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Hartz IV-Empfänger muss sich steuerfreies Verpflegungsgeld nicht als Einkommen anrechnen lassen

Bild: Sozialticker e.V. - RechtVerpflegungsmehraufwendungen, die steuerfrei vom Arbeitgeber gezahlt werden, sind auf das Arbeitslosengeld II nicht als Einkommen anrechenbar. Denn sie dienen dazu, den Mehraufwand für die Ernährung bei Ortsabwesenheit auszugleichen. Das hat das Sozialgericht Dresden in einem Beschluss vom 26. Juni 2008 entschieden.

Der Antragsteller lebt mit seiner Lebensgefährtin und einem Sohn in Dresden. Er arbeitet als Monteur für einen Arbeitgeber in Deutschland und wird überwiegend in den Niederlanden eingesetzt. Neben einem Bruttolohn in Höhe von 1.200 € erhält er vom Arbeitgeber steuerfreie Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe von knapp 530 € monatlich. Weil das Geld für die Familie nicht reichte beantragte er Arbeitslosengeld II als Aufstockerleistungen. Die Arge Dresden lehnte den Antrag ab. Das Verpflegungsgeld rechnete sie teilweise als Einkommen an. Da der Antragsteller sich davon Lebensmittel kaufen könne, brauche er entsprechend weniger Arbeitslosengeld II.

Das Sozialgericht Dresden gab dem Eilantrag statt. Elmar Kirchberg, Vorsitzender der 21. Kammer: „Die Ernährung fernab vom eigenen Haushalt ist teurer als zu Hause. Diese Mehrkosten sollen durch die Verpflegungsmehraufwendungen des Arbeitgebers ausgeglichen werden. Der Gesetzgeber hat diese Aufwendungen steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt. Daher ist es konsequent, dass eine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II unterbleiben muss.“ Die Arge wurde verpflichtet, den Antragstellern als Aufstocker monatlich rund 340 € Arbeitslosengeld II zu zahlen.

Quelle: Sozialgericht Dresden - Az.: S 21 AS 1805/08 ER (nicht rechtskräftig)

Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein   am: 19. Juli 2008 um 9:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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5 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Hardy DD am Dienstag, 22.7.2008.

Ist doch schön vom SG Lüneburg. Das SG Dresden hat auch schon so eine - noch nicht rechtskräftige Entscheidung gegen die ARGE - getroffen. Inzwischen liegt es bei der zweiten Instanz.
Die Hoffnung stirbt zuletzt.


2. ... Kommentar von Radermaus Angelika am Montag, 29.9.2008.

Hallo

Ich habe seit Monaten ärger mit der Arge. Wir haben (mein Partner unsere 5 Kinder und ich) ergänzendes Harz4 beantragt und es auch bekommen. Im Februar diesen Jahres wechselte mein Lebensgefährte die Firma. Es ist jetzt immer 14 Tage außer Haus und fährt Internationalen Fernverkehr. Er bekommt Landesübliche Spesen die im Monat ca. 900€ sind.

Die Arge rechnet die Spesen als Gehalt an und spricht meinen Lebensgefährten pro Tag nur 6 € Spesen zu. Mehrfach habe ich klar gemacht, dass auf Grund der Aufenthalte im Ausland die Spesen pro Land höher sind als in Deutschland.

Die Arge sagt nein meinen Lebensgefährten stehen nur 6 € pro Tag zu.

Kann das sein das die einem Fernfahrer die Spesen abnehmen können???

Gruß Radermaus


3. ... Kommentar von Radermaus Angelika am Mittwoch, 1.10.2008.

Nein er hat sich keine Quittungen geben lassen


4. ... Kommentar von Radermaus Angelika am Donnerstag, 2.10.2008.

Ich weiss es nicht ich denke viele können bezeugen das es drausen sehr teuer ist doch mit einen Arbeitskolegen immer zu zusammen ist er nicht


5. ... Kommentar von Steinbock am Donnerstag, 2.10.2008.

In der Buchhaltung gibt es ein Sprichwort: Keine Buchung ohne Quittung ! Sie sollten nach Antragstellung (volles Hartz IV) und Bescheiderhalt den Rechtsweg gehen und gerichtlich durchklagen, denn die Abwehrhaltung der ARGE ist systembedingt und nur durch Urteile zu brechen.


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