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Hartz IV Empfängern ist es zumutbar, monatliche Bewerbungskosten zunächst aus dem Regelsatz vorzustrecken

So urteilten die Richter des Landessozialgerichts Nordrhein- Westfalen vom 20.12.2006.

Desweiteren beschäftigt sich das Urteil mit der Frage, ob bei Nicht Unterzeichnung einer Eingliederungsvereinbarung eine Sanktion gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II statthaft ist.

LSG NRW L 20 B 298/06 AS ER vom 20.12.2006, zur Sanktion bei Verweigerung des Abschlusses einer Eingliederungsvereinbarung, zu der Anzahl der monatlichen Bewerbungen und zu Bewerbungskosten gemäß § 46 Abs. 1 SGB III (Sozialgesetzbuch Drittes Buch).

Fraglich könnte allerdings sein, ob es zumutbar erscheint, 10 schriftliche Bewerbungen zu fordern angesichts der damit - vollständige und ansprechend gestaltete Bewerbungsunterlagen vorausgesetzt - zweifelsfrei einhergehenden Kosten. Insoweit spricht Einiges für die Auffassung des Sozialgerichts, dass bezogen auf den Zeitraum von einem halben Jahr, der durch die Eingliederungsvereinbarung erfasst werden sollte, eine unverhältnismäßige Auferlegung von Mitwirkungsobliegenheiten mit Blick auf die Vorschrift des § 46 Abs. 1 SGB III i.V.m. § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB II sich nicht ohne weiteres aufdrängt.

Dem Hilfebedürftigen dürfte es durchaus zumutbar sein, Bewerbungskosten zunächst aus der Regelleistung vorzustrecken und die durch den Höchstsatz von 260 EUR nicht gedeckten Kosten endgültig zu tragen.

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

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  3 Kommentare / Fragen veroeffentlicht


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3 Kommentare / Fragen

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1. ... geschrieben von Irrsinn am Montag, 5.5.2008.

was einem Arbeitslosem mit 345 eur monatlichem Einkommen alles zumutbar ist.
Schade, dass die Herrschaften nicht beschrieben haben wie das praktisch durchführbar ist..

wein saufen und wasser predigen…


2. ... geschrieben von Lusjena am Freitag, 1.8.2008.

Nach einem Beschluss vom 9. Juni 2008, AZ: S 18 AS 3697/08 ER des SG Stuttgart kann das Jobcenter ( Arge ) 10 Bewerbungen im Monat verlangen .


3. ... geschrieben von Matthias Ernst am Freitag, 8.8.2008.

Das Thema hatte ich heute gerade mit meiner Fallmangerin. Sie sagt: “Bewerbungskosten sind ja in der Regelleistung enthalten und man bekommt sie ja wieder. Andere machen das ja auch.”
Und das ist definitiv Quatsch! Und ich frage mich auch, auf welchem Planet die Gerichte leben? Scheinbar nicht in Deutschland im Jahre 2008!
Auch erstaunlich ist, wie wenig Ahnung Mitarbeiter der Arge haben, denn Bewerbungskosten sind, wie angedeutet, nicht in der Regelleistung enthalten. Die Regelleistung ist doch genau aufgeschlüsselt und da lese ich nichts von Bewerbungskosten. Auch nicht von der Pflicht, bei diesen Kosten in Vorleistung zu gehen.
Auch welcher Basis urteilen denn da die Richter? Das würde mich mal interessieren.
Und der Witz ist, ich zahle als Einzelperson 48 EUR Strom im Monat, weil ich so einen netten Durchlauferhitzer mit 26KW im Bad hab. Trotz max. nur 1 x Duschen komme ich von diesen horrenden Stromkosten nicht runter.
Da lehnte die Arge die anteilige Übernahme der Kosten ab. Mit der Begründung, 21,74 EUR für Strom sind ja in der Regelleistung enthalten und das reicht. Will man also was von denen, dann wissen die ganz genau, was im Gesetz steht.
Fast 30 EUR muss ich also schon zusätzlich aus meiner Regelleistung ziehen und das interessiert keinen!
Dann noch Telefon Grundgebühr, anteilige Gebühr Kontoführung der Bank. Und ich hab erstmal nur noch 270 EUR von den 351. Für eine Woche einkaufen, Friseur etc. und nach 3 Tagen sind es vielleicht noch 220 EUR, wenn überhaupt! 140 EUR ist der Anteil in der Regelleistung für Lebensmittel/Getränke. Den Wert nehme ich jetzt mal, wobei das auch nie im Leben reicht. Aber okay, bleiben noch lächerliche 80 EUR über. 80 EUR im Monat dann für Bekleidung, Teilnahme am sozialen Leben, Rücklage für Reparaturen, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. Wie meine Fallmanagerin heute sagte, ich könne mir ja auch das Sozialtiket für die BVG kaufen, dann bin ich immer schön mobil, für Bewerbungen und so. Okay, dann gehen von den 80 EUR noch 35 ab, macht Rest 45 EUR.
Und nun hab ich 45 EUR im Monat immer noch für Bekleidung, Teilnahme am sozialen Leben, Rücklage für Reparaturen. Und für erfolgversprechende Bewerbungen sollen die 45 EUR auch noch reichen.
Kurz, das ist schier ein Unding! Wie soll das von dem Geld gehen? Jeder der sagt, das geht gut (Gerichte, die ARGE etc.), der soll mir das mal 6 Monate vormachen!


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