geld was ich zum leben habe jeden monat ca. 30 euro mehr da mus ich doch auch was wieder bekommen mann nimmt mir doch dann geld was ich dringend brauche weg

und was ich auch nicht so ferstehe kann ich jetzt das was mann mir nicht gezahlt hat und ich selber zahlte zur&#252;ck fordern ???</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Also, das heist jetzt wenn mann wie ich mehr zahlt so das man auch keine hohe nachzahlung hat und es wie ein sparschwein sieht das man am jahres ende was wieder bekommt ist man am ende am arsch da zahle ich doch lieber weniger so das eine nachzahlung kommt und bekomme dann dise vom amt erstattet oder</p>
<p>aber was ich nicht verstehe ich zahle doch von den geld was ich zum leben habe jeden monat ca. 30 euro mehr da mus ich doch auch was wieder bekommen mann nimmt mir doch dann geld was ich dringend brauche weg</p>
<p>und was ich auch nicht so ferstehe kann ich jetzt das was mann mir nicht gezahlt hat und ich selber zahlte zur&#252;ck fordern ???</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Lusjena</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-674</link>
		<dc:creator>Lusjena</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Jun 2008 16:51:22 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-674</guid>
		<description>Grunds&#228;tzlich ist es so, dass ihr Guthaben im folgemonat die Kosten der Unterkunft mindert. Aber so einfach ist dies bei ihnen nicht, sie machen folgendes : 

Beantragen Sie schriftlich die Aush&#228;ndigung der Horizental&#252;bersicht ihres letzten aktuellen Bescheides, daraus werden sie ersehen k&#246;nnen, was ihnen monatlich von der Arge an Betriebskosten gew&#228;hrt wird .

Beispiel : Monatlich erkennt die Agentur 70,00 Euro f&#252;r N ebenkosten an, die sind mit 12 zu multiplizieren, = 840 euro . Laut ihrer Betriebskostenabrechnung wurden f&#252;r 2007  840  Euro f&#228;llig, bezahlt haben sie aber tats&#228;chlich 1200 Euro- somit ist ein Guthaben vorhanden.

- Dieses Guthaben ist aber nicht von der Arge gezahlt worden- sondern aus ihrem Regelsatz und somit kann es kein zu ber&#252;cksichtigendes Einkommen sein - 

Bitte informieren Sie uns weiter, was die Arge in ihrem Fale gedenkt zu tun.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Grunds&#228;tzlich ist es so, dass ihr Guthaben im folgemonat die Kosten der Unterkunft mindert. Aber so einfach ist dies bei ihnen nicht, sie machen folgendes : </p>
<p>Beantragen Sie schriftlich die Aush&#228;ndigung der Horizental&#252;bersicht ihres letzten aktuellen Bescheides, daraus werden sie ersehen k&#246;nnen, was ihnen monatlich von der Arge an Betriebskosten gew&#228;hrt wird .</p>
<p>Beispiel : Monatlich erkennt die Agentur 70,00 Euro f&#252;r N ebenkosten an, die sind mit 12 zu multiplizieren, = 840 euro . Laut ihrer Betriebskostenabrechnung wurden f&#252;r 2007  840  Euro f&#228;llig, bezahlt haben sie aber tats&#228;chlich 1200 Euro- somit ist ein Guthaben vorhanden.</p>
<p>- Dieses Guthaben ist aber nicht von der Arge gezahlt worden- sondern aus ihrem Regelsatz und somit kann es kein zu ber&#252;cksichtigendes Einkommen sein - </p>
<p>Bitte informieren Sie uns weiter, was die Arge in ihrem Fale gedenkt zu tun.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Lusjena</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-673</link>
		<dc:creator>Lusjena</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Jun 2008 15:22:06 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-nebenkosten-sind-vom-amt-zu-tragen_20080331.html#comment-673</guid>
		<description>Grunds&#228;tzlich sind somit nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II nur die angemessenen Kosten der Unterkunft zu ber&#252;cksichtigen. Davon macht § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II eine Ausnahme; die damit bewirkte "Schonfrist" soll in der Regel sechs Monate nicht &#252;bersteigen. § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II stellt eine Billigkeitsregel dar, wobei dem Hilfesuchenden ausnahmsweise f&#252;r eine in der Regel h&#246;chstens sechsmonatige &#220;bergangsfrist etwas weiter gew&#228;hrt wird, worauf er nach der grunds&#228;tzlichen Konzeption des Gesetzes (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II) an sich keinen Anspruch haben soll (Senatsurteile vom 13.04.2007 - L 7 AS 182/06 und vom 15.06.2007 - L 7 AS 164/06). Die Frist gew&#228;hrt dem Hilfesuchenden Aufschub, damit dieser innerhalb vertretbarer Zeit seine Unterkunftskosten auf das angemessene Ma&#223; zu senken in der Lage ist. Solange der Hilfesuchende aber nichts von dem Umstand wei&#223;, dass seine Unterkunftskosten zu hoch sind, m&#252;ssen grunds&#228;tzlich die tats&#228;chlichen Kosten weitergew&#228;hrt werden. In der Regel verschafft der Leistungstr&#228;ger dem Hilfesuchenden durch einen entsprechenden Hinweis diese Kenntnis (Senatsurteile vom 13.04.2007 - L 7 AS 182/06 und vom 15.06.2007 - L 7 AS 164/06). 

