<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><!-- generator="wordpress/2.3.3" -->
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	>
<channel>
	<title>Kommentare zu: Hartz IV Empf&#228;nger mit Mietschulden und einer darauf bezogenen fristlosen K&#252;ndigung hat keinen Anspruch auf &#220;bernahme seiner Mietschulden durch die Arge oder Kommune</title>
	<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-empfaenger-mit-mietschulden-und-einer-darauf-bezogenen-fristlosen-kuendigung-hat-keinen-anspruch-auf-uebernahm-e-seiner-mietschulden-durch-die-arge-oder-kommune_20080810.html</link>
	<description>Der Sozialticker kommentiert aktuelle soziale Themen und bietet Hilfe bei Fragen: News, Informationen, Vorlagen fuer Widersprueche/Antraege, Hartz IV, ALG II</description>
	<pubDate>Wed, 07 Jan 2009 20:32:13 +0000</pubDate>
	<generator>http://wordpress.org/?v=2.3.3</generator>
		<item>
		<title>Von: Haribo</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-empfaenger-mit-mietschulden-und-einer-darauf-bezogenen-fristlosen-kuendigung-hat-keinen-anspruch-auf-uebernahm-e-seiner-mietschulden-durch-die-arge-oder-kommune_20080810.html#comment-2378</link>
		<dc:creator>Haribo</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Oct 2008 11:09:02 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-empfaenger-mit-mietschulden-und-einer-darauf-bezogenen-fristlosen-kuendigung-hat-keinen-anspruch-auf-uebernahm-e-seiner-mietschulden-durch-die-arge-oder-kommune_20080810.html#comment-2378</guid>
		<description>Ja "theoretisch" schon, nur da wir wegen Mietr&#252;ckst&#228;nden (also selbstverschuldet" aus der Wohnung fliegen, &#252;bernimmt die Arbeitsagentur weder den Umzugs, noch sonstige mehrkosten.
Und die Arbeitsagentur weigert sich deshalb auch die neue Kaltmiete zu zahlen

Alte Wohnung: 280€/KM - 520€/WM
Neue Wohnung: 375€/KM - 465€/WM

Die Arbeitsagentur konzentriert sich aber auf die Kaltmiete, also m&#252;ssen wir die differenz von 95€/mtl. selber tragen.

Ist das alles rechtens so ?