Es ist für die Ämter bitter, wenn der Gesetzgeber zum Hartz IV Debakel auch noch die anfallenden Nebenkosten zur Übernahme verdonnert hat, welche man eigentlich eingespart zu Lasten derer übertragen möchte, welche auf Hilfe angewiesen sind. Und so feilschen die Ämter mit jedem Cent und achten peinlichst genau über die Ausgabe der Gelder, denn schließlich sind es auch ihre Bezüge, welche durch die Finger rinnen wie Butter in der Sonne. Das es dabei immer zu unklaren Situationen kommt, beweisen die Zahlen der Gerichtsstreitigkeiten und ebben auch nicht im Jahr “4″ nach Einführung ab.
Der Traum eines jeden Sachbearbeiter, “Sparsamster Mitarbeiter des Monats” zu werden - wurde zu oft mit Urteilen durchkreuzt und brachte außer Papierverschwendung nur eine Zeitverschiebung und Elendsverschärfung mit sich. Und so urteilte z.B. das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen im Beschluss - L 7 AS 343/05 ER - wie folgt:
“Daher ist es gerechtfertigt, neben der reinen Miete auch die Betriebskosten mit in Ansatz zu bringen, die der Vermieter von Gesetzes wegen gegenüber seinen Mietern in Ansatz bringen darf. Dies sind gemäß § 556 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit der Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl I S. 2346).”
die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks (insbesondere die Grundsteuer),
die Gebühren für Wasserzähler und Wassermengenregler,
die Kosten der Entwässerung des Grundstücks (Kanalbenutzungsgebühren, Niederschlagswasserbeseitigungsbeiträge,
Beiträge zum Entwässerungsverband, Deichgebühren),
Kosten eines Aufzugs, Kosten der Straßenreinigung und Müllabfuhr,
Kosten der Beleuchtung gemeinsam genutzter Anlagen, Kosten der Reinigung des Schornsteins und der Messung der Heizungsanlage durch den Schornsteinfeger,
Kosten der Beseitigung der Abwässer und Fäkalien,
Kosten einer Gemeinschaftsantennenanlage,
Wartungskosten von Heizungsanlagen oder Abwasserhebeanlagen,
sowie die Kosten der Gartenpflege .
Solche Listen von vergessener Gesetzgebung, gibt es noch in vielen weiteren Bereichen, wenn man sich die Zusammenstellung vom Regelsatz anschaut. Dies sind aber keine “Eintagsfliegen”, sondern füllen zunehmend die Terminkalender von Sozialgerichte in allen Bundesländern. Es wurde nur von einer “nicht definierbaren Angemessenheit” ausgegangen (§ 22 SGB II) und man verfehlte dieses Ziel bewusst um das Doppelte zu Lasten der Betroffenen. Von der Ernährung angefangen, über Bekleidung und Schulmaterialien bis hin zum Inflationsausgleich und der Preistreiberei von Lebensnotwendigem, ist ALG II (Hartz IV) schlicht das schäbigste Gesetz, welches die Menschheit sich selbst beschert hat. Ein Leben - auf einen pauschal zu niedrig angesetzten Bedarf - führen zu lassen, ist in einer immer teureren Weltpolitik der staatlichen Quälerei gleichzusetzen. (bis zu 58 % höhere Kosten) Selbst im Jahr 2008, stellen wir vermehrt fest, dass über zu geringe Pauschalen versucht wird, die Betroffenen um ihre gesetzlichen Ansprüche zu bringen und verwehrt ihnen auch die Möglichkeit diese geltend zu machen. Eine eindeutige Gesetzgebung könnte da sofort Abhilfe schaffen, ist aber wohl politisch nicht gewollt, da der Einspareffekt durch “Unwissenheit” immer noch höher ist, als eine gesetzliche Regelung.
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1. ... Kommentar von susi aus köln
am Mittwoch, 16.4.2008.
wir sind seit jan.2005 hartz 4 empfänger , ich übe eine geringfügige beschäftigung aus ,nun kam anfang märz 2008 unsere nebenkostenabrechnug die ich gleich zur arge brachte ,jetzt bekam ich ein schreiben(nach 7 Wochen) ich muß zum Mietverein um diese abrechnung prüfen lassen nun meine frage ,ist das überhaupt zulässig ,ich hab das gefühl das man nur überall hingeschickt wird damit die arge mitarbeiter erst mal ihre ruhe haben ich empfinde das als reine schikane,wer kann mir helfen
2. ... Kommentar von Steinbock
am Mittwoch, 16.4.2008.
Schikane sollte man es nicht gleich nennen. Es ist in der Tat so, dass fast jede 2. Abrechnung falsch ist und die Vermieter sich auf Staatskosten sanieren. Dem entgegenzuwirken ist es legitim, die Abrechnungen überprüfen zu lassen. Sollte bei der Überprüfung Fehler festgestellt werden, dann sind diese vom Vermieter zu korrigieren. Sollte alles ok sein, dann muss das Amt dieses auch übernehmen.
Daher locker an die Sache rangehen und dies wie gewünscht durchführen lassen. Damit haben auch Sie gewissen Rechtsschutz bzw. Klarheit.
hallo
ich hab mal eine frage ich hoffe mir kann irgend jemand helfen
und zwar
mein freund hat seine betriebskosten abrechnung für 2006 im vorigem jahr bekommen hat sie auch bei der Arge pünktlich abgegegeb da aber nach 2 monaten immer noch nix kam ob es übernommen wird oder nicht sind wir noch mal hin da haben die behauptet hier wurde nie etwas abgegeben immerhin handelt es sich von einen betrag von 605€, nun wurde es weiter gegeben da sich ja das Landratsamt darum kümmert wieder wurde uns versprochen wir melden uns bzw rufen sie nächste woche an ob wir ein teil, alles oder gar nix leisten ende vom lied war wir sind nach der besagten woche weil sich wieder keiner gemeldet hat aufs amt gegangen und man sagt uns es tut uns leid aber sie haben die betriebskosten zu spät abgegeben bitte gehen sie zur vermieterin und machen sie mit ihr eine ratenzahlung aus weiter können wir ihnen auch nich helfen
ist das in ordnung sollen wir widerspruch einlegen oder was sollen wir machen
4. ... Kommentar von teasyef
am Montag, 21.4.2008.
hallo
ich bekam anfang april meine nebenkostenabrechnung mit einem guthaben und einer mietänderung. ging zum arbeitsamt um die nebenkosten abzugeben weil sich ja die miete ab mai ändert. nun meine frage bekomme ich dieses guthaben ausgezahlt oder behält das die arge ein?? in den letzen 3 jahren bekam ich immer guthaben ausgezahlt nur diesesmal wollen sie mir das guthaben vorenthalten laut bescheid.
5. ... Kommentar von Steinbock
am Montag, 21.4.2008.
Ob Sie dieses Guthaben ausbezahlt wird, hängt von den Gepflogenheiten Ihres Vermieters ab. Auf jeden Fall, wird das Guthaben auf Ihren Bedarf angerechnet und verrechnet.
Faustregel: Amt zahlt KdU
- bin ich verschwenderisch —> Mehrkosten trägt Amt bis zur Angemessenheitsgrenze, welche nicht definiert ist
- bin ich sparsam —> freut sich der Steuerzahler, Amt und die Sparsamkeit wird zur Bedarfssenkung herangezogen.
Amt zahlt Ihre Kosten, daher hat Amt auch Anspruch auf nicht verwertete Gelder.
Beispiel: Ich gebe Ihnen 10 Euro und trage auf, dass Sie mir einen Artikel aus dem Supermarkt mitbringen. Da dieser Artikel nur 8 Euro gekostet hat, bekomme ich 2 Euro von Ihnen zurück. Sollte der Artikel 12 Euro kosten, dann bekommen Sie von mir 2 Euro nachgezahlt.
Nun haben Sie im Markt gehandelt (gespart) und den Artikel für 6 Euro erworben. Dann bekomme ich nicht 2, sondern 4 Euro zurückerstattet. Die 2 Euro, welche Sie gespart haben, gehen ja nicht als Dankeschön oder Lohn für die Verhandlung zu Ihnen über, sondern es ist immer noch mein (oder des Amtes) Geld.
6. ... Kommentar von ramona
am Dienstag, 13.5.2008.
hallo,
die sache mit den betriebskosten ist recht verflixt. im jahr 2006 bekam ich KEIN hartz vier, aus diesem jahr habe ich ein guthaben bei den betriebskosten in höhe von 350€ von meinem vermieter ausgezahlt bekommen. das allerdings im januar 2008. dieses geld will nun die arge haben - meines erachtens ohne berechtigung, da ich, wie erwähnt, zu diesem zeitpunkt keinerlei hartz4 gelder bezog. ich legte auch widerspruch ein, diesem widerspruch wurde nicht stattgegeben. das amt sieht dieses geld als einkommen an. gibt es irgendwelche gesetze, paragraphen die meinen standpunkt untermauern? weiß einer irgendetwas?
danke
ramona
7. ... Kommentar von Steinbock
am Dienstag, 13.5.2008.
Widerspruch wurde nicht stattgegeben … damit steht auf dem Widerspruch auch der weiterführende Weg drauf … klagen, wenn Sie zum Zeitpunkt der Guthabenansammlung kein Hartz bezogen hatten.
8. ... Kommentar von ramona
am Dienstag, 13.5.2008.
hallo,
ich hab mich im internet mal noch weiter informiert und bin auf folgenden text gestoßen:
“Heizkostenguthaben sind Vermögen im SGBII
So urteilte das Sozialgericht Aachen am 09.06.2006 wie folgt:
Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ist es geboten, das Guthaben des Klägers bei der T und dessen Auszahlung nicht als Einkommen, sondern als Vermögen anzusehen.
Der Kläger hat das Guthaben dadurch erzielt, dass er den Gasverbrauch reduziert hat.
Bereits im Bereich des Sozialhilferechts war anerkannt und höchstrichterlich geklärt, dass Einkommen alles das ist, was jemand in der Bedarfszeit wertmäßig dazuerhält und Vermögen das, was er in der Bedarfszeit bereits hat. Dabei ist grundsätzlich vom tatsächlichen Zufluss auszugehen, es sei denn, rechtlich wird ein anderer Zufluss als maßgeblich bestimmt – normativer Zufluss – (BVerwG, Urteil vom 18.02.1999 – 5 C 35/97 = NJW 1999, 3649 = info also 2000, 37). Zur Abgrenzung von Einkommen und Vermögen nach dem, was zufließt, und dem, was bereits vorhanden war, ist zu berücksichtigen, dass Einnahmen grundsätzlich aus bereits bestehenden Rechtspositionen erzielt werden. Da eine auf Geld oder Geldeswert gerichtete (noch nicht erfüllte) Forderung einen wirtschaftlichen Wert darstellt, gehört sie, wenn sie dem Inhaber bereits zusteht, auch zu seinem Vermögen. Im Falle der Erfüllung einer Geldforderung ist grundsätzlich nicht auf die Forderung, sondern deren Erfüllung abzustellen. Grundsätzlich ist die Erzielung von Einkünften in Geld oder Geldeswert damit als Einkommen anzusehen. Das gilt allerdings nicht für Fälle, in denen mit bereits erlangten Einkünften Vermögen angespart wurde (BVerwG a. a. O.). Dann kann es normativ geboten sein, nicht auf den Zufluss, sondern auf die erfüllte Forderung abzustellen.
