Hartz IV erschwert Frauen Zuflucht ins Frauenhaus
Frauenhausträger protestieren gegen Tagessatzfinanzierung
Hartz IV erschwert Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, zunehmend die Zuflucht in Frauenhäusern. Dies beklagen Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern aus ganz Deutschland.
Frauenhäuser aller Träger und Verbände mahnen erstmals gemeinsam in einem Positionspapier: “Der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt darf nicht an den Kosten scheitern.” Es gehe nicht länger an, dass Bund, Länder und Kommunen sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben würden. Sie fordern, die Finanzierung der Unterkunft und die Unterstützung im Frauenhaus über einzelfallbezogene Tagessätze müsse dringend durch eine generelle institutionelle Finanzierung der Frauenhäuser ersetzt werden.
Etwa 40 000 Frauen suchen jährlich Schutz im Frauenhaus. Über 90 Prozent von ihnen sind im “erwerbsfähigen” Alter und fallen damit seit Januar 2005 in der Regel in den Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches II, das die Grundsicherung für Arbeitsuchende regelt.
Erhielten die Frauen früher im Krisenfall Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, so sind sie jetzt in der Regel gezwungen, zur Finanzierung ihres Aufenthalts im Frauenhaus Eingliederungshilfe für Arbeitssuchende zu beantragen. Dies sei mit einer aufwändigen Überprüfung von Erwerbsfähigkeit, Hilfsbedürftigkeit und einer möglichen Anrechnung von Erspartem verbunden, kritisieren die Frauenhaus-Mitarbeiterinnen. Das bürokratische Verfahren habe einen regelrechten Abschreckungseffekt und beeinträchtige massiv die Chancen von Frauen, ihren gewalttätigen Partner zu verlassen und eine gewaltfreie Lebensperspektive für sich und ihre Kinder aufzubauen.
Quelle: Frauenhauskoordinierung e.V. Pressemappe
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