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Hartz-IV: KFZ im Wert von 7500 Euro angemessen

Bislang hatten die Behörden zumeist eine Grenze bei etwa 5000 Euro bei KFZ für Hartz IV Leistungsempfänger gesehen.

Nun entschied das Bundessozialgericht in Kassel, dass “7500 Euro pauschal als angemessen betrachtet werden können. Liegt der Wert darüber, kann er ohne weitere Prüfung als unangemessen gelten”, hieß es in der Urteilsbegründung. (Az: B 14/7b AS 66/06 R)

Die Bundesrichter orientierten sich dabei an die Kraftfahrzeughilfeverordnung, die behinderter Arbeitnehmer ein Auto im Wert von 9500 Euro zuspricht. Da Hartz-Empfänger den Lebensstandard der unteren 20 Prozent der Bevölkerung entsprechen, sei ein Wert von 7500 Euro angemessen.

Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein   am: Donnerstag, 6. September 2007 - Haftungsausschluss        Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen


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