Auch die Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit zum Grundsicherungsrecht hat sich diesem Ansatz angeschlossen (SG Leipzig, Urteil vom 16.08.2005 – S 9 AS 405/05 ER; zum Schrifttum vgl. Mecke, in: Eicher/Spellbrink, SGB II, § 11 Rdnr. 16 ff. “Zuflusstheorie”).”
das liest sich erstmal etwas schwierig, die wichtigsten fakten fass ich mal kurz zusammen:
es gibt einen unterschied von einkommen und vermögen. einkommen ist (mal gaaanz einfach) ist alles das, was man während des hartz4 bezuges bekommt (kindergeld, entgelt aus einem job…usw., laufende leistungen halt.)
vermögen ist das, was man VOR bezug von hartz4 bereits hatte. ist das vermögen zu hoch, muß man erst mal davon leben (ein spitzenmanager muß erstmal sein vermögen aufbrauchen, bevor er hartz4 bekommt…..).
2006 bekam ich kein hartz4, das guthaben in höhe von 350€ aus der betriebskostenabrechnung ist als vermögen anzusehen, auch wenn es erst 2008 ausgezahlt wurde, eine frühere auszahlung war nicht möglich, mein anspruch auf das guthaben bestand aber bereits.
mit dieser begründung kann ich nun widerspruch einlegen und notfalls sogar klagen. na, auf die antwort von amt freu ich mich schon…..
Ist es eigentlich rechtens, dass die Arge das Geld aus der Betriebskostenabrechnung (Guthaben) einbehält bzw. man das Geld an die Arge zurückzahlen muss, obwohl man Mietschulden hat? Ich meine damit, es wäre doch bessser wenn das Guthaben mit den Mietschulden verrechnet würde.
Ich hoffe es kann mir jemand helfen.
Vielen Dank schon mal im voraus
liebe grüße visper
10. ... Kommentar von Steinbock
am Montag, 9.6.2008.
Hallo, das SGB II kennt keine Schulden, aber Einkommen, daher sind Guthaben aus Betriebskosten Einkommen und Schulden Ihr Problem.
… iss leider so knallhart im Hartz IV Wahn.
11. ... Kommentar von Martin Obenaus
am Montag, 9.6.2008.
Immer wieder das gleiche Problem!
Antragsteller werden scheinbar fahrlässig hinters Licht geführt. Entsprechende Bettelformulare werden entwickelt und hilflose Antragsteller ihrem Schicksal überlassen. Das spart gnadenlos Kohle und Werksleiter feiern Erfolge.
Anträge stellt man bitte nicht mehr alleine! Ich war auch so leichtgläubig, dachte man hilft mir. Formlosen Antrag stellen, schriftlich! Was genau brauche ich und vor allem warum! Professionelle Mitarbeiter auch Fallmanager genannt, tun wirklich nur das nötigste solange es kein Geld kostet.
Also Antrag schriftlich vorbereiten, in Begleitung abgeben und vor allem:
Lassen den Argemitarbeiter den Erhalt unterzeichnen. Jeh mehr Anträge man nachweisen kann, umso grösser besteht Aussicht auf Beihilfen.
Ist die Arge berechtigt im Jahr 2008 die Betriebskostenabrechnung vom Jahr 2005 zu fordern und zu verrechnen, wenn die Arge es in den Jahren zuvor versäumt hat?
2.Frage: Ich habe einen Antrag auf Bewerbungskostenrückerstattung (5 € pro Bewerbung) gestellt und diesen bewilligt bekommen, im Juni 2007. Im Januar 2008 stellte ich erneut einen Antag - der mir abgelehnt wurde. Jetzt soll ich die bewilligten Gelder vom Juni zurückzahlen, da mir das Geld angeblich nicht zustand.
Ist das Rechtens? Da ich beim Antrag alles bis ins Detail abgegeben habe! Was bewilligt wurde wieder zurück verlangen?
Hallo
Alles sehr schwer zu lesen und meine frage noch nicht gefunden.
also ich bekomme ca 450,-€ Nebenkosten zurück ich bekomme für miete vom amt ca 280,-€ und zahle aber 320,- jeden Monat jetzt wird meine Zahlung vom Vermieter auf 290 ,-€ runter gesetzt .
meine frage muss ich jetzt der arge die 450 zurück zahlen ? ich zahle doch jeden Monat 40,-€ mehr
Nein ich habe einmal zum anfangs alles ausgefüllt und dann auch mit mite und Unterkunft und dann alle 6 monate und angegeben das sich nichts geendert hat
ich hatte dann vor ca. 2 jahren mal eine nachzahlung von ca 260,-€ die wollte ich einreichen das wurde abgelent da der betrag schon ausgeschöpft ist.
ganz zum anfang habe ich 356,-€ miete bezahlt dann 330 und dann 320 und jetzt soll ich 300 zahlen.
ich habe den amt auch nichts neues mehr zugeschickt weil ich ja immer mehr zahle als ich bekommen und wenn ich was wieder bekomme und es wenn ich es auf 12 aufteile nicht so ist das ich weniger als 280€ sind so das das amt zu fiel gezahlt hätte dan habe ich es behalten .
wie oben mal beschrieben ich gebe jemanden 10 euro zum einkaufen und er muss dann 14 euro zahlen dann bringt er es zurück und bekommt 14 euro wieder dann muss er mir doch nur 10 wieder geben und die 4 behält er oder
Also, das heist jetzt wenn mann wie ich mehr zahlt so das man auch keine hohe nachzahlung hat und es wie ein sparschwein sieht das man am jahres ende was wieder bekommt ist man am ende am arsch da zahle ich doch lieber weniger so das eine nachzahlung kommt und bekomme dann dise vom amt erstattet oder
aber was ich nicht verstehe ich zahle doch von den geld was ich zum leben habe jeden monat ca. 30 euro mehr da mus ich doch auch was wieder bekommen mann nimmt mir doch dann geld was ich dringend brauche weg
und was ich auch nicht so ferstehe kann ich jetzt das was mann mir nicht gezahlt hat und ich selber zahlte zurück fordern ???
Ich habe doch noch was gefunden was ich nach der Neuberechnung bekommen habe.
mit meinen bescheit von ……2004 wurden mir die kosten der unterkunft zuzüglich nach § 22 Abs. 1 SGB II im ramen der Angemessenheit in tatsächlicher höhe als bedarf anerkannt.
die Angemessenheit der Höhe der Kosten der Unterkunft und Heizung wurden durch den kommunalen träger, Landkreis ……… definiert.
meine Leistung wird ab ……2005 in Bezug auf die kosten der Unterkunft und Heizung neu berechnet.
Unterberücksichtigung des § 22 Abs. 1 SGB II in verbindung mit der verwaltungsvorschrieft zu pauschaliesierung von unterkunft und heitzkosten des landkreises……….. (VwV-…-…) betragen die kosten der unterkunft , Höstgrenzen ( einschlieslich betriebskosten, Nebenkosten ,Heitzkosten,) für meine bedarfsgemeinschaft ab …….2005
(280€ das ist eine ca. angabe von mir die genaue habe ich nicht eingesetzt)
für die Neuberechnung meines Leistungsanspruchs erhalte ich einen gesonderten Bewilligungs bzw Änderungsbescheit.
17. ... Kommentar von DeathDragon
am Samstag, 5.7.2008.
hab mal ne frage in der richtung
hab jetzt ne rechnung für nebenkosten nachzahlung 2007 bekommen
hab seit paar wochen nen job das erste geld ist noch nichtmal da
wie sieht das nun aus zum zeitpunkt der in dieser rechnung angegeben ist war ich arbeitslos und hab Alg 2 bekommen
muss das amt nun die rechnung übernehmen ?
18. ... Kommentar von sonnenstrahl18
am Samstag, 5.7.2008.
Hallo….habe mal ne frage….mußte 2006 betriebskosten in höhe von 1065 euro nachzahlen….arge hat nur 153 euro dazugegeben….mußte mir geld leihen( 900 euro), welches ich jetzt , 2008 wegen der rückzahlung der nebenkosten von 1300 euro demjenigen zurückzahlen muß……habe einen schuldschein von damals…..behält die arge das geld trotzdem ein?????? haben mich ja damals auch auf meinen schulden sitzenlassen…außerdem wurde meine miete diese 2 jahre so erhöht, dass ich jeden monat rund 100 euro dazuzahlen mußte……habe dadurch auch noch schulden bei meinen eltern……
19. ... Kommentar von sonnenstrahl18
am Sonntag, 6.7.2008.
vielen dank ….das waren reine heizkosten…..heizung aufgedreht….dann aus lauter angst nicht mehr geheizt….dadurch die rückerstattung……die miete wurde daduch für 2 jahre von 270 auf 385 euro erhöht, habe also jeden monat rund 100 euro von regelleistung bezahlt…..alles bischen verwirrend….wie soll ich jetzt vorgehen????
20. ... Kommentar von sonnenstrahl18
am Montag, 7.7.2008.
noch ne frage…ist das datum der abrechnung (04/2006) ausschlaggebend oder wann ich die nachzahlung getätigt habe(07/2006)??? der eine bescheid geht bis 31.05., der neue also ab 01,06.06; das überlappt sich ganz blöd….. muß ich getilgt haben oder reicht, wenn eltern die summe haben wollen, beim nächsten betriebskostenguthaben???hatte ja so hohe miete, keine tilgung möglich…..
Hallo!
Habe auch mal eine Frage: Ich vermiete ein Appartement an einen Hartz 4 Empfänger und bekomme die Miete immer direkt vom Amt überwiesen. Jetzt habe ich eine Nebenkostennachforderung und mein Mieter geht einfach nicht zum Amt und läßt es mir erstatten. Habe ich als Vermieter denn auch ein Recht auf Zahlung gegen das Amt?
Das Amt teilte mir auf meine Anfrage mit, dass ich nicht anspruchsberechtigt sei und somit die NK nur durch Einreichen der Belege durch meinen Mieter bekäme. Ich wollte mich nur vergewissern, ob das auch stimmt.
Den Mieter habe ich bereits zum 3. Mal angeschrieben, aber er rührt sich nicht. Dann muß ich ihm wohl kündigen…Trotzdem vielen Dank!
23. ... Kommentar von ramona
am Sonntag, 3.8.2008.
gewonnen!
aus dem jahr 2006 hatte ich ein bk-guthaben in höhe von 350 €, damals bekam ich kein hartz 4. das guthaben wurde mir im januar 2008 ausgezahlt - da war ich dann hartz 4 empfänger. das arbeitsamt wollte dieses geld haben, ich legte widerspruch ein - dem wurde NICHT stattgegeben. daraufhin legte ich erneut widerspruch ein und begründete das mit dem unterschied von einkommen und vermögen. (einkommen: alles was man sich während des bezuges von hartz 4 erarbeitet oder erhält [kindergeld, arbeitsentgelt etc.], vermögen: alles was vor bezug von hartz 4 bereits da war.).
meinem widerspruch wurde nun stattgegeben und ich brauche das geld nicht an das amt zu zahlen. das ist doch mal erfreulich!
24. ... Kommentar von Conny
am Dienstag, 5.8.2008.
