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Hartz IV - erhöhter Wärmebedarf / Heizkosten (KdU)

Voraussetzungen für die Erhöhung der Pauschalen

In folgenden Fällen kann die Heizungshilfe der nächsthöheren Stufe bewilligt werden:

Bei erhöhtem Wärmebedarf (bei Kranken, über 70jährigen und Familien mit Kleinkindern) bzw. bei schlecht beheizbaren Wohnungen (unzureichende Wärmeisolierung, Kellerwohnung, über 3 m hohe Altbauwohnungen). Wird in anderen, besonders gelagerten Einzelfällen nachgewiesen, dass der notwendige tatsächliche Bedarf wesentlich höher ist, so kann eine höhere Heizungshilfe gewährt werden.

Das ein erhöhter Wärmebedarf anerkannt werden kann zeigt das Urteil: - S 47 AS 266/05 - SG Hannover

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 18. September 2007 um 19:24 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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