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	<title>Kommentare zu: Hartz IV Empf&#228;nger m&#252;ssen nicht an jedem Werktag durch Briefpost erreichbar sein</title>
	<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-empfaenger-muessen-nicht-an-jedem-werktag-durch-briefpost-erreichbar-sein_20080402.html</link>
	<description>Der Sozialticker kommentiert aktuelle soziale Themen und bietet Hilfe bei Fragen: News, Informationen, Vorlagen fuer Widersprueche/Antraege, Hartz IV, ALG II</description>
	<pubDate>Fri, 21 Nov 2008 19:42:02 +0000</pubDate>
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		<item>
		<title>Von: Desilusioniert</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-empfaenger-muessen-nicht-an-jedem-werktag-durch-briefpost-erreichbar-sein_20080402.html#comment-232</link>
		<dc:creator>Desilusioniert</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Apr 2008 10:23:09 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-empfaenger-muessen-nicht-an-jedem-werktag-durch-briefpost-erreichbar-sein_20080402.html#comment-232</guid>
		<description>Leider d&#252;rfte die o.a. Entscheidung selbst f&#252;r das LSG Essen nicht unbedingt abschlie&#223;enden Charakter haben.
Die Richter des LSG NRW beurteilen den Sachverhalt n&#228;mlich deutlich anders.

Mit einer Entscheidung im selben Monat (L 12 B 190/07 AS ER) sind diese zu dem Ergebnis gekommen, dass es in derartigen F&#228;llen bereits an einem Anordnungsanspuch fehle.



&lt;blockquote&gt;"Es fehlt hier bereits an einem Anordnungsanspruch. Leistungen nach SGBII erh&#228;lt nicht, wer sich ohne Zustimmung des pers&#246;nlichen Ansprechpartners au&#223;erhalb des in der Erreichbarkeits-Anordnung vom 23. Oktober 1997 (ANBA 1997, 1685), ge&#228;ndert durch die Anordnung vom 16. November 2001 (ANBA 2001, 1476), definierten zeit- und ortsnahen Bereiches aufh&#228;lt (§ 7 Abs. 4 a 1. HS SGBII). Auch die &#220;brigen Bestimmungen dieser Anordnung gelten nach § 7 Abs. 4 a 2. HS SGBII entsprechend. Ebenso wie ein Arbeitsloser hat deshalb auch ein Bezieher von Leistungen nach dem SGB II gem. § 1 Abs. 1 S. 3 Erreichbarkeits-Anordnung sicherzustellen, dass der Leistungstr&#228;ger ihn pers&#246;nlich an jedem Werktag an seinem Wohnsitz oder gew&#246;hnlichen Aufenthalt unter der dem Leistungstr&#228;ger bekannten Anschrift durch Briefpost erreichen kann. Dies gilt auch f&#252;r wohnsitzlose Personen. Diese m&#252;ssen entweder im Bereich ihres pers&#246;nlichen Aufenthaltes die Adresse einer Betreuungsperson oder - institution angeben, welche sie t&#228;glich aufsuchen, oder sie m&#252;ssen sich die Post postlagernd zukommen lassen, sind aber auch dann gehalten, werkt&#228;glich den Posteingang zu &#252;berpr&#252;fen (vgl. Steinmeyer in Gagel, § 119 SGBII Rz. 249; S&#246;hnen in Eicher/Schlegel, § 119 SGB III Rz. 140).&lt;/blockquote&gt;



Im Verfahren wurde dabei vorgebracht, dass der Antragsteller:

1. jederzeit per E-Mail oder Fax erreichbar ist (was zuvor auch so gehandhabt wurde)
2. ein Empfangsvertreter die Post entgegen nimmt und mehrmals w&#246;chentlich vorbeibringt
3. der Antragsteller dazu bereit ist, t&#228;glich bei der Stadt vorstellig zu werden und dies in der Vergangenheit (bis zur Ablehnung der Leistungen) auch getan hat
4. selbstverst&#228;ndlich alternativ ein Postfach eingerichtet werden kann

Ein Hinweis der Stadt auf eine etwaige Problematik aufgrund der Erreichbarkeitsanordnung gab es im Vorfeld nicht. Die Erreichbarkeitsanordnung wurde erst durch das LSG als Problempunkt eingef&#252;hrt.