Hallo,
habe meine Betriebskostenabrechnung mit einen Guthaben bekommen. Bin ALG 2 Empfänger. Muss mir die Arge da nicht eine Pauschale für Warmwasser anrechnen, die ich monatlich von meinem Regelsatz begleichen musste, oder darf sie das gesamte Guthaben einbehalten?
25. ... Kommentar von susi
am Donnerstag, 7.8.2008.
Hallo, ich habe jetzt meine betriebskosten abrechnung bekommen und würde 250 euro wieder bekommen . aber da das arbeitsamt von meiner gesamtmiete (323 euro) , 290 euro bezahlt weis ich jetzt nicht ob ich das guthaben von der abrechnung den arbeitsamt zahlen muss da ich ja auch ein teil der miete zahle. wäre schon wenn ich eine antwort hier bekomm würde die mir wirklich weiter hilft . den muss nächste woche bei meiner vermietung eine kontonummer hinterlegen wo sie das guthaben rauf überweisn sollen
26. ... Kommentar von meinekleene71
am Dienstag, 19.8.2008.
hallo
eine Frage:sgb2 empfängerin
habe Gas-Guthaben von 131€ virtuell bekommen.d.h.:habe den verrechnungscheck nicht beantragt,sondern es verrechnen lassen,sodass ich die nächsten raten nicht so hoch eingestuft werde,ich sagte dies auch meiner Sachbearbeiterin auf dem Amt,
es interessierte sie wohl nicht,sie überwiesen im monat drauf,erst diese 131€ erst garnicht;-(darf es so sein?
Frage2:ganz andre richtung…
ich möchte gerne trödeln gehn,also selbst anbieten,muß ich alles auflisten und vom verdienst leben?wirds angerechnet?
oder hab ich da 100€ frei und pro kind auch 30€?
27. ... Kommentar von janne3
am Mittwoch, 20.8.2008.
Hallo, habe eine frage: hatte bis ende Juli SGB II bekommen. Heute bekam ich die Nebenkosten abrechnungen von 2005 und 2006 für 2007 bekomm ich sie noch. Meine frage lautet muß das Amt diese abrechnungen noch übernehmen? Wer kann mir sagen was ich machen kann.
28. ... Kommentar von Martin Obenaus
am Donnerstag, 21.8.2008.
Sie haben eine ‘aktuelle’ Rückforderung aus vorausgegangenem Zeitraum.
Ergo ergibt sich- Sie können einen Antrag auf Übernahme dieser Kosten stellen.
Eine Neuberechnung Ihres tatsächlichen Bedarfes an Nebenkosten wäre somit
erforderlich. ( §44 SGB X- Überprüfung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes) Für den Fall das man Ihre berechtigten Ansprüche zurückweist.
Abrechnungsbescheid in Kopie als Anlage beifügen, und den Eingang Ihres Antrages bestätigen lassen, wie hier bereits schon im Vorfeld erwähnt.
29. ... Kommentar von Samson
am Donnerstag, 21.8.2008.
Hi janne3,
ich würde an Ihrer Stelle zunächst mal prüfen lassen, ob die Nebenkostenabrechnung und die damit verbundenen Forderungen für die Jahre 2005 und 2006 überhaupt zulässig sind.
Nach meiner Kenntnis müssen Nebenkostenabrechnungen bis spätestens 1 Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes vorliegen. Wird diese Frist nicht eingehalten, so verstößt der Vermieter gegen seine Pflichten aus dem §556 BGB Absatz3 und verliert den Anspruch auf eventuell anfallende Nachzahlungen.
Zur Einsichtnahme:
wichtig sind im vorliegenden Fall die Absätze 3 und 4.
Somit muß die Nebenkostenabrechnung für 2005 bis spätestens 31.12.2006 vorliegen und die für 2006 bis spätestens 31.12.2007 vorgelegen haben. Hat der Vermieter diese Fristen versäumt, so sind seine Ansprüche wahrscheinlich bereits verfallen.
Daher empfehle ich bezüglich der Forderungen für die Jahre 2005 und 2006, die Angelegenheit einer zur Rechtsberatung befugten Stelle, also einem Anwalt oder einen Mieterverein, zur Prüfung vorzulegen.
Für die Abrechnung des Jahres 2007 kommt es meines Wissens darauf an, ob Sie aktuell noch im Leistungsbezug stehen, also noch bedürftig im Sinne der Gesetze sind. Eine eventuelle Nebenkostennachzahlung gehört zu den KDU und kann daher nur vom Amt übernommen werden, wenn man zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit noch bedürftig ist. Ansonsten müssen sie diese Kosten ggf. aus dem laufenenden Einkommen bestreiten.
30. ... Kommentar von meinekleene71
am Montag, 1.9.2008.
hallo
Brauche dringend Hilfe!!!!
Bitte um die antwort zur Frage,ob ich(SGB2)empfängerin mit drei kids(also nicht berufstätig),das Recht habe bis 100€ den Freibetrag zu bekommen,am kommenden sonntag ist es schon soweit
wer kann mir dazu was sagen?
31. ... Kommentar von meinekleene71
am Montag, 1.9.2008.
50. … geschrieben von meinekleene71 am Dienstag, 19.8.2008.
….kam aber nix ;-(
Frage2:ganz andre richtung…
ich möchte gerne trödeln gehn,also selbst anbieten,muß ich alles auflisten und vom verdienst leben?wirds angerechnet?
oder hab ich da 100€ frei und pro kind auch 30€?
32. ... Kommentar von meinekleene71
am Montag, 1.9.2008.
danke
supi,dachte ich nämlich auch,war eben auf dem Amt meinen trödel melden,da sagte sie,sie könne mir nur die 30 euro pauschale anrechnen!das wär übel,
nun ja,auch meine kids(10 ,11 +12)werden wieder ihren tisch haben und liste führen und ich meine gelesen zuhaben,das kinder unter 14 aus gelegenheitsjobs und ferienjobs auch 100 frei haben
33. ... Kommentar von Martin Obenaus
am Montag, 1.9.2008.
Frage2:ganz andre richtung…
Sie gehen diese Fragestellung aus der falschen Position an…
wenn Sie zum Trödel gehen um Eigentum zu verkaufen- was Sie nicht gewerblich tun- bleibt abzuwarten wie hoch Ihre tatsächlichen Einnahmen
sind. Also erst mal los und dann schauen was daraus an Einnahmen zustande kommt. Das wäre mein Tipp ;0)
Dann könnten Sie sich erkundigen welche Beträge wann anrechnungsfrei wären.
Vorher fragen macht nur Sinn- wenn Sie beabsichtigen regelmäßig Dinge zu veräussern, oder gewerblich.Wer viel fragt bekommt sehr gescheite Antworten-
lächel….
34. ... Kommentar von meinekleene71
am Montag, 1.9.2008.
eigentlich mach ich das schon das 10te jahr,ich stelle meinen kram,spielzeug der kids,haushaltskram und halt was so trödel ist(auch zu kleine klamotten)aus,daher weiß ich auch das wir immer so 130-170 euro zusammen hatten,ich finds aber nicht prickelnd,das ich nun durch die trennung/sgb2 fall bin und soll das was wir haben an s amt geben
35. ... Kommentar von Martin Obenaus
am Montag, 1.9.2008.
Eine Frage quält mich bezüglich KDU:
Altbau, Warmwasser wird mittels el. Durchlauferhitzer erzeugt.
Da die Stromkosten nicht übernommen werden, befürchte ich das Schlimmste.
Was ist zu tun?
36. ... Kommentar von Martin Obenaus
am Dienstag, 2.9.2008.
Zu 62:
Die Warmwasseraufbereitung ist also grundsätzlich aus den Regelsatzleistungen zu bestreiten? Im meinem Fall der elektrische Durchlauferhitzer hat einen sehr hohen Stromverbrauch. Folglich
findet der Stromverbrauch keine Berücksichtigung insoweit dieser unverhältnis-
mässig hoch ausfiele? Ist das faktisch richtig?
37. ... Kommentar von Kathrin
am Donnerstag, 4.9.2008.
ALG II-Empfänger - Nochmals zum Problem mit einem Guthaben bei der Nebenkostenabrechnung, wenn aber ein Teil der Miete von den RL bezahlt wurde. (im Bescheid wurde mitgeteilt, dass die Bruttomiete bzw. die Heizkosten die Angemessenheit um XX,XX Euro übersteigt) In früheren Kommentaren hier wurde ausgesagt, dass ein Guthaben, welches aus der RL bestritten wurde, nicht zurückgefordert werden darf. Gibt es dazu auch einen relevanten Gerichtsbeschluss oder etwas ähnliches? Ich habe schon intensiv gesucht, aber leider nichts gefunden. Vielleicht kann hier jemand helfen. Danke schon mal.
38. ... Kommentar von Kathrin
am Donnerstag, 4.9.2008.
Und noch eine Frage zu dem vorher angesprochenen Thema:
Wie verhält es sich mit der Anrechnung eines Guthabens aus der Nebenkostenabrechnung, wenn der selbst zur Miete zugezahlte Betrag aus einem schon im ALG II-Bescheid angerechneten Nebenverdienst (Nebenverdienst bei der ARGE ist gemeldet) stammt? Das kann dann doch wohl nicht nochmal angerechnet werden, oder?
Habe auch mal eine Frage zum Thema Betriebskostenabrechnung für meinen Bruder. Er wohnt im Frankenwald/Bayern und die ARGE lehnt die Nachzahlung der Betriebskostenabrechnug ( die Heizkostennachzahlung von ca. 80€ wurden übernommen) von ca. 95,–€ mit der Begündung ab, er hätte als Einzelperson nur Anspruch Anspruch von monatlich 300,–€ Warmiete. Nach der neuen Abrechnug beträg die Miete statt bisher 290,– jetzt 324,–€, incl. Betriebs-/Heizkosten und er muss sogar die 24,–€ monatlich allein bezahlen. Ist das korrekt? Ich denke eine Einzelperson hat sogar Anspruch auf 360,–€ Warmmiete.
40. ... Kommentar von markuskerstin
am Sonntag, 21.9.2008.
Hallo,
wir hätten mal eine Frage - wir sind langsam echt am Verzweifeln.
Wir sind Vermieter und hatten im Jahr 2007-31.01.08 eine HartzIV Empfängerin in unserer Wohnung. Tatsächtlich zur Verfügung stand uns die Wohnung erst ab Ende Februar.
Im Juni 2008 haben wir dann die Nebenkostenabrechnung an die Arge (die zuständig war, als die Mieterin bei uns wohnte) geschickt und zeitgleich an die Hartz IV Empfängerin. Eine Recherche im Internet hat ergeben, dass man für die Zahlung der Betriebskostenabrechnung eine Frist bis zur übernächsten Mietfälligkeit (das war Anfang August) geben muss. Das haben wir dann auch gemacht.
Nachdem sich nichts getan hat (weder seitens des Harzt IV Amtes noch durch die Empfängerin) haben wir nach Ablauf der Frist bei beiden nachgehakt. Das damals zuständige Amt verwies uns an ein anders Amt, welches jetzt zuständig war. Dieses Amt teilte uns mit, dass die Hartz IV Empfängerin einen Antrag auf Erstattung stellen muss. Wir teilten dies unverzüglich unserer ehemlaigen Mieterin mit und haben mit nachdruck gesagt, dass sie diesen Antrag stellen soll. Sie hat ihn dann auch gestellt, er wurde aber abgelehnt, weil er zu spät eingereicht wurde. Haben wir denn jetzt gar keine Möglichkeit an unser Geld zu kommen??
