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Donnerstag, der 08. Januar 2009 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Hartz IV Kindergeld Antrag der Linksfraktion 16/10616 - Blödsinn !!!

Mehr Kindergeld auch bei Hartz IV

Berlin: (hib/CHE) Die Erhöhung des Kindergeldes zum 1. Januar 2009 soll zur gleichen Zeit auch für Hartz-IV-Empfänger wirksam werden. Das fordert die Linksfraktion in einem Antrag (16/10616). Nach der bisher geltenden Regelung würde die geplante Anhebung um 10 Euro für das erste und zweite beziehungsweise um 16 Euro für jedes weitere Kind an all denen vorbeigehen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII erhalten, so die Begründung. Damit würden ausgerechnet die Ärmsten der Armen und deren Kinder nicht von den Leistungen profitieren, heißt es weiter. Um die Kindergelderhörung kurzfristig auch ihnen zugute- kommen zu lassen, müsse der Betrag der Kindergelderhöhung von der Einkommensanrechnung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII ausgenommen werden. Dies solle solange gelten bis der Regelsatz für Kinder dem existenznotwendigen Bedarf von Kindern angepasst werde, verlangt die Linke. Eine Neufestsetzung der Regelsätze für Kinder müsse deshalb “schnellstmöglich” erfolgen. ( Quelle: HIB )

Kindergeld ist die steuerliche Entlastung von Familien und nur Hartz IV Familien bekommen diese nicht, sondern zahlen aus dem überlassenen Steuergeld … Steuern. An Schwachsinn in dieser Gesellschaft schon nicht mehr überbietbar.

Definition:

Deutsches Kindergeld ist heute zu bedeutenden Teilen keine Sozialleistung, sondern ein Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums von Kindern und dementsprechend im Einkommensteuergesetz geregelt. Nur der über den Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums hinausgehende Teil ist für die Eltern eine Familienförderung. Dieser Teil ist umso größer, je niedriger das zu versteuernde Einkommen ist. Soweit das Kindergeld eine Sozialleistung darstellt, soll es der Familienförderung dienen.

Rechtsgrundlage für das Kindergeld ist für unbeschränkt Steuerpflichtige das Einkommensteuergesetz (§§ 31 f. und 62 ff. EStG), für beschränkt Steuerpflichtige [mit weiteren Voraussetzungen] das Bundeskindergeldgesetz (BKGG). ( Quelle: Wikipedia )

Daher liebe Linke - der Antrag sollte / kann und muss nur heißen:

Sofortige Änderung § 11 SGB II - Kindergeld zählt nicht als Einkommen … statt Wischiwaschianträge !!!

Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 21. Oktober 2008 um 17:30 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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2 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von sweathoney26 am Mittwoch, 22.10.2008.

Die Kindergelderhöhung ist für ALG2 Empfänger völliger Schwachsinn, da es sowieso angerechnet wird. Aber anscheinend ist man als ALG2 Empfänger sowie dessen Kinder weniger Wert, als unsere Gesellschaft die Berufstätig ist. Deutschland macht die Unterschiede zwischen Arm und Reich noch noch deutlicher.


2. ... Kommentar von stuttgartdemo-admin am Donnerstag, 30.10.2008.

Darum an der Unterschrifteninitiative teilnehmen:

stuttgart-demo

Streichung §11 Abs. 1 Satz 3 und 4!

vorschlag (pdf)


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