Hartz IV Kindergeld Antrag der Linksfraktion 16/10616 - Blödsinn !!!
Mehr Kindergeld auch bei Hartz IV
Berlin: (hib/CHE) Die Erhöhung des Kindergeldes zum 1. Januar 2009 soll zur gleichen Zeit auch für Hartz-IV-Empfänger wirksam werden. Das fordert die Linksfraktion in einem Antrag (16/10616). Nach der bisher geltenden Regelung würde die geplante Anhebung um 10 Euro für das erste und zweite beziehungsweise um 16 Euro für jedes weitere Kind an all denen vorbeigehen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII erhalten, so die Begründung. Damit würden ausgerechnet die Ärmsten der Armen und deren Kinder nicht von den Leistungen profitieren, heißt es weiter. Um die Kindergelderhörung kurzfristig auch ihnen zugute- kommen zu lassen, müsse der Betrag der Kindergelderhöhung von der Einkommensanrechnung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII ausgenommen werden. Dies solle solange gelten bis der Regelsatz für Kinder dem existenznotwendigen Bedarf von Kindern angepasst werde, verlangt die Linke. Eine Neufestsetzung der Regelsätze für Kinder müsse deshalb “schnellstmöglich” erfolgen. ( Quelle: HIB )
- Liebe Linke … was sollen denn solch blödsinnige Anträge, wenn das Problem zwar erkannt, aber nur halbherzig begriffen wurde?
- Was bringen den in Armut lebenden Kindern 10 oder 16 Euro mehr Kindergeld ohne Anrechnung, wenn jedem Kind doch eigentlich die vollen 154 + x Euro auch nach dem 01.01.09 zugute kommen sollten?
- Sind denn Kinder aus Hartz IV Familien weniger wert wie Kinder aus “Nobelrobertfamilien”?
- Erklären sie doch mal bitte, warum Steuergeldempfänger überhaupt Steuern zahlen und bereits mit dem Erhalt der Regelleistungen schon 19 % weniger haben!
Kindergeld ist die steuerliche Entlastung von Familien und nur Hartz IV Familien bekommen diese nicht, sondern zahlen aus dem überlassenen Steuergeld … Steuern. An Schwachsinn in dieser Gesellschaft schon nicht mehr überbietbar.
Definition:
Deutsches Kindergeld ist heute zu bedeutenden Teilen keine Sozialleistung, sondern ein Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums von Kindern und dementsprechend im Einkommensteuergesetz geregelt. Nur der über den Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums hinausgehende Teil ist für die Eltern eine Familienförderung. Dieser Teil ist umso größer, je niedriger das zu versteuernde Einkommen ist. Soweit das Kindergeld eine Sozialleistung darstellt, soll es der Familienförderung dienen.
Rechtsgrundlage für das Kindergeld ist für unbeschränkt Steuerpflichtige das Einkommensteuergesetz (§§ 31 f. und 62 ff. EStG), für beschränkt Steuerpflichtige [mit weiteren Voraussetzungen] das Bundeskindergeldgesetz (BKGG). ( Quelle: Wikipedia )
Daher liebe Linke - der Antrag sollte / kann und muss nur heißen:
Sofortige Änderung § 11 SGB II - Kindergeld zählt nicht als Einkommen … statt Wischiwaschianträge !!!
Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: 21. Oktober 2008 um 17:30 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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2 Kommentare / Fragen veroeffentlichtWeitere Beiträge zu diesem Themengebiet:
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