Hartz IV Kontrollen müssen angekündigt werden
Arbeitslose haben es künftig noch ein bisschen schwerer. Voraussichtlich vom 1. August an werden Bezieher von Hartz-IV-Leistungen strenger kontrolliert. Der Gesetzgeber plant einen Prüfdienst und die telefonische Abfrage von Daten.
Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Berlin beschreibt den Plan als flächendeckende Einrichtung eines Außendienstes zur Vermeidung von Leistungsmissbrauch.
Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen sich daher auf Hausbesuche von Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit oder der Arbeitsgemeinschaften einstellen. Ihre Visiten müssen die Behörden aber anmelden. Wenn jemand ohne Anmeldung vor der Tür steht, sollte man ihn nicht rein lassen, rät der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes in Berlin.
Er beruft sich auf die im Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung.
Der Grund des Kontrollbesuchs sollte zudem klar benannt werden. Die bloße Vermutung, da könnte was sein, reiche nicht.
Nachtrag: Es sollte aber nicht vergessen werden, dass solche Prüfdienste in weiten Teilen des Landes schon vorhanden und auch im Einsatz sind. Das Gesetz verpflichtet jetzt, dass diejenigen Kommunen und Gemeinden, die bisher keinen solchen Prüfdienst in Diensten hatten, diesen jetzt zum 1. August einrichten müssen. Zum Thema telefonische Abfragen: Telefonische Abfragen sind bisher immer noch auf freiwilliger Basis. Eine rechtliche Grundlage zur Teilnahme besteht nicht. Sozialticker Information
Startseite - Veroeffentlicht von: Sozialticker am: 9. Juli 2006 um 12:51 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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