Hartz IV - erhöhter Wärmebedarf / Heizkosten (KdU)
Voraussetzungen für die Erhöhung der Pauschalen
In folgenden Fällen kann die Heizungshilfe der nächsthöheren Stufe bewilligt werden:
Bei erhöhtem Wärmebedarf (bei Kranken, über 70jährigen und Familien mit Kleinkindern) bzw. bei schlecht beheizbaren Wohnungen (unzureichende Wärmeisolierung, Kellerwohnung, über 3 m hohe Altbauwohnungen). Wird in anderen, besonders gelagerten Einzelfällen nachgewiesen, dass der notwendige tatsächliche Bedarf wesentlich höher ist, so kann eine höhere Heizungshilfe gewährt werden.
Das ein erhöhter Wärmebedarf anerkannt werden kann zeigt das Urteil: - S 47 AS 266/05 - SG Hannover
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: 18. September 2007 um 19:24 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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