Hartz IV Leistungen als Darlehen- Pfandrecht
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.08.2006, Az. L 19 B 52/06 AS ER
Da ein Arbeitssuchender als Miterbe eines Grundstücks über seinen Anteil am Nachlass verfügen kann, ist die leistungsgewährende Behörde berechtigt, die darlehensweise Leistung der Grundsicherung von der Eintragung eines Pfandrechtes im Grundbuch zur Sicherung des Erstattungsanspruchs abhängig zu machen.
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
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