Es geht um ca. 1000.-€. Es ist uns auch ziemlich unverständlich, dass man als Vermieter nicht die Möglichkeit hat diesen Antrag selbst zu stellen bzw. dass es das Hartz IV Amt nicht für nötig hält, wenn wir schon die Abrechnung da hin schicken uns mitzuteilen, dass dieser Antrag gestellt werden muss.
Wir sind wirklich sehr am Verzweilfeln. Wir haben unserer Mieteinnahmen damit wir die monatlichen Raten für unser Haus bezahlen können und jetzt sollen wir auf 1000.-€ sitzen bleiben?! Da muss es doch irgendeine Möglichkeit geben. Wir haben derzeit auch wieder Hartz IV Empfänger drin die uns einen sehr guten Eindruck gemacht hatten. Leider lagen wir da auch wieder ziemlich falsch. Die sind jetzt zum 31.01.09 gekündigt. Da die nicht gerade begeistert sind, dass wir sie gekündigt haben (ist eine Sonderkündigung, weil wir als Vermieter mit in dem Zweifamilienhaus wohnen) könnten die ja jetzt rein theoretisch jede Menge Energie und Wasser verbrauchen, dann den Antrag nicht stellen und wieder bleiben wir auf Kosten sitzen. Das kann doch nicht wirklich so gedacht sein?
Sind wirklich für jeden Tip, was wir machen könnten dankbar.
41. ... Kommentar von Anja
am Dienstag, 21.10.2008.
Hallo habe seit 2Jahren Probleme mit meiner Nebenkostenabrechnung die nie stimmen. Jetzt hat er uns fristlos gekündigt. Übernimmt die Arge die Kosten für eine neue kleine und preiswertere Wohnung trotz den falschen Nebenkostenabrechnungen???
42. ... Kommentar von melle1986
am Freitag, 7.11.2008.
hallo ich hätte da mal ne frage ich hab vor 2 Jahren betriebskostenabrechnung bekommen und hab die vegessen ab zugeben (aus fehlern lernt man) und bezahle das monatlich zurück auser wenn ich kein geld bekomme kann ich das nicht zurück bezahlen sonst immer. Aber jetzt hab ich ein Brief erhalten wo ich das doppelte bezahlen soll also von 156,- auf 222,- Euro obwohl das garnicht geht und es kann mir keiner erklären wie die SUMME entstanden ist von der ARGE durfte ch mir anhören ich soll in meinen Unterlagen rein schaun bloß da steht auch nicht wieso ich das doppelte bezahlen soll. Und warum ich die ganzen Monate eingezahlt habe ich währe jetzt fertig gewesen was soll ich machen soll ich ein Widerspruch einlegen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen wie ich mich verhalten soll.
43. ... Kommentar von Einstein
am Freitag, 7.11.2008.
@ markuskerstin
Nebenkostenabrechnungen müssen von Seiten des Vermieters immer an den Mieter gerichtet werden. Ob das Amt oder wer auch immer für die Kosten am Ende zu zahlen ist, ist dabei unerheblich, denn die Forderung besteht immer gegenüber dem Mieter.
44. ... Kommentar von Einstein
am Freitag, 7.11.2008.
@melle1986
An wen wird was wie bezahlt? Welcher Betrag wird hier in Raten gezahlt?
Bei Uneinigkeiten zwischen Leistungsträger und Hilfebedürftigen ist der Widerspruch immer der erste Weg zur Klärung. Im Widerspruchsverfahren muss das Amt alle Details darlegen, um den Sachverhalt zu erklären. Kommt der Leistungsträger dieser nicht nach, ist der nächste Schritt das Sozialgericht.
45. ... Kommentar von Einstein
am Freitag, 7.11.2008.
@ Anja
Sollte die Nebenkostenabrechnung tatsächlich falsch sein und beruft sich die fristlose Kündigung auf diesem Tatbestand ist sicherlich nur der Weg über ein Gericht sinnvoll. Sofern das Gericht Ihne dann Recht gibt, wäre auch die Kündigung nichtig.
Ob der Leistungsträger die Kosten für den Umzug zahlt muss mit diesem besprochen werden.
46. ... Kommentar von mamamia
am Mittwoch, 26.11.2008.
hiiiiiilfe… wir sind umgezogen und haben die betriebskostenabrechnung 2007 der alten wohnung bekommen. daraus ergab sich ein guthaben, welches wir VOR der beantragung von hartz4, im oktober, ausgezahlt bekommen haben. obwohl das geld in dem minus auf dem konto unterging, will das jobcenter jetzt das geld als einkommen anrechnen und zahlt somit nur ein bruchteil der uns zustehenden leistungen für november und dezember. dürfen die das? die betriebskostenvorauszahlung wurde doch von keinem amt übernommen, also ist das guthaben doch unser eigentum?!?!? für was geht man denn arbeiten, wenn man in der not noch dafür bestraft wird??? mein mann hat auch die steuer eingereicht. wird sich das amt das geld auch holen??? ich bin echt entsetzt und brauche dringend auskunft über gesetzl. regelungen. danke
47. ... Kommentar von Steinbock
am Donnerstag, 27.11.2008.
Gegen den Bescheid Widerspruch und Klage erheben, denn einen Zugriff auf Gelder vor Antragstellung ist nicht statthaft. Erst ab Tag der Antragstellung, ist die Leistungsüberprüfung der Bedürftigkeit laut Gesetz gegeben.
Richtig, es ist noch Ihr Eigentum / Vermögen nach § 12 SGB II.
48. ... Kommentar von Robin Hood
am Donnerstag, 27.11.2008.
Hey
Müssen Hartz IV Empfänger zweiwöchige Praktikum bei einer Firma absolvieren ohne Endgelt,ist das Zumutbar?
Und wenn man absagt kann dann das Jobcenter kürzungen vornehmen.
Ich denke das viele Firmen das aus nutzen .Warum lassen sich die Arge mit solchen Firmen ein damit die Arbeitslosen zahlen sinken.
49. ... Kommentar von Robin Hood
am Donnerstag, 27.11.2008.
Hallo
Und vielen dank gut das es euch gibt,ich hoffe ich muss nichts bezahlen damit ihr mir die Frage beantwortet.
Gruß Robin
50. ... Kommentar von Steinbock
am Donnerstag, 27.11.2008.
Noch kostenfrei … nur was hat ein Praktikum mit dem Thema hier zu tun ? Aber zur Frage, ja dieses wäre noch zumutbar und sollte die 2 Wochen aber nicht überschreiten.
51. ... Kommentar von Sweetytom
am Dienstag, 16.12.2008.
Hallo meine Frage ist ich habe jetzt meine BK-abrechnung für 2007 bekommen wo ich ein Guthaben von 291 euro habe. 2007 war ich aber Erwerbstätig gewesen bin seit März 2008 in Hartz IV. Kann die ALGII stelle das Geld fordern da ich ja in dieser Zeit kein Bezug hatte von ALGII. Oder ist es wie oben schon mal beschrieben Vermögen was mir noch zusteht was mir aber erst jetzt ausgezahlt wurde???
Wäre über Antworten Dankbar
52. ... Kommentar von moony2212
am Samstag, 27.12.2008.
guten abend.
heute morgen erreichte mich per einschreiben/rückschein die betriebskostenabrechnung meiner alten wohnung für das jahr 2007, nachzahlung in höhe von 400 euro. 2007 bezog ich hartz4. erst seit august 2008 habe ich wieder einen job, im rahmen einer befristeten öbs-maßnahme (arbeitgeberseitig durch jobcenter gefördert, aber ich selber bin aus dem hartz4-bezug derzeit raus). in den paar monaten konnte ich keine reichtümer anhäufen, zumal ich anderweitig aufgelaufene verpflichtungen nach und nach abzutragen begann. habe ich anspruch auf erstattung der nachzahlung durch das jobcenter, da diese nachzahlung ja noch zu den kosten für unterkunft und heizung in 2007 rechnet?
zwar gab es schon eine ähnliche frage weiter oben, aber die antwort darauf schien mir nicht ganz schlüssig.
für eine antwort und die mühe danke ich bereits im voraus und wünsche allen lesern und schreibern hier einen guten rutsch in ein besseres 2009!
liebe grüße.
53. ... Kommentar von Markus Kutlowski
am Samstag, 28.2.2009.
Hallo,
ich bin leider HiV Empfänger und habe eine Nebenkostenabrechnung/ Nachzahlung für 2008 erhalten und die Arge meint jetzt, dass sie nicht zahlen wird, weil ich ein Jahr lang 35 euro zu viel ausgezahlt bekommen hätte und damit die Kosten hätten bezahlen sollen.
Ich habe anfangs nicht gewusst wie sich diese ganzen Zahlen in dem Bescheid zusammen kommen und mir sind diese Mehrkosten nicht aufgefallen. Die ARGE ist eigentlich selbst Schuld, wenn sie falsche Bescheide ausstellt, da kann ich nichts dafür. Zumal auch nicht drinn stand wofür diese Mehrkosten sind. Die haben die Miete eifach zu hoch kalkuliert, wie sie selbst sagen, da kann ich doch nix für? Wie soll ich jetzt knapp 480 Eurp zurückzahlen? Der Vermieter hat jetzt Klage eingereicht. Was kann ich machen?
54. ... Kommentar von Steinbock
am Samstag, 28.2.2009.
http://www.sozialticker.com/ha.....70425.html - dies könnte der Fall sein, jedoch ist gerade bei Nebenkostenabrechnungen die ARGE immer in Vorauszahlung und die Nebenkosten … nachzahlend. Daher ergibt sich oft Überzahlungen bzw. Unterzahlungen, was ausgeglichen werden muss. Sollten Sie nun überzahlt worden sein, dann hat die ARGE schon Recht, denn den Minderverbrauch und damit einhergehender Überzahlung müsste ja nun als Guthaben vorhanden sein und zurückzahlbar sein.
55. ... Kommentar von Turrican4D
am Sonntag, 1.3.2009.
@ Den Vermieter
Durch die stark gestiegenen Energiekosten braucht der H4-Empfänger noch nichtmal absichtlich viel verbrauchen: Die meisten Kommunen/ARGEN werden Erstattungsanträge seitens der Bedürftigen abschlägig entscheiden, da es Warmmietenobergrenzen gibt, die nicht an die gestiegenen Energiepreise angepasst wurden!
Da der arbeitslose Mieter sich das Geld weder aus seinen Rippen noch aus seinem - ohnehin zu geringen - Regelbetrag schneiden kann, bleiben jede Menge Vermieter auf ihren Kosten sitzen…
56. ... Kommentar von Kathrin
am Montag, 16.3.2009.
