Hartz IV-Klagen als letzter Ausweg
“Menschen, die auf Hartz IV angewiesen sind, leben von der Hand in den Mund. Für viele von Ihnen ist der Weg vor Gericht die einzige Möglichkeit, um höhere Leistungen bewilligt zu bekommen”, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Klaus Ernst, angesichts der Klagewelle gegen Hartz IV-Bescheide. “Die Klagewelle zeigt – Hartz IV ist ein schlechtes und ein schlecht gemachtes Gesetz.” Ernst weiter:
“Die bestehenden Regelsätze und die schikanösen Bedingungen, unter denen Hartz IV gewährt wird, bringen immer mehr Menschen in die Situation, gegen ihre Bescheide vorzugehen. Angesichts massiv steigender Preise für Lebensmittel und Energie versuchen die Klägerinnen und Kläger alles, um ihre Existenz zu sichern.
Doch selbst wenn die Kläger vor Gericht siegen, erhalten sie höchstens 351 Euro im Monat. Das ist Armut per Gesetz. DIE LINKE fordert, die Regelsätze für Empfänger von Arbeitslosengeld II sofort auf 420 Euro anzuheben. Das wäre ein erster Schritt in Richtung der Überwindung von Hartz IV.
Wenn die Bundesregierung nicht endlich handelt, wird die Klagewelle sich weiter aufbauen!”
Quelle: DIE LINKE. im Bundestag
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1. ... Kommentar von Ullrich Niversal
am Samstag, 9.8.2008.
> “DIE LINKE fordert, die Regelsätze für Empfänger von Arbeitslosengeld II sofort auf 420 Euro anzuheben.”
- Warum gerade 420 Euro und nicht mehr oder weniger? Kann mir das mal jemand vorrechnen?
- Was hat jemand von mehr Geld, wenn er krank oder Analphabet ist - oder keine Wohnung findet?
- Die Linkspartei hatte mal ein Bürgergeld gefordert. Mit Einführung eines Bürgergeldes würden Hartz-IV-Regelsätze und Mindestlöhne keinen Sinn machen. Weiß die Links-Partei eigentlich, was sie will?
- Der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Klaus Ernst, hat wohl kein grundsätzliches Problem mit Hartz-IV, wenn er bloß ein bisschen daran rumdocktern will.
> “Wenn die Bundesregierung nicht endlich handelt, wird die Klagewelle sich weiter aufbauen!”
- Huuuh, das wird die Bundesregierung oder ihre Wähler jetzt aber erschrecken! “Du bist böse, böse, böse und dreimal Schwarzer Kater.”
2. ... Kommentar von Petra Witt
am Samstag, 9.8.2008.
Wenn die Bundesregierung nicht endlich handelt, wird die Klagewelle sich weiter aufbauen!”
Wenn die Bundesregierung handelt, klagt keiner mehr. Dann gibt es ein Gesetz in dem stehen wird:”Unter Androhung einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr ist es verboten, gegen Hartz IV zu klagen.”
3. ... Kommentar von Martin Obenaus
am Samstag, 9.8.2008.
Die Bundesregierung verfolgt andere Interessen:
EU- Verfassung, Workefare (Zwangsarbeit),
Stärkung der Arbeitgeberrechte
Verkauf von Volkseigentum
ELENA= elektronischer Einkommensnachweis
Keine Volksabstimmungen bei wichtigen Entscheidungen…
Harmonisieren von Statistiken als Grundlage von Bundesratsbeschlüssen
Wen interessiert überhaupt ein Hartz IV Empfänger???
4. ... Kommentar von Armin Willutzki
am Sonntag, 24.8.2008.
Antwort zu Petra Witt.
Wenn das geschieht bleibt noch der Art 20,Abs.4 GG.
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