Senatsurteile des LSG Bayern .

Laufende Leistungen f&#252;r die Unterkunft werden nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB 2) in H&#246;he der tats&#228;chlichen Aufwendungen erbracht. &#220;bersteigen die Aufwendungen f&#252;r die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang, sind sie als Bedarf der Bedarfsgemeinschaft solange zu ber&#252;cksichtigen als es diesen Personen nicht m&#246;glich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch l&#228;ngstens f&#252;r sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 3 SGB 2). Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Aufwendungen f&#252;r eine Unterkunft (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB 2) ist – im Hinblick auf die Aufgabe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, nur den notwendigen Bedarf sicherzustellen – nicht auf den jeweiligen &#246;rtlichen Durchschnitt aller gezahlten Mietpreise, sondern auf die im unteren Bereich der f&#252;r vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Leistungsempf&#228;ngers markt&#252;blichen Wohnungsmieten abzustellen und auf dieser tats&#228;chlichen Grundlage eine Mietpreisspanne zu ermitteln. Die angemessene H&#246;he der Unterkunftskosten ist als Produkt aus der f&#252;r den Leistungsempf&#228;nger abstrakt angemessenen Wohnungsgr&#246;&#223;e und dem nach den &#246;rtlichen Verh&#228;ltnissen angemessenen Mietzins pro qm zu ermitteln ("Produkttheorie"). Dabei muss gew&#228;hrleistet sein, dass nach der Struktur des &#246;rtlichen Wohnungsbestandes die Hilfeempf&#228;nger tats&#228;chlich die M&#246;glichkeit haben, mit den als angemessen bestimmten Betr&#228;gen eine bedarfsgerechte und menschenw&#252;rdige Unterkunft anmieten zu k&#246;nnen. Ist bzw. war dem Leistungsempf&#228;nger im Bedarfszeitraum eine andere bedarfsgerechte und kosteng&#252;nstigere Wohnung konkret nicht verf&#252;gbar und zug&#228;nglich, sind die Unterkunftskosten in tats&#228;chlicher H&#246;he zu &#252;bernehmen (st&#228;ndige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschl&#252;sse vom 13. Dezember 2005 – L 9 AS 48/05 ER –, vom 8. M&#228;rz 2006 – L 9 AS 59/05 ER –, vom 21. M&#228;rz 2006 – L 9 AS 124/05 ER – vom 5. Dezember 2006 – L 9 AS 123/06 ER –, vom 2. Januar 2007 – L 9 AS 247/06 ER –, vom 9. Juli 2007 – L 9 AS 166/07 ER und vom 4. Dezember 2007 – L 9 AS 114/07 ER jeweils m.w.N.). Der Senat befindet sich insoweit in &#220;bereinstimmung mit der st&#228;ndigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. November 1986 – 5 C 2/85 – BVerwGE 75, 166; Urteil vom 7. Mai 1987 – 5 C 36/85 – BVerwGE 77, 232; Urteil vom 31. August 2004 – 5 C 8/04 – NJW 2005, 310; Urteil vom 28. April 2005 – 5 C 15/04 –), der sich auch das Bundessozialgericht angeschlossen hat (Urteil vom 7. November 2006 – B 7b AS 18/06 R –). 