Ich beziehe ALG2 und haben durch einen 165 Euro Job ein Nebeneinkommen, welches auch auf meine ALG2-Bezuege angerechnet wird. Die ARGE zahlt nur einen Teil meiner anfallenden Heizkosten (im Bescheid: die HK uebersteigen die Angemessenheit um 30,06 Euro). Jetzt habe ich ein Guthaben aus der NK-Abrechung erzielt. Die von der ARGE nicht gezahlten 30,06 Euro zahle ich aus dem bereits angerechneten Nebeneinkommen. Meine Frage: Darf die ARGE das Guthaben dann anrechnen? Bei mir werden ebenfalls laut Bescheid für die Warmwasseraufbereitung (laeuft mit ueber die Heizung) 6,53 Euro abgezogen. Das ist mir auch plausibel, da die Kosten für Haushaltsenergie aus dem Regelsatz zu bestreiten sind. Muss im Falle einer Rueckforderung bei NK-Guthaben dieser Betrag (x12 für ein Jahr) nicht dann wieder von dem Guthaben abgezogen werden? Vielen Dank für Ihre Antwort schon im Voraus.
57. ... Kommentar von Steinbock
am Montag, 16.3.2009.
58. ... Kommentar von Kathrin
am Dienstag, 17.3.2009.
Kann leider nicht ganz folgen, es ist eben nicht des Amtes Geld, sondern mein selbst dazu verdientes Geld. Und den zweiten Teil der Frage (Warmwasserpauschale) erklärt es auch nicht.
59. ... Kommentar von Steinbock
am Dienstag, 17.3.2009.
Und genau dieser Hinzuverdienst, schmälert Ihre Bedürftigkeit und wird voll angerechnet. Sogleich die Anrechnung der Nebenkostenguthaben, denn solange die ARGE Ihnen Gelder gibt, solange kann die ARGE auch zuviel gezahlte Nebenkosten zurück verlangen, was beim Guthaben immer der Fall ist.
Sehen Sie es doch mal von der Sicht … Sie geben einem Kumpel 100 Euro im Jahr, damit dieser etwas zum essen hat. Nun kommt der eines Tages mit einem Luxusauto vorgefahren und bedankt sich dafür. Sie fragen sich nun, wie er dies konnte und er erklärt Ihnen es wie folgt:
Er brauchte nicht 100 Euro, sondern nur 20 Euro. Und nun kommen Sie ins Spiel und verlangen die voraus veranlagten Gelder zurück. (80 Euro) Die Behauptung, dass es nicht des Amtes Geld ist, ist solange Sie Hartz IV erhalten falsch. Alles, was über Ihrem Bedarf bzw. an Einkommen zufließt, gehört dem Amt, um Ihren Bedarf zu senken, welcher aus dem Steuersack finanziert wird.
Ihr Verdienst ist genau definiert … was Sie behalten dürfen - und jeder Cent mehr, wird voll angerechnet.
60. ... Kommentar von Turrican4D
am Mittwoch, 18.3.2009.
Nein, dieser Fall ist aber anders gelagert.
Kathrin bekommt ja unverschämterweise über 30,- Euro ihrer Heizkosten nicht von der ARGE übernommen (ist wirklich angesichts der angezogen Preise eine Sauerei!). Die höheren Abschläge hat sie also zu einem guten Teil aus ihrem Reglesatz bestritten.
Nun bekommt sie von ihrem Vermiter Geld zurück, doch stammt dieses geld aus ihrem Regelsatz und eben NICHT aus dem Geld, was sie vom Amt für ihre Miete und Nebenksoten bekommt. Folglich wird dieses Guthaben selbstverständlich NICHT auf das ALG2 angerechnet.
61. ... Kommentar von Trish
am Samstag, 21.3.2009.
Hallo,
ich hab das eine Frage und zwar soll ich die Betriebskostenabrechnung von 2006-2007 bei der Arge vorlegen.
Nun habe ich dabei ein Guthaben von 395,70 €, welches ich sicher zurückzahlen muss.
Hatte das nicht abgegeben, da Strom ja nicht bezahlt wird und das also damit verrechnet habe. Woher soll ich sonst soviel Geld nehmen? Ich hab ja nichts.
Muss ich da wirklich alles zurück zahlen? Da mir nicht die gesamte Miete bezahlt wird. Mir wird 435,06 € für Unterkunft und Heizung gezahlt( und was ist überhaupt mit Warmwasser ). Die Miete beträgt aber 473,58€. Den Rest bezahl ich also jeden Monat von Kindergeld.
Bin wirklich für jede hilfreiche Antwort dankbar.
LG Trish
62. ... Kommentar von Turrican4D
am Montag, 23.3.2009.
Die Betriebskosten darfst Du leider nicht mit der nicht in voller Höhe anerkannten Kaltmiete verrechnen.
D.h., dass Du den kompletten Betrag vom ALG2 abgezogen bekommen wirst.
63. ... Kommentar von Trish
am Mittwoch, 25.3.2009.
Dankeschön für deine Antwort.
Hab jetzt auch noch ne Kontopfändung auf dem Konto und soll 50 € jeden Monat zahlen. Die ich natürlich nicht habe. Mag nicht mehr…
Entschuldigung für den Spam, kann ruhig wieder gelöscht werden.
Jedenfalls danke @ Turrican4D
64. ... Kommentar von winni
am Freitag, 29.5.2009.
Also bei mir ist auch so das die arge 387 euro ünbernimmt und 16 euro zahle ich.Ich bekamm bis jetzt immer was rauß an NK guthaben.Aber wie renen die das bei der ARge?Bis jetzt mußte ich nichts an Arge zurückzahlen.Aber warum?liegt das an Wasser oder heizkosten oder was?
65. ... Kommentar von frank
am Samstag, 25.7.2009.
Hab mal ne frage meine lebensgefährtin hat jetzt Guthaben bezahlt bekommen sind gut 1300euro für Heizkosten bekomme ich da trotzdem ( wir sind nicht verheiratet) den regelsatz? Ich hab gelesen das sie das Guthaben nur von Unterkunft und Heizung abziehn dürfen was stimmt denn da nun ? lg frank
66. ... Kommentar von frank
am Samstag, 25.7.2009.
nochmal ich was dazu kommt meine lebensgefährtin hat Arbeit ich beziehe nur Hartz 4 wir haben 6j sohn . normalerweise wird das dann bei 1300euro guthaben doch dann anteilig auf paar monate von Kosten für Unterkunft unD Hieizung abegzogen oder wie ist das dann? bitte um eine antwort lg frank aus sgh
67. ... Kommentar von Steinbock
am Samstag, 25.7.2009.
Guthaben werden immer als geldwerter Zufluss zum Einkommen angerechnet und vermindern damit die Bedürftigkeit. Andersrum würde es ja auch mehr Unterstützung geben, wenn die Fixkosten steigen.
Das ist das System Hartz IV … Fixkosten steigen und werden vom Steuersack bezahlt und damit die Abhängigkeit der Arbeitskraft und dessen Verzicht.
68. ... Kommentar von Kathrin
am Dienstag, 4.8.2009.
Bin ALG II - Empfänger. Habe Ende vorigen Jahres eine Gtschrift für Nebenkosten über ca. 150 Euro erhalten. Allerdings zahlt die ARGE nur den angemessenen Teil der KdU und das sind z.B. 57 Prozent der Heizkosten. Den Rest zahle ich aus einem Nebenverdienst, der ja auch schon mal auf das ALG II angerechnet wurde. Jetzt will die ARGE aber das Guthaben zu 100 Prozent von mir haben. Ich habe mich dazu geäußert und mitgeteilt, dass ich der Auffassung bin, dass der ARGE ja auch nur 57 Prozent des Guthabens zustehen würden. Nach 3 Monaten (!) kam jetzt der Bescheid, das ich alles zurückzuzahlen hätte. Jetzt lege ich erst mal Widerspruch ein. Im Notfall gehts vors Sozialgericht. Habe ich da irgend eine Chance???
69. ... Kommentar von Steinbock
am Dienstag, 4.8.2009.
Chancen bestehen - JEIN - aber dennoch kann solch ein Verfahren mehr Klarheit bringen, denn wo ist die Angemessenheit (kein bestimmter Rechtsbegriff) zu suchen und wo wurde sie gefunden. Allerdings ist die Rückzahlung gerechtfertigt, da die ARGE ihnen ja im Grunde unter die Arme greift und Sie die 150 Euro hätten nicht bekommen brauchen, da dies ja als Überzahlung an den Energiefuzzi ging.
Beispiel: Sie haben 100 Euro, um sich ein Paar Schuhe zu kaufen. Diese kosten aber 150 Euro und Sie bezahlen diese auch, nachdem man Ihnen noch 50 Euro vom Amt beisteuerte. Nach einem Jahr stellen die Hersteller fest, dass diese Schuhe nur 100 Euro wert gewesen waren und geben den Kunden ihre 50 Euro zurück.
Frage: Wem mag das Geld wohl nun gehören?
Das Einzige was eben fraglich ist, wäre - wer legte den Preis (die Angemessenheit) fest und in welcher Höhe, denn es kann ja regional so sein, dass kein anderer Wohnraum verfügbar ist und dann wäre nicht nur “angemessen” zu zahlen, sondern nach korrekter Abrechnung, denn Pauschalen in den Nebenkosten sind gesetzlich nicht vorgesehen, sondern nur Fakten.
Hallo!
Ich habe auch mal eine Frage zum Thema Nebenkosten. Uns wurde gesagt, dass die Nebenkosten in den monatlichen Zahlungen der Arge berücksichtigt werden und daher auch kein Anspruch mehr auf Übernahme oder Teilübernahme einer Nachzahlung bei der Betriebskostenabrechnung besteht. Kann mir vielleicht jemand sagen, ob diese Aussage des Amtes so richtig ist? Wenn nein, welches wäre der richtige Weg wenigstens eine Teilübernahme der Nebenkosten zu erwirken?
Vielen Dank für die Hilfe!
Gruß David!
71. ... Kommentar von blauorfe22
am Donnerstag, 5.11.2009.
Ich habe bis 25.05.2009 Harz 4 erhalten. ab 26.05.2009 bin ich Altersrentner. Habe die Betriebbskostenabrechnung für das Jahr 2008 erhalten und den Antrag auf Übernahmen durch SGB II gestellt da ich in dieser Zeit Harz 4 erhalten habe.
Nun ist der Ablehnungsbescheid gekommen.
Da ich kein Leistungsempfäger mehr bin zahlen Sie auch nicht die Betriebskostenabrechnung 2008 obwohl ich in dieser Zeit Harz 4 Empfäger war.
Gibt es ähnliche Fälle oder vieleicht eine Rechtssprechung zu meinen Fall.? Wer kann mit Rat zu Seite stehen?
72. ... Kommentar von SpiritHSK
am Dienstag, 10.11.2009.
Hallo, bei mir hat das Amt die rechtzeitig eingereichten NK-Abrechnungen/Nachzahlungen seit 2005 nicht beglichen! Jetzt bekam ich dazu vom Vermieter eine letzte Mahnung, rede mit dem Amt und die schicken mir einen Ablehnungsbescheid, mit der Begründung, ich hätte in 2008 mehr Geld bekommen, als ich für Miete+NK benötigte. Abgesehen davon, daß die exakt wie immer ausgewiesen war und ich die Bescheide eh nicht lesen kann, können die doch nicht einfach die VOrjahre, die längst bezahlt hätten sein müssen, mit vergangenem Jahr verrechnen, oder? Gib’ts da ein Urteil?
Danke für Eure Hilfe!!!
