Hartz IV-Kinder brauchen einen eigenständigen Regelsatz
Anlässlich der vom Forschungsinstitut für Kinderernährung (FKE) der Universität Bonn vorgelegten Studie zu Kinderernährung und Kinder-Regelsätzen erklärt Markus Kurth, sozialpolitischer Sprecher:
Die Studie des Forschungsinstituts für Kinderernährung bestätigt, was den betroffenen Familien, die Hartz IV-Leistungen beziehen und Sozialarbeitern seit langem bekannt ist: Die pauschalierten Regelsätze reichen nicht für Familien mit Kindern. Nicht ohne Grund eröffnen Kirchen und Wohlfahrtverbände Essenstafeln speziell für Kinder und Jugendliche. Wie die Studie des FKE zutreffend feststellt, reichen 2,57 Euro am Tag nicht aus, um ein Kind unter 14 Jahren gesund zu ernähren. Dies ist auch nicht verwunderlich. Kostet doch in vielen Schulen ein Schulessen mehr als der von Bund und Ländern pro Tag zugebilligte Betrag für Ernährung und Getränke.
Die Bundesregierung muss deshalb unverzüglich Handeln. Wenn die große Koalition weiterhin die Anpassung der Regelsätze verzögert, geht dies auf Kosten von 2,5 Millionen Kindern und Jugendlichen, deren Eltern Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe beziehen. Die pauschale Ableitung der Kinderregelsätze aus dem Regelsatz eines alleinstehenden Erwachsenen hat sich in der Praxis nicht bewährt. Mittelfristig notwendig wäre ein eigenständiger Regelsatz für Kinder, der auf wissenschaftlichen Erhebungen über die besonderen entwicklungsbedingten Bedarfe von Kindern beruht.
Schlecht ernährte Kinder haben ungleiche Entwicklungs- und Bildungschancen. Schon vor der Einschulung werden bei Kindern aus sozial schwachen Familien vermehrt Entwicklungsverzögerungen und Gesundheitsstörungen festgestellt. Wir brauchen gleiche Bildungschancen für alle
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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