Hartz IV ist und bleibt schlechtes Gesetz
“Schlechte Politik, schlechte Arbeitsplätze und millionenfache Armut. Einen “vollständigen Realitätsverlust” attestiert Klaus Ernst dem Bundesarbeitsministerium. Der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE erklärt weiter:
„Anlässlich der Vorstellung einer Hartz-IV-Bilanz hatte Staatssekretär Scheele den vermeintlichen Erfolg der Arbeitsmarktreformen bejubelt. Hinter den Mauern des Arbeitsministeriums kommt von der Realität im Lande offenbar viel zu wenig an. Hartz IV war und bleibt ein schlechtes Gesetz, das auch durch organisierte Jubelmeldungen nicht besser wird.
Die Bilanz des seit neun Jahren unter SPD-Führung stehenden Arbeitsministeriums ist verheerend. In Deutschland leben mittlerweile Millionen in Armut. Die Reallöhne sinken seit Jahren. Hunderttausende Erwerbstätige verdienen so wenig, dass sie ergänzende Sozialhilfe benötigen, um über die Runden zu kommen. Skrupellose Arbeitgeber, die sich bei Pseudogewerkschaften Billig-Tarifverträge “kaufen”, sind inzwischen kein Einzelfall mehr. Leiharbeit, Mini-Jobs und Ein-Euro-Jobs boomen.
Es gibt unzählige offene Baustellen, an die sich das Ministerium nicht heranwagt, weil die Angst vor der Union zu groß ist. Die Hartz-Reformen gehören nicht gefeiert, sondern abgeschafft.”
Quelle: DIE LINKE. im Bundestag
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1. ... Kommentar von denny
am Dienstag, 8.4.2008.
Guten Morgen
Wir sind in einer Bedarfsgemeinschaft leben in M. und haben am 01.04.2008 eine Arbeit aufgenommen,was natürlich super ist aber man hatte uns vorher versichert das unser Chef Zuschüsse bekommt. Nun nach einer Woche sagte man ihm das er doch keine bekommt weil wir im Call-Center arbeiten und diese Stellen nicht mehr zuschußfähig wären da es schon zu viele Fördermittel an Call-Center gegeben hat.
Aber ist es nicht egal wo man arbeitet und was man macht ?
Es scheint ja dem Amt egal zu sein ,nur frag ich mich warum man uns eine Sanktion von 0 gegeben hat wenn es denen doch egal ist ob man arbeitet oder nicht.
mit freundlichen Grüßen
2. ... Kommentar von denny
am Dienstag, 8.4.2008.
Ich hab auch eben vergessen zu erwähnen das wir jetzt einen Aufhebungsvertrag abschließen müssen weil mein Chef uns ohne Fördermittel nicht bezahlen kann ,weil wie heist es so schön ” von nix , kommt nix ”
mfg denny
3. ... Kommentar von Steinbock
am Dienstag, 8.4.2008.
Sie sollten keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sondern nur eine Kündigung entgegennehmen. Wenn Ihr Chef Sie nicht weiter beschäftigen kann, dann soll er Sie gefälligst kündigen und nicht Ihnen weitere Probleme bereiten, denn mit einem Aufhebungsvertrag haben Sie schlechte Karten bei der anstehenden Arbeitslosmeldung.
Daher - Kündigung oder Festanstellung.
4. ... Kommentar von denny
am Dienstag, 8.4.2008.
Na ich bin gespannt was für Probleme wir bekommen denn wir können es nicht mehr rückgängig machen ist alles schon unterschrieben.
Aber ich hoffe ja auf ein bisschen Verständnis bei den Mitarbeitern der Arge denn es liegt ja nicht an uns.
5. ... Kommentar von denny
am Mittwoch, 9.4.2008.
Wir lassen es auf uns zu kommen .
Normalerweise muss der Arbeitgeber ja auch ne Erklärung gegenüber dem Amt geben warum uns so da wird ja dann drin stehen das er uns nicht bezahlen kann wenn keine Fördermittel fließen.
6. ... Kommentar von Steinbock
am Donnerstag, 10.4.2008.
Sie könnten aber sich auch auf folgendes Urteil etwas stützen, wenn es zu hart kommen sollte. Ich denke mal, dass das Amt über die Entlassungen Bescheid weis und man sich mal echt die Frage stellen sollte: “Arbeiten bald alle Firmen nur noch auf Staatsstütze und wenn die ausbleibt, dann ist Feierabend?”
http://www.sozialticker.com/ke.....60714.html
7. ... Kommentar von denny
am Freitag, 11.4.2008.
Danke für das Urteil.
” Steinbock” das mag ja alles so sein das viele Firmen es nur aus das Geld abgesehen haben bei uns ist das etwas anderes , weil unser Chef ist ein guter Verwandter, er wollte sogar dem Amt schriftlich geben das er uns noch Jahre hinaus beschäftigt aber sowas wollten die dann doch nicht.
Naja ist ja nu auch wurscht bin gespannt wie es weitergeht.
trotzdem vielen lieben Dank
8. ... Kommentar von Jacqueline
am Mittwoch, 16.4.2008.
Wir wohnen zu zweit in einer 1 Zimmerwohnung zur Untermiete der Hauptmieter möchte selbst wieder in die Wohnung ziehen,werden dennoch in der Wohnung geduldet bis wir eine neue gefunden haben. Dazu kommt ich bin in der 12. Woche Schwanger und hätten jetzt eine 3 Zimmerwohnung zur Miete. Das JobCenter sagt wir dürfen die Wohnung erst beziehen wen das Kind 6 Monate alt ist…
Meine Frage: Ab wann dürfen wir umziehen bekommen beide Hartz IV in Berlin…?
Bitte helft mir ich bin verzweifelt
9. ... Kommentar von Jacqueline
am Mittwoch, 16.4.2008.
ich habe vergessen zu schreiben das die Miete 499 € warm beträgt also für 3 Personen dass sind 55 € mehr wie der Regelmietsatz für 2 Personen (444 €)
und das JobCenter sagt ich soll erst eine 2 Zimmerwohnung beziehen und wenn das Kind 6 Monate als ist darf ich eine Wohnung für 3 Personen haben…!?
10. ... Kommentar von Jacqueline
am Mittwoch, 16.4.2008.
Das ist JobCenter F***-K***…Ich danke Ihnen für die Hilfe habe alles ausgedruckt und werde es zur Not dort vorlegen.
Ich finde es eine Unverschämtheit von denen…sollten ja schon zum 31.07.2007 ausziehen laut Kündigung der Wohnung und die haben alles vorliegen sie wissen auch das wir u.a. Probleme haben eine Wohnung zu finden wegen Schufa.
DANKE NOCHMAL
Liebe Grüße Jacqueline
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