73. ... Kommentar von mausepaula
am Samstag, 2.1.2010.
ich habe eine betriebskosten-abrechnung für 2009 erhalten. ich lebe alleine in einer kleinen wohnung und soll 480 euro nur für kaltwasser nachzahlen. insgesamt 508 euro mit heizungskosten und betriebskosten. wo soll ich das her nehmen.
74. ... Kommentar von moreno
am Freitag, 15.1.2010.
Hallo allerseits,
ich gehöre Gott sei dank nicht mehr zu den HArz4 Empfängern und bin seit Mai in einer festen Beschäftigung.
Jedenfalls habe ich am 22 Dezember 2009 von meinem Vermieter die Nebenkostenabrechnung für 2008 erhalten. Diese habe ich umgehend per Post zum Arbeitsamt geschickt mit der Bitte es zu begleichen da ich in dem Zeitraum HARZ4 Empfänger war.
Ihr Antrag auf Kostenübernahme Ihrer Heiz- und Betriebskostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum vom 1.1.2008-31.12.2008 wird gemäß §22 Abs.1 Satz 1 SGB II abgelehnt,
In der Begründung wird einfach gesagt. Du warst mit Erhalt der Abrechnung kein HArz4 Empfänger mehr - demnach kein Anspruch.
Habe mich im Netz schon ein wenig schlau gemacht und da unterschiedliche Auffassungen gefunden.
Mein erster Impuls war: Einspruch einlegen “Kann doch nicht sein”
Hoffe Ihr könnt mir einen Rat geben. Geht hier um 875 Euro. Find das ist schon ne Stange Geld.
75. ... Kommentar von Einstein
am Freitag, 15.1.2010.
@moreno
Da hat das Amt in dem Fall Recht, denn in dem Moment wo du keine Leistungen mehr beziehst, besteht für das Amt auch keine Verpflichtung dir zu helfen.
76. ... Kommentar von Gerhard
am Dienstag, 2.2.2010.
Hallo, ich brauche mal nen Tipp, ich hab einen 410 Euro-Job und erhalte seit 2005 Hartz4. Da es jetzt um die Weiterführung von H4 ging, hab ich wie jedes halbe Jahr meinen Folgeantrag abgegeben. Heute kam die Aufforderung, ich solle alle Betriebskostenabrechnungen seit 2005 vorlegen, sonst Streichung von H4. Das war bisher nie ein Thema, weil ich seit 2005 immer die gleiche Summe bezahle an Miete und NK - sozusagen eine Flatrate habe, somit gab es nie eine NK-Nachzahlung oder Rückzahlungsaufforderung. Ich bezahle immer den gleichen Wohnanteil, und habe auch keine NK-Abrechnungen. Was soll ich jetzt der ARGE senden außer meinem geänderten Mietvertrag von 2005. (den sie haben)
77. ... Kommentar von joachim grehl
am Mittwoch, 3.2.2010.
hallo gerhard,
lass dir das gesetz zeigen nach dem du verpflichtet sein sollst unterlagen die über 4 jahre zurückliegen an die arge zu übergeben.
da du seit 2005 leistungen beziehst müßten die unterlagen dem amt ja vorliegen.
außerdem kannst du anfragen warum sie die unterlagen haben wollen.
ich persönlich habe den verdacht das es sich hier um einen willkürlichen verwaltungsakt handelt
78. ... Kommentar von Denis
am Donnerstag, 4.3.2010.
Hallo, ich habe eine Frage,
2009 war ich arbeitssuchend und bekam HARZ IV,
ab Februar 2010 ein Job aufgenomen und aus dem Leistungsbezug raus.
Ende Februar von vermieter Betriebskosteabrechnung für 2009 bekommen, vorbildlich antrag gestellt, aber der wurde abgelehnt.
Kannich was dagegen machen? wenn ja was?
79. ... Kommentar von Livia
am Mittwoch, 14.4.2010.
Ich habe einen Nebenkostennachzahlung für 2009 in Höhe von 900,-€ zu entrichten. Mein Antrag wurde am 13.04.2010 auch mit §22Abs.1Satz1SGBII abgelehnt.
Es ist so, dass ich in 2010 4 Monate bei HartzIV abgemeldet war und mich nach Auslaufen meines befristeten Arbeitsvertrages( Werkvertrag) wieder angemeldet habe. Ab Mai 2010 bin ich wieder für 2 Monate abgemeldet. Es ist aber jetzt schon klar, dass ich ich im Juni 20 10 wieder anmelden muss.
Müßte sich das Amt nicht wenigstens anteilig an Kosten beteiligen?
Sollte ich einen Widerspruch einreichen? Oder macht das keinen Sinn?
Mit freundlichen Grüßen
Livia
80. ... Kommentar von pörgi
am Mittwoch, 14.4.2010.
@78: Ausschlaggebend ist immer die fälligkeit der forderung, nicht der zeitraum, aus der sie entstanden ist.
umgekehrt ist das auch oft der fall: bewilligung alg II z.b. am 01.04.10, BK-abrechnung kommt am 10.04.10 für die zeit 01.01.09 - 31.12.09.
folge: das amt zahlt diese forderung voll, da der bedarf ja auch erst jetzt ensteht.
(sollte des ein guthaben sein mindert das natürlich den bedarf in dem monat entsprechend.)
81. ... Kommentar von Turrican4D
am Mittwoch, 14.4.2010.
@Livia
Waren Sie denn am Tage des Erhalts der Nebenkostenabrechnung arbeitslos gemeldet?
82. ... Kommentar von Livia
am Donnerstag, 15.4.2010.
@Turrican4D
ja, ich bin noch bis Ende April ALGII-Empfänger!
Hallo,
ich habe folgende Fragen und Bitte Sie um Ihre Antwort:
Seit 2008 beziehe ich Harz4. Bis jetzt gab es kein Problem aber nun will ARGE meine Nebenkostenabrechnung haben. Seit 2005 wohne in meiner Whg und habe bis heute nie eine Nebenkostenabrechnung von meinem Vermieter bekommen. Ich habe auch nie danach gefragt. Laut des Mietvertrags bezahle ich 180 € im Monat als Nebenkosten. Nun sagt ARGE, entweder gebe ich eine Nebenkostenabrechnung ab oder die 180€ Nebenkosten wird nicht mehr von ARGE übernommen, d. h. dem Nächst wird nur Kaltmiete von ARGE übernommen. Kann ARGE die 180 € Nebenkosten nicht mehr bezahlen, was ich nachweislich monatlich an Vermieter überweise.
Für Ihre Antwort bedanke ich mich recht herzlich.
84. ... Kommentar von Turrican4D
am Dienstag, 4.5.2010.
1. Nein, die Abschläge sind von der fehlenden NK-Abrechnung nicht betroffen.
2. Wenn die Zahlungen ausbleiben, ist das erstmal das Problem Ihres Vermieters, denn Sie brauchen nur die Gelder an ihn weiterzuleiten, die sie von der ARGE zum Zwecke der Mietzahlung bekommen.
Siehe dazu das Urteil des Bundesgerichtshof vom November 2009.
85. ... Kommentar von baby09
am Dienstag, 4.5.2010.
Hallo!
Vielleicht wurde das hier schon gefragt aber ich habe ehrlich gesagt keinen Überblick mehr….
Also, ich bin alleinerziehende Mutter und lebe von HartzIV. Heute früh habe ich meine Nebenkostenabrechnung erhalten und soll 280€ nachzahlen.
Nun meine Frage:
Zahlt die Arge die Nachzahlung? Und wenn ja, gibt es ein bestimmtes Antragsformular oder ähnliches für sowas?
Ich hoffe mir kann jemand helfen, bin total überfordert mit dem ganzen Papierkram…. Vielen Dank….
86. ... Kommentar von hausfrau
am Samstag, 15.5.2010.
hallo habe im april meine betriebskostenabrechnung bekommen und muß knappe 700,00euro nachzahlen. ich bin harz4 emfängerin und das amt übernimt die kosten nicht.jetz habe ich ein schreiben vom vermieter bekommen (14.05.2010) das ich das geld bis 17.05.2010 bezahlen soll ansonsten droht mir und meiner familie 3kinder und ehemann die fristlose kündiegung. was kann ich tun wer kann uns helfen.
87. ... Kommentar von AbisZ
am Samstag, 15.5.2010.
@Hausfrau, Kommentar 86 - @all, die Ihr dasselbe Problem habt:
Wenn Antrag auf BA-Nachzahlung gestellt wurde, dieser dann – per Bescheid – abgelehnt wurde, ist Widerspruch zu machen; ggf. sollte diesen besser ein Rechtsanwalt f. Sozialrecht mit Schwerpunkt „SGB II“ einlegen und sich berufen auf §22 SGB II, wonach die tatsächlich anfallenden Kosten der Unterkunft v.d.ARGE zu übernehmen sind. (Den Beratungsschein bekommst Du vom Amtsgericht – dazu Antrag stellen und den aktuellen ALG2.-Bescheid mitnehmen. Das AG darf den Beratungsberechtigungsschein nicht ablehnen – den Grund kennt der Anwalt aufgrund v. Urteilen und Gesetzesgrundlagen – und er wird auch dieses Argument mit anbringen: ZITAT “ansonsten droht mir und meiner familie 3kinder und ehemann die fristlose kündiegung.“
Einen Anwalt findest Du über die Anwaltskammer oder im Netz: Anwaltssuche usw. Zum Anwalt auch die Betriebskostenabrechnung und den Mietvertrag mitnehmen. Der Anwalt prüft auch, ob der Vermieter überhaupt einen Anspruch auf diese Forderungen hat.
Hallo, bekam meine Nebenkostenabrechnung 2009, wo ich in Leistungsbezug war.Seit Mai 2010 bin ich aus dem Leistungsanspruch raus. Arge hat mein Antrag auf Übernahme der Betriebskosten 2009 abgelehnt.
90. ... Kommentar von Fruchtschnitte
am Samstag, 23.10.2010.
Vielleicht wurde meine Frage zu hauf schon gestellt. Aber in den ganzen kommentaren sehe ich nich mehr durch.
Ich hab meine Betriebskostenabrechnung bekommen und daraus geht hervor, dass ich knappe 500 Euro als Guthaben zurück bekomme vom Vermieter. Wird mir das Geld mit meinem Hartz4Satz verrechnet oder kann ich es doch behalten? Zumal ich das Geld ja nich verschweigen kann, da ich die BKA ja dem Amt zeigen muss.
LG
Fruchtschnitte
Amt = KdU zahlt .. ist sie zu wenig, müssen sie die Differenz ausgleichen, ist es aber nun zu viel, dann hat das Amt das Guthaben .. da dies ja nun über Ihr Konto geht, behalten Sie diese 500 Euro und die ARGE zieht dieses Guthaben dann vom Regelsatz ab.
Beispiel : Sie bekommen von mir 1 Euro für ein Wasser … nun kostet es nur 0,19 Cent … was machen Sie nun mit dem Restgeld ?? Einstecken oder mir zurückgeben ? In diesem Fall belasse ich Ihnen dieses Restgeld, aber Sie bekommen für den Rest des Jahres keinen Euro mehr für Wasser, bis es ausgeglichen ist.
92. ... Kommentar von Fruchtschnitte
am Sonntag, 24.10.2010.
