Hartz IV gewinnt immer mehr an Bedeutung
Herausforderungen für das Sozialgericht Dresden in neuem Dienstgebäude - “Hartz IV” gewinnt immer mehr an Bedeutung
Bereits jeder fünfte Prozess vor dem Sozialgericht Dresden dreht sich um “Hartz IV”. Im Dritten Jahr der Reform nimmt die Zahl der eingehenden Klagen und Eilanträge in diesem Rechtsgebiet weiterhin monatlich zu. Allein im März 2007 gingen 231 neue Klagen und 74 Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz ein – ein neuer Rekord.
Damit bleibt die Arbeitssituation für das Sozialgericht Dresden angespannt. Durch Personalfluktuation war die Zahl der tätigen Richterinnen und Richter im Verlauf des Jahres 2006 zwischenzeitlich zurückgegangen. Inzwischen sind wieder 35 Richterinnen und Richter mit der Bearbeitung von Verfahren aus allen Bereichen des Sozialversicherungsrechts und angrenzender Rechtsgebiete beschäftigt. Nicht nur bei “Hartz IV”, sondern auch in den übrigen Rechtsgebieten bleiben die Klageeingänge auf hohem Niveau. 8.845 neue Verfahren gingen im Verlauf des Jahres 2006 beim Sozialgericht Dresden ein. Da im gleichen Zeitraum 8.649 Verfahren abgeschlossen werden konnten, stieg der Bestand an offenen Verfahren binnen Jahresfrist von 9.172 auf 9.368. Auch bei der Verfahrensdauer ergab sich eine leichte Verlängerung. Durchschnittlich dauerte es vom Eingang der Klage bis zu ihrer Erledigung 15 Monate (2005: 13,2 Monate). Eilverfahren werden in der Regel in zwei bis sechs Wochen abgeschlossen.
Durch die weiter ansteigende Zahl von Prozessen wird das Arbeitspensum auch im laufenden Jahr nur mit Hilfe einer Personalaufstockung zu bewältigen sein. Das Staatsministerium der Justiz hat bereits vier weitere Richterstellen ausgeschrieben. Außerdem wird das Sozialgericht durch von Amtsgerichten, Arbeitsgerichten und der Staatsanwaltschaft abgeordnete Kolleginnen und Kollegen personell verstärkt.
Die Arbeitsbedingungen konnten durch den Umzug des Sozialgerichts im Dezember 2006 in das neue Fachgerichtszentrum erheblich verbessert werden. Dem Gericht stehen nun gut ausgestattete Verhandlungssäle in ausreichender Zahl zur Verfügung. Die Größe des Gebäudes entspricht dem gewachsenen Gericht. Die Hausverwaltung liegt in der Hand des Sozialgerichts als des größten der drei hier untergebrachten Gerichte. Die Bibliothek konnte durch die Zusammenlegung erheblich erweitert werden.
Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitslose (”Hartz IV”) muss mit weiter steigenden Klageeingängen gerechnet werden. Auch die ARGEn und Optionslandkreise haben ihr Personal aufgestockt, so dass mehr Widerspruchsbescheide ergehen, die mit der Klage angefochten werden können. Zwar hat das Bundessozialgericht im November 2006 begonnen, einzelne Probleme in diesem Rechtsgebiet grundsätzlich zu klären. Zu zahlreichen Fragen steht die abschließende Antwort aber noch aus. Dies betrifft beispielsweise die Berechnung der Kosten der Unterkunft bei Eigenheimbesitzern, die Anrechnung von Unfallrente oder Eigenheimzulage auf das Arbeitslosengeld II, die Angemessenheit der Wohnungsgröße, den Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung, die Verhängung von Sanktionen oder die Frage des Vorliegens einer eheähnlichen Gemeinschaft. Das durch die Hartz IV-Reform geschaffene SGB II wurde inzwischen bereits 15 mal geändert, was die Anwendung nicht unbedingt erleichtert.
Für die Arbeitslosen geht es meist um die Sicherung des Existenzminimums. Da bei einem Streit über die Höhe der laufenden Leistung der Ausgang des Klageverfahrens in der Regel nicht abgewartet werden kann, handelt es sich bei etwa 1/5 der Verfahren in diesem Rechtsgebiet um Eilverfahren.
Auswahl interessanter Entscheidungen des Sozialgerichts
Quelle: sgdd.justiz.sachsen
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