Hartz IV Empfängerin erstreitet komplette Wohnkosten
Mannheim. Ver.di Rhein-Neckar begrüßt das Urteil des Mannheimer Sozialgerichts vom 15. März 2007, nach dem der Rhein-Neckar-Kreis verurteilt wurde, einer arbeitslosen Hartz IV-Empfängerin aus Schriesheim die komplette Miete für ihre neue Wohnung zu bezahlen. Die Tatsache, dass der Kreis unmittelbar nach dem Urteil seine bisherige Verweigerungshaltung aufgegeben habe, wertete Bernd Harth von ver.di als ein Zeichen von schlechtem Gewissen. Die positive Entscheidung des Bundessozialgerichts in dieser Sache, auf der das Urteil des Mannheimer Richters basierte, existiere schließlich schon seit einiger Zeit. Offensichtlich hatte nur der starke öffentliche Druck in der vergangenen Woche den Rhein-Neckar-Kreis zum raschen Umdenken bewegt.
Bernd Harth: “Mit diesen Urteil wird vielen Langzeitarbeitslosen aus dem Rhein-Neckar-Kreis, aber auch aus den Kreisen Bergstraße und Rheinpfalz, die sich möglicherweise veranlasst sehen, wegen Streitigkeiten mit dem Sozialamt des Rhein-Neckar-Kreises nach Mannheim zu ziehen, Mit gemacht, sich gegen schikanöse Anordnungen bei der von den jeweiligen Landratsämtern veranlassten Wohnungssuche zur Wehr zu setzen”.
Quelle: Ver.di Rhein-Neckar
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