Hartz IV Leistungen als Darlehen- Pfandrecht
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.08.2006, Az. L 19 B 52/06 AS ER
Da ein Arbeitssuchender als Miterbe eines Grundstücks über seinen Anteil am Nachlass verfügen kann, ist die leistungsgewährende Behörde berechtigt, die darlehensweise Leistung der Grundsicherung von der Eintragung eines Pfandrechtes im Grundbuch zur Sicherung des Erstattungsanspruchs abhängig zu machen.
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
Startseite - Veröffentlicht von: Steinbock am: 22. August 2006 um 13:05 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
Druckversion:
|
Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:
- Bundessozialgericht betätigt sich als Erfüllungsgehilfe eines feudalen Bildungssystems
- Vom Onkel geliehenes Geld wird nicht auf Hartz IV Leistung angerechnet
- Hartz IV Empfänger erhält Darlehen zum Kauf einer neuen Solaranlage