Senatsurteile des LSG Hessen</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Grunds&#228;tzlich sind somit nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II nur die angemessenen Kosten der Unterkunft zu ber&#252;cksichtigen. Davon macht § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II eine Ausnahme; die damit bewirkte &#8220;Schonfrist&#8221; soll in der Regel sechs Monate nicht &#252;bersteigen. § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II stellt eine Billigkeitsregel dar, wobei dem Hilfesuchenden ausnahmsweise f&#252;r eine in der Regel h&#246;chstens sechsmonatige &#220;bergangsfrist etwas weiter gew&#228;hrt wird, worauf er nach der grunds&#228;tzlichen Konzeption des Gesetzes (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II) an sich keinen Anspruch haben soll (Senatsurteile vom 13.04.2007 - L 7 AS 182/06 und vom 15.06.2007 - L 7 AS 164/06). Die Frist gew&#228;hrt dem Hilfesuchenden Aufschub, damit dieser innerhalb vertretbarer Zeit seine Unterkunftskosten auf das angemessene Ma&#223; zu senken in der Lage ist. Solange der Hilfesuchende aber nichts von dem Umstand wei&#223;, dass seine Unterkunftskosten zu hoch sind, m&#252;ssen grunds&#228;tzlich die tats&#228;chlichen Kosten weitergew&#228;hrt werden. In der Regel verschafft der Leistungstr&#228;ger dem Hilfesuchenden durch einen entsprechenden Hinweis diese Kenntnis (Senatsurteile vom 13.04.2007 - L 7 AS 182/06 und vom 15.06.2007 - L 7 AS 164/06). </p>
<p>Senatsurteile des LSG Bayern .</p>
<p>Laufende Leistungen f&#252;r die Unterkunft werden nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB 2) in H&#246;he der tats&#228;chlichen Aufwendungen erbracht. &#220;bersteigen die Aufwendungen f&#252;r die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang, sind sie als Bedarf der Bedarfsgemeinschaft solange zu ber&#252;cksichtigen als es diesen Personen nicht m&#246;glich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch l&#228;ngstens f&#252;r sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 3 SGB 2). Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Aufwendungen f&#252;r eine Unterkunft (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB 2) ist – im Hinblick auf die Aufgabe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, nur den notwendigen Bedarf sicherzustellen – nicht auf den jeweiligen &#246;rtlichen Durchschnitt aller gezahlten Mietpreise, sondern auf die im unteren Bereich der f&#252;r vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Leistungsempf&#228;ngers markt&#252;blichen Wohnungsmieten abzustellen und auf dieser tats&#228;chlichen Grundlage eine Mietpreisspanne zu ermitteln. Die angemessene H&#246;he der Unterkunftskosten ist als Produkt aus der f&#252;r den Leistungsempf&#228;nger abstrakt angemessenen Wohnungsgr&#246;&#223;e und dem nach den &#246;rtlichen Verh&#228;ltnissen angemessenen Mietzins pro qm zu ermitteln (&#8221;Produkttheorie&#8221;). Dabei muss gew&#228;hrleistet sein, dass nach der Struktur des &#246;rtlichen Wohnungsbestandes die Hilfeempf&#228;nger tats&#228;chlich die M&#246;glichkeit haben, mit den als angemessen bestimmten Betr&#228;gen eine bedarfsgerechte und menschenw&#252;rdige Unterkunft anmieten zu k&#246;nnen. Ist bzw. war dem Leistungsempf&#228;nger im Bedarfszeitraum eine andere bedarfsgerechte und kosteng&#252;nstigere Wohnung konkret nicht verf&#252;gbar und zug&#228;nglich, sind die Unterkunftskosten in tats&#228;chlicher H&#246;he zu &#252;bernehmen (st&#228;ndige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschl&#252;sse vom 13. Dezember 2005 – L 9 AS 48/05 ER –, vom 8. M&#228;rz 2006 – L 9 AS 59/05 ER –, vom 21. M&#228;rz 2006 – L 9 AS 124/05 ER – vom 5. Dezember 2006 – L 9 AS 123/06 ER –, vom 2. Januar 2007 – L 9 AS 247/06 ER –, vom 9. Juli 2007 – L 9 AS 166/07 ER und vom 4. Dezember 2007 – L 9 AS 114/07 ER jeweils m.w.N.). Der Senat befindet sich insoweit in &#220;bereinstimmung mit der st&#228;ndigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. November 1986 – 5 C 2/85 – BVerwGE 75, 166; Urteil vom 7. Mai 1987 – 5 C 36/85 – BVerwGE 77, 232; Urteil vom 31. August 2004 – 5 C 8/04 – NJW 2005, 310; Urteil vom 28. April 2005 – 5 C 15/04 –), der sich auch das Bundessozialgericht angeschlossen hat (Urteil vom 7. November 2006 – B 7b AS 18/06 R –). </p>
<p>Senatsurteile des LSG Hessen</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>