Wer nun glaubt, das Gericht habe (zumindest) das Angebot t&#228;glicher Besuche bei der Stadt nicht zur Kenntnis genommen ... auch die dahingehende Anh&#246;rungsr&#252;ge wurde mit dem Satz verworfen: "Im &#220;brigen ist das Gericht nicht gehalten, zu allen vorgetragenen Fragen auch Stellung zu nehmen".</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Leider d&#252;rfte die o.a. Entscheidung selbst f&#252;r das LSG Essen nicht unbedingt abschlie&#223;enden Charakter haben.<br />
Die Richter des LSG NRW beurteilen den Sachverhalt n&#228;mlich deutlich anders.</p>
<p>Mit einer Entscheidung im selben Monat (L 12 B 190/07 AS ER) sind diese zu dem Ergebnis gekommen, dass es in derartigen F&#228;llen bereits an einem Anordnungsanspuch fehle.</p>
<blockquote><p>&#8220;Es fehlt hier bereits an einem Anordnungsanspruch. Leistungen nach SGBII erh&#228;lt nicht, wer sich ohne Zustimmung des pers&#246;nlichen Ansprechpartners au&#223;erhalb des in der Erreichbarkeits-Anordnung vom 23. Oktober 1997 (ANBA 1997, 1685), ge&#228;ndert durch die Anordnung vom 16. November 2001 (ANBA 2001, 1476), definierten zeit- und ortsnahen Bereiches aufh&#228;lt (§ 7 Abs. 4 a 1. HS SGBII). Auch die &#220;brigen Bestimmungen dieser Anordnung gelten nach § 7 Abs. 4 a 2. HS SGBII entsprechend. Ebenso wie ein Arbeitsloser hat deshalb auch ein Bezieher von Leistungen nach dem SGB II gem. § 1 Abs. 1 S. 3 Erreichbarkeits-Anordnung sicherzustellen, dass der Leistungstr&#228;ger ihn pers&#246;nlich an jedem Werktag an seinem Wohnsitz oder gew&#246;hnlichen Aufenthalt unter der dem Leistungstr&#228;ger bekannten Anschrift durch Briefpost erreichen kann. Dies gilt auch f&#252;r wohnsitzlose Personen. Diese m&#252;ssen entweder im Bereich ihres pers&#246;nlichen Aufenthaltes die Adresse einer Betreuungsperson oder - institution angeben, welche sie t&#228;glich aufsuchen, oder sie m&#252;ssen sich die Post postlagernd zukommen lassen, sind aber auch dann gehalten, werkt&#228;glich den Posteingang zu &#252;berpr&#252;fen (vgl. Steinmeyer in Gagel, § 119 SGBII Rz. 249; S&#246;hnen in Eicher/Schlegel, § 119 SGB III Rz. 140).</p></blockquote>
<p>Im Verfahren wurde dabei vorgebracht, dass der Antragsteller:</p>
<p>1. jederzeit per E-Mail oder Fax erreichbar ist (was zuvor auch so gehandhabt wurde)<br />
2. ein Empfangsvertreter die Post entgegen nimmt und mehrmals w&#246;chentlich vorbeibringt<br />
3. der Antragsteller dazu bereit ist, t&#228;glich bei der Stadt vorstellig zu werden und dies in der Vergangenheit (bis zur Ablehnung der Leistungen) auch getan hat<br />
4. selbstverst&#228;ndlich alternativ ein Postfach eingerichtet werden kann</p>
<p>Ein Hinweis der Stadt auf eine etwaige Problematik aufgrund der Erreichbarkeitsanordnung gab es im Vorfeld nicht. Die Erreichbarkeitsanordnung wurde erst durch das LSG als Problempunkt eingef&#252;hrt.</p>
<p>Wer nun glaubt, das Gericht habe (zumindest) das Angebot t&#228;glicher Besuche bei der Stadt nicht zur Kenntnis genommen &#8230; auch die dahingehende Anh&#246;rungsr&#252;ge wurde mit dem Satz verworfen: &#8220;Im &#220;brigen ist das Gericht nicht gehalten, zu allen vorgetragenen Fragen auch Stellung zu nehmen&#8221;.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Dietmar Brach</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-empfaenger-muessen-nicht-an-jedem-werktag-durch-briefpost-erreichbar-sein_20080402.html#comment-213</link>
		<dc:creator>Dietmar Brach</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Apr 2008 17:55:57 +0000</pubDate>
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		<description>Kann chaosliner nur Recht geben. Hilfsbed&#252;rftige leben in diesem Land wie Straft&#228;ter im offenen Vollzug. &#220;brigens Straft&#228;ter m&#252;ssen gemeinn&#252;tzige Arbeit nur dann machen wenn sie rechtskr&#228;ftig dazu verurteilt sind. Bei Hartz IV Empf&#228;ngern gen&#252;gt die schlechte Laune des Sachbearbeiters.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Kann chaosliner nur Recht geben. Hilfsbed&#252;rftige leben in diesem Land wie Straft&#228;ter im offenen Vollzug. &#220;brigens Straft&#228;ter m&#252;ssen gemeinn&#252;tzige Arbeit nur dann machen wenn sie rechtskr&#228;ftig dazu verurteilt sind. Bei Hartz IV Empf&#228;ngern gen&#252;gt die schlechte Laune des Sachbearbeiters.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: chaosliner</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-empfaenger-muessen-nicht-an-jedem-werktag-durch-briefpost-erreichbar-sein_20080402.html#comment-207</link>
		<dc:creator>chaosliner</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 Apr 2008 17:16:16 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-empfaenger-muessen-nicht-an-jedem-werktag-durch-briefpost-erreichbar-sein_20080402.html#comment-207</guid>
		<description>klasse, mittlerweile sind sogar die Bew&#228;hrungsauflagen offener</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>klasse, mittlerweile sind sogar die Bew&#228;hrungsauflagen offener</p>
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