Hartz IV - Kein Geld für Reisepass
Hartz IV Empfänger haben keinen Anspruch auf finanziellen Zuschuß zum Reisepass. Die ausstellende Behörde kann den Bedürftigen zwar durch Ermäßigungen entgegenkommen, aber ein rechtlicher Anspruch besteht nicht.
Dies entschied neben dem Sozialgericht Ulm, AZ: S 3 AS 834/06 nun auch das Landessozialgericht Baden-Württemberg, AZ: L 7 AS 1256/07-NZB. Somit müssen die 59 Euro aus eigener Tasche bezahlt werden.
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein am: 7. Mai 2007 um 10:41 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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