Hartz-IV-Empfänger nicht gesondert über Ernährungsfragen aufklären
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung sieht nach eigener Aussage keine Notwendigkeit, Empfänger von Arbeitslosengeld II “gesondert” über Ernährungsfragen aufzuklären. Die Höhe der Regelleistung sei so bemessen, dass damit auch der Bedarf an Lebensmitteln für eine ausgewogene Ernährung gedeckt werden könne, schreibt sie in ihrer Antwort (16/6296) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (16/6248) zum Preisanstieg bei Milchprodukten. Es liege in der Eigenverantwortung des Einzelnen sowie in der Verantwortung der Eltern für ihre Kinder zu entscheiden, wie die Regelleistungen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft aufgeteilt werden sollen. Dazu erteile die Bundesregierung keine Ratschläge, heißt es. Sie will dennoch die Ernährungsaufklärung vor allem bei Familien im “unteren Einkommensbereich” verbessern. Das Risiko, aufgrund falscher Ernährung zu erkranken, treffe überdurchschnittlich bildungsferne und einkommensschwache Bevölkerungsschichten. Diese seien von der Ernährungsaufklärung bisher nicht ausreichend erreicht worden. Zum rheinland-pfälzischen Modell eines bezuschussten Ein-Euro-Schulessens für Kinder von Arbeitslosengeld-II-Empfängern teilt die Regierung mit, die Länder und die Schulträger seien für das Mittagessen in Ganztagsschulen zuständig. Sie müssten daher auch dafür sorgen, dass hilfebedürftige Familien von den finanziellen Belastungen, die durch Schulkosten entstehen können, befreit oder entlastet werden. Die Regierung begrüßt ausdrücklich das rheinland-pfälzische Modell. Im Übrigen sieht sich die Regierung nach eigenen Angaben außerstande, einen “fairen” Milchauszahlungspreis zu benennen. Dazu seien die betrieblichen Strukturen in Deutschland und damit die Produktionskosten zu unterschiedlich. Die Kosten der Milcherzeugung hingen von verschiedenen Faktoren ab und könnten von Betrieb zu Betrieb beträchtlich schwanken. Bei der Kalkulation der Endverkaufspreise müssten auch die Kosten und Handelsspannen von Molkereien und Lebensmitteleinzelhandel berücksichtigt werden. Die Regierung ist sich nach eigener Darstellung bewusst, dass die Landwirtschaft in Gebirgs- und Mittelgebirgsregionen schwierig ist. Dennoch sei es nicht möglich, bäuerliche Betriebe in diesen Regionen durch einen kostendeckenden Milchpreis zu unterstützen. Allerdings würden diese Betriebe ab 2010 in der Regel von der Agrarreform profitieren, weil der Gesamtwert ihrer Zahlungsansprüche steigen werde. Seit 2005 erhielten diese Betriebe in Mittelgebirgsregionen deutlich höhere Direktzahlungen als unter dem alten System der an die Produktion gekoppelten Direktzahlungen. Damit sei die vor der Agrarreform gegebene “relative Schlechterstellung des Grünlandes sowie des sonstigen Ackerfutterbaues” vor allem gegenüber dem Maisanbau aufgehoben worden.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages
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