Ok, danke. Das hab ich mir schon so gedacht. Jetzt hab ich grad mit jemanden gesprochen der meinte, dass ich den Anteil an Warmwasserkosten selbst trage und darauf pochen kann das mir der Warmwasseranteil nicht angerechnet wird. Geht sowas überhaupt? Es ist das erste mal, dass ich ne BKA gekriegt hab und weiß nich wirklich wie ich mich da verhalten soll. Ich weiß wie gessgt nur, dass ich die BKA bei der Leistung vorlegen soll, aber wie weiter weiß ich nicht.
LG
Fruchtschnitte
93. ... Kommentar von AbisZ
am Sonntag, 24.10.2010.
Leider las ich erst jetzt die vielen Kommentare und deshalb auch die Fragen:
Zu Kommentar 78 - @ Dennis
Es sollte ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gestellt werden auf Übernahme der Nachzahlung der Betriebskostenabrechnung 2009 (bezugnehmen auf den Antrag und den Ablehnungsbescheid).
Begründung so ähnlich: Während der Zeit der angefallenen Betriebskosten war der Antragsteller im ALG2-Bezug. Die Betriebskosten im Jahr 2009 sind nicht vollständig von der ARGE übernommen worden, weil noch nicht bekannt. Somit sind diese Betr.k erst nach Erhalt der Jahresrechnung bekannt geworden und sind zur Übernahme durch die ARGE zu bewilligen bzw. nachzuzahlen. Anbei erhält die ARGE SGB II Ort noch einmal die Betriebskostenabrechnung 2009 (der Antragsteller musste zur Nachzahlung der Betr.k. einen Kredit aufnehmen ???)
Nach Ablehnung durch die ARGE innerhalb von spätestens 4 Wochen Widerspruch einlegen – am besten mit Hilfe eines Fachanwalts für Sozialrecht, Schwerpunkt SGB II, der auch beim Eintrag in „Sache“ entsprechend hilft.
Dann schickt die ARGE einen Widerspruchsbescheid (nehme ich an ;-), wonach dann Klage beim Sozialgericht eingereicht werden muss (auch mit demselben Anwalt, der ggf. Prozesskostenhilfe für den Hilfeempfänger beantragt).
Zum Kommentar 80 pörgi:
Es ist falsch, dass das Fälligkeitsdatum für die Übernahme der Nachzahlung einer Betriebskostenabrechnung maßgebend ist. Statt dessen ist der Zeitraum maßgebend, in der die jeweiligen Kosten angefallen sind. Im obigen Fall war es das Jahr 2009.
94. ... Kommentar von bluemel
am Dienstag, 9.11.2010.
Vor drei Jahren wurden unsere Nk von 50.-e auf 200.-€ erhöht da unser Vermieter die Waserabschlagzahlung bezahlt,was vorher in den 50.-€ nicht enthalten war.
Da sich unsere Personenzahl verringert hat wurde uns durch eine neue Berechnung mitgeteilt,daß die BK in voller Höhe (”200.-€) angerechnet wird.
Was geschah denn in den letzten Jahren mit den NK von 200.-€?Hätte die ARGE den Betrag nicht gleich nach erhalt meiner Mitteilung berechnen müssen?
Vor drei Jahren waren es noch neun Personen jetzt sind es nur noch vier zu berechnen Personen.Die anderen fallen rauf wegen Arbeit Lehre Grundsicherung.Aber alle neun Peraonen wohnen in einem Reihenendhaus weiterhin zusammen.
95. ... Kommentar von Nancy
am Sonntag, 19.12.2010.
Hallo,
ich hab da mal eine Frage.
Ich habe gehört das das Amt verpflichtet ist, die monatlichen Grundgebühren des Fernsehanschlusses zu übernehmen, wenn im Mietvertrag ausdrücklich geschrieben steht, dass man keine Satellitenschüssel anbringen darf. Ist das so richtig?
96. ... Kommentar von Britwei28
am Montag, 20.12.2010.
@ Nancy
Der Fernsehanschluss fällt unter die GEZ! Dort muss man, wenn man Leistungsbezieher ist, einen Antrag auf Befreiung von den Gebühren stellen!
97. ... Kommentar von der Frosch
am Montag, 20.12.2010.
@Nancy
Ich vermute du meinst die Kabelfernsehanschluss - Gebühren.
Hier ist wichtig, dass der Kabelanschluss im Mietvertrag erwähnung findet - nur dann gehört er zu den KdU und die (Kabel)Fernsehkosten müssen übernommen werden.
Ich habe diesen Anspruch allerdings auch erst vorm LSG durchboxen müssen.
(Was das wieder den Steuerzahler gekostet hat…)
98. ... Kommentar von AbisZ
am Montag, 20.12.2010.
@Nancy
Alle Posten, die im Mietvertrag vereinbart sind und daraufhin in der Betr.k.abrechnung berechnet wurden, sind Kosten der Unterkunft und sind zu übernehmen; notfalls klagen.
Jede Betriebskostenabrechnung sollte an das Amt gesendet werden und Antrag auf Übernahme (Nachzahlung) gestellt werden.
Wenn schon ablehnende(r) Bescheid(e) erteilt wurde(n), sofort Überprüfungsantrag bis 31.12.2010 stellen – Ü 44 war bislang für 4 Jahre möglich.
Wichtig: Ab 01.01.2011 sollen Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X nur noch für ein Jahr möglich sein.
99. ... Kommentar von roland
am Samstag, 25.6.2011.
hallo ich bin im dezember arbeitslos geworden und beziehe jetzt hartz 4 habe meine brtriebskosten abrechnung bekommen die so hoch ist durch den starken winter mußen die das bezahlen oder nicht weil ich im vorjahr arbeiten war
100. ... Kommentar von AbisZ
am Sonntag, 26.6.2011.
@roland
Wenn die Betriebskosten in 2011 “fällig” werden, Antrag stellen.
Man kann - nach Ablehnung der Kosten im Bescheid durch das Jobcenter - für den Widerspruch bereits einen Anwalt nehmen. Darauf achten, dass es ein Anwalt für Sozialrecht mit Schwerpunkt SGB II ist. Dazu einen Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen. Der Eigenanteil für den RA beträgt 10 EURO. Wenn man Mitglied bei Gewerkschaft ist, entsprechenden Rechtsschutzweg beschreiten.
(Wichtig ist immer, dass jedes Schreiben: Antrag, Widerspruch, Klage u.a. ‘nachweislich’ verschickt wird).
Hier im Forum werden Musterschreiben auch angeboten (rechts z. download).
101. ... Kommentar von SEBOS
am Donnerstag, 7.7.2011.
habe den ein oder anderen termin versäumt,auch zu der mittlerweile 2.start-up maßnahme weigerte ich mich zu gehen! nun wurde mir (vor 2 monaten) mein postbank konto gekündigt,jedoch würden mir ja noch die 2 monate zustehen……. habe auch wieder arbeit!!
jetzt meine frage: steht mir die kohle auch wirklich noch zu und wenn ich heute dort hinfahren würde, würde ich dann des geld bekommen??
vielen dank schon mal im vorraus …
102. ... Kommentar von AbisZ
am Donnerstag, 7.7.2011.
@SEBOS
Wenn Dir noch Geld zusteht (aus dem Bescheid ersichtlich), dann schreib (nachweisbar) einen Brief/Fax, dass das Jobcenter Dir einen Scheck über xxx EURO zusenden möchte - oder es soll den Scheck parat halten, weil Du diesen selbst abholst.
Was die Kündigung des Postbankkontos mit Terminversäumnissen zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht..
Gruß
103. ... Kommentar von Mami83
am Freitag, 9.9.2011.
Weiss das Jemand?
In vergangenden Jahren (2005,2006,2007) wurden Nachzahlungen für Heiz/ -Betriebskosten nicht oder nur teilweise übernommen, da angeblich zu hoch.
Als Antragsteller einer dreiköpfigen BG mit Mutter, drei Kinder musste ich den Überhang von über 350 Euro selber aufbringen, bzw zahle ich heute in Form von Raten eines 2011 von der Stelle für Mietschulen gewährten Dahrlehns zurück.
Das Darlehn musste ich wegen einer drohenden Wohnungskündigung, auf Grund von besagten offenen Nachzahlungen der Nebenkosten + Differenzen der monatlichen Mietzahlungen beantragen.
Größe und Kosten der Wohnung sind angemessen, so dass der Anspruch gedeckt ist.
Meine Mietkosten wurden den gesamten Zeitraum über direkt von der ARGE an den Vermieter gezahlt, nur leider nicht vollständig.
Nun erhielt ich heute die Heiz/ -Betriebskostenabrechnung 2011 mit einer Gutschrift von 553 Euro.
Kann ich ich verlangen das dieses Guthaben mit den mir auferlegten Schulden verrechnet wird?
104. ... Kommentar von suse_65
am Sonntag, 23.10.2011.
Hallo,
ich habe Anfang September 2011 meine Betriebskostenabrechnung aus dem Jahr 2010 erhalten, mit einem Guthaben von 124 Euro.
Gestern bekam ich vom Jobcenter ein Schreiben mit dem Hinweis das das Guthaben im November mit meinem H4 verrechnet wird.
Weiterhin steht auch drin, das mein Vermieter dieses Guthaben im November mit der Miete verrechnen wird. Davon stand nichts in meiner Betriebskostenabrechnung, sondern das mein Guthaben mit meinen Mietschulden verrechnet wird. Wie soll ich das jetzt verstehen, hat die Sachbearbeiterin die Abrechnung nicht richtig gelesen, oder wollte sie es nicht ? Für mich ist dieses Schreiben unwirksam, da es nicht den Tatsachen entspricht. Ich kenne mein Vermieter, der zahlt Guten nicht aus, wenn Schulden bestehen. Da sind so einige schon vor Gericht gezogen und haben Recht erhalten und trotzdem zahlt der Vermieter das Guthaben nicht aus.
Wie soll ich jetzt vorgehen, was kann ich tun ?
LG von Suse
105. ... Kommentar von alex
am Sonntag, 23.10.2011.
@suse_65
Ein Vermieter darf Guthaben mit Mietschulden verrechnen. Falls das Guthaben die Mietschulden übersteigt, muss er Ihnen selbstverständlich die Differenz auszahlen. Ein Guthaben wird nach dem SGB als einmaliges(?) Einkommen gewertet und darf deshalb von der Behörde, ganze egal wie Sie dieses Einkommen verwenden (müssen), auf die Leistungen angerechnet werden - auch wenn Ihnen dieses Einkommen nicht direkt zufliesst. Da die Betriebskosten i.d.R. in voller Höhe ebenfalls vom Amt übernommen werden, sollte dies auch verständlich sein.
Falls Sie dies finanziell nicht verkraften können, sollten Sie unbedingt mit Ihrer/Ihrer Fallmanager/-in über Ihre Situation sprechen und ggf. eine Ratenzahlung vereinbaren.
106. ... Kommentar von NiWuLi
am Dienstag, 8.11.2011.
Hallo,
ich habe mal eine ganz wichtige Frage zu meiner BK Abrechnung, heute erhalten, aus 2010.
Daraus ergibt sich eine Nachzahlung in Höhe von 160€.
Problem ist, ich habe in meiner Not vor 2 Jahren, etwas geschummelt um diese Wohnung zu bekommen. Ich bin mit meinem Baby damals auf Wohnungssuche gewesen und es war aller höchste Eisenbahn…jedenfalls liegt die übernommene Miete genau in der Norm (Grundmiete und Nebenkosten) allerdings mussten wir die Verteilung umschichten, d.h. im normalen Mietvertrag belaufen sich die Nebenkosten auf 80€. In dem fürs Amt sind es 125€ dafür wurde hier die Grundmiete verringert. (Zahlen sind frei gewählt,nur zum verdeutlichen)
Nun habe ich Angst die Abrechnung beim Amt vorzulegen. Was kann ich denn jetzt machen? Lieber aus eigener Tasche zahlen oder das Risiko eingehen aus der Wohnung zu fliegen?
Kann ich denn nun
107. ... Kommentar von diogenes
am Dienstag, 8.11.2011.
hallo NiWuLi,
du hast dich da in eine situation begeben die vom amt als arglistische täuschung ausgelegt werden könnte.
mit einfachen worten gesagt betrug!
falls du die überprüfung vom amt umgehen willst zahle die nachzahlung selber.
und vor allem klär diesen sachverhalt mit deinem sachbearbeiter. auch wenns weh tut.
108. ... Kommentar von AbisZ
am Mittwoch, 9.11.2011.
Kosten der Unterkunft und Heizung:
Kaltmiete plus Nebenkosten sind als “insgesamt MIETE” anzusehen. Die Heizkosten sind EXTRA. Deshalb genau im Mietvertrag nachsehen, was genau drinsteht.
Hier sind Richtlinien für Kosten der Unterkunft (KdU) zu ersehen: harald-thome.de
109. ... Kommentar von schnecke66
am Samstag, 10.3.2012.
Hallo!
Bin seit 2002 Hartz4-bedürftig..und lebe seit 2000 in dieser Whg. In den ersten Jahren hat mein Mann die Miete gezahlt, ohne daß ich Zugang zu seinen Unterlagen hatte. Als wir getrennt waren und ich Antrag beim Amt gestellt habe, hat mein Vermieter mehrfach behauptet, es würde noch eine Miete, März 2001 offenstehen und hat auch die weiteren Jahre handgeschriebene, zweifelhafte, Nebenkostenabrechnungen gestellt,z.T. mit hohen forderungen. -Habe mir “den Luxus”,Mieterschutz erlaubt und nach den eingereichten Unterlagen vom Vermieter, gab es keine offenen Forderungen seinerseits und die NKabrechnungen waren sehr fragwürdig.-Bis 2009 hat dieser dann immer wieder nach Gründen gesucht,um mich u. meine beiden Kinder rauszuschmeißen.Auf Frage nach der Begründung kam,”zuviel Sreß mit dem MsV..Also habe ich ihm angeboten,-wir “vergessen den bisherigen Streß, er macht die NK korrekt u. ich gehe nicht mehr zum MSV.
Ging bisher, nun schickt er die NK und teilt dem Amt dies mit,v.w. Guthaben.
-Müssen nun die ganzen Unklarheiten der Jahre zuvor auch geklärt werden, (weil vielleicht dies Amt meint, ich hätte was “vorenthalten”, oder wird einfach dieses “Guthaben” bei uns verrechnet,und dann wie? _Wird wohl auch die NKVorauszahlung verringert, obgleich der V. diese immer wieder erhohen wollte, was dann der MSV. für widrig erklärt hat! -Was kann da noch auf mich zukommen?
110. ... Kommentar von AbisZ
am Samstag, 10.3.2012.
@Schnecke66
am besten mit Beratungshilfeschein vom Amtsgericht (Kopie des ALG2-Bescheid dort abgeben) und einen Anwalt für Sozialrecht (ggf. inkl. Mietrecht) einschalten; dazu alle Unterlagen: Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen (mit jeweils Eingangsdatum) und ggf. Mahnungen, ALG2-Bescheide - usw. mitnehmen. Deine anteiligen Kosten betragen 10,00 EUR.)
RA wird auch Akteneinsicht beim Vermieter nehmen (können). (Möglicherweise ist schon einiges (NK) verjährt - usw.?)
Ich brauche unbedingt einen Rat.
Habe im November meine Betriebskostenabrechnung beim JC abgegeben, ohne einen Antrag auf Übernahme der Kosten zu stellen. Dann erhielt ich ein Schreiben, dass die Kosten nicht berücksichtigt werden können, weil schon 2009 die Höchstgrenze meiner Miete für eine Person festgelegt wurde.
Kann ich jetzt noch die Erstattung der Kosten beantragen? Genügt ein normaler Antrag oder muß es ein Überprüfungsantrag sein?
112. ... Kommentar von AbisZ
am Mittwoch, 21.3.2012.
@mila
Selbstverständlich sind alle Kosten für Unterkunft vom JC zu übernehmen.
- Betriebskostenabrechnung kopieren
- zusammen mit ANTRAG
und gleich auch
- alternativ: Überprüfungsantrag
- um Bescheid bitten bis zum xx.xx.2012
(mit Empfangsnachweis !) abgeben - und wenn möglich [PER FAX VORAUS]
Dann gehts auf dem üblichen Rechtsweg weiter.
- Man sollte immer innerhalb von 4 Wochen Widerspruch auf ein “Schreiben” einlegen; schließlich ist man beschwert, wenn man KdU aus der Regelleistung zu zahlen hat/hätte !!
- Jetzt schon einen Anwalt für Sozialrecht, Schwerpunkt SGB II “ordern”.
.
113. ... Kommentar von mila
am Donnerstag, 22.3.2012.
AbisZ
Vielen Dank für die Antwort, dass hilft mir sehr.
Werde gleich alles in die Wege leiten.
114. ... Kommentar von Manchurian
am Montag, 23.4.2012.
heute kam meine betriebskostenabrechnung und soll 275€ nachzahlen. werden die kosten vom JC übernommen ? und was sollte man beachten ? meine wohnung hat Gaseinzelöfen und Warmwasserboiler und ich war eigentlich immer recht sparsam im verbrauch.
115. ... Kommentar von AbisZ
am Montag, 23.4.2012.
@Manchurian
— siehe u.a. Beitrag 112
Ein ‘ablehnender’ Bescheid muss eine Begründung enthalten. Manche Jobcenter wollen den Heizkostenspiegel heranziehen zur Ermittlung “angemessener” Heizkosten, aber solche Vorgehensweise ist gegen § 22 SGB II. Anwendung im SGB II ist ohnehin nicht das Ziel des “Bundesweiten Heizspiegels”. Besonders ist dieser auf der Grundlage “zentralbeheizter” Gebäude erstellt sowie auf 100qm-Wohnungen. Beides dürfte nicht auf Deine Wohnung zutreffen, zumal Deine Wohnung mit Gaseinzelöfen (also nicht zentralbeheizt ist) ausgestattet ist. Erkundige Dich hier: heizspiegel.de
und siehe Stellungnahme von CO2-online sowie gegengesetztes Urteil SG zu BSG - auf der website unten: heizspiegel.de
Ist der GasVERBRAUCH in etwa gleichgeblieben?
Wurden aber die Gaspreise erhöht? Darauf haben Verbraucher keinen Einfluss und sind vom Jobcenter als Heizkosten (im Rahmen der KdU) zu übernehmen.
Mehr für Mieter: energieverbraucher.de
Forum “Bund der Energieverbraucher”: forum.energienetz.de bzw. forum.energienetz.de
Hier “Stadt/Versorger”: forum.energienetz.de
Erdgaspreisentwicklung (mehrere Seiten): forum.energienetz.de
(Hast Du tatsächlich keinen eigenen Vertrag mit einem Gaslieferanten?)
Wenn die Gaskosten über die Betriebskostenabrechnung durch den Vermieter zur Abrechnung kommen, wurde die Betriebskostenabrechnung, auch Heizkosten schon von Dir geprüft? mieterbund.de
(Weiteres: mieterbund.de mieterbund.de, mieterbund.de, mieterbund.de )
Viel Glück
116. ... Kommentar von MENSCHEN LUEGEN
am Mittwoch, 25.4.2012.
So sehen Betrüger Korrupte Kriminelle Untreue Menschen aus, wenn Sie im AMT wie in den JobCenter u. ArbeitsAgenturen Sozialämtern ihre Tätigkeit ausüben, alles angeblich Studierte FachMenschen ( diese Menschen kann man auch anders nennen ) die geschworen haben Ihren Beruf Ehrlich u. GERECHT gegenüber alle Menschen die ALG 1 bzw. ALG 2 bekommen u. Ihre Anträge abgeben, sowie für Heizkosten oder WeiterbewilligunsÄnträge u. viele andere Anträge die schnell von diesen FachStudierteMenschen schnell bearbeitet werden u. Ehrlich bearbeitet wird u. per Post zurückzusenden, aber stattdessen werden
die ganzen Heizkosten/Nebenkosten absichtlich herunter gestuft damit Sie nicht die VOLLE Leistung bezahlt bekommen… JOBCENTER LÜGEN .. u. BETRÜGEN ALLE ALG 1 bzw. ALG 2 Bezieher.. SCHANDE SCHANDE .. für mich Persönlich sind die diese Menschen
die in Ihren Ämtern Ihr SCHWUR geleistet haben, BETRÜGER.. und nicht die ALG 1 / ALG 2 Bezieher. ALLE LÜGNER
Absichtlich werden Leistungen von den JoBCenter ArbeitsAgenturen Sozialämtern herabgestuft,
viele wissen gar nicht das die Nebenkosten vom Amt zu tragen sind u. viele trauen sich auch gar
nicht dagegen anzugehen … u. einen Anwalt hinzuziehen… KLAGT dagegen an, .. weil diese
MENSCHEN BETRÜGER sind. Von uns ALG 1 / ALG 2 Beziehern wollen Sie ALLE Unterlagen
Nachweise haben,.. aber wähe wenn wir mal was VERGESSEN haben abzugeben,.. dann werden
die Leistungen sofort gestrichen… KORRUPTES KRIMINELLES UNTREUES PAKT
Mit freundlichen Grüssen
MENSCHEN LÜGEN
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Taram zu:
Deutschland immer sicherer
Da muss ich aber lauthals lachen - es gibt zu wenig Polizisten und die Kriminellen sind immer schlauer - darum ...
NeueWeltordnungNeinDanke zu:
Die Argen Tricks von Leistungsträgern
Ein guter Bericht! Ein trauriger aber wahrer Bericht!
Traurig...
Dennoch..ich suche mir noch einen 400 Euro Job zu dem Teilzeitjob dazu.
Ich mag ...
karl zu:
Sittenwidrigkeit von Löhnen
Wie viele Menschen müssen zu diesem Lohn arbeiten, um das neue "Gehalt" von ca. 17 000 Euro monatlich für Frau ...
netloy zu:
Hartz-IV-Regelsätze endlich verfassungskonform gestalten!
Freundlicherweise durfte ich den mal und einige unveröffentlichte Dokumente lesen.
Bei der weiteren ermittelnden Arbeit habe ich herausgefunden das die Regierung ...
Turrican4D zu:
Riester-Rente: Intransparenz beenden
Typisch Grüne!
Hält die uns für dumm, dass wir die Maschmeyermauscheleien, die zur Zerstörung der ges. RV führten, nicht mitbekommen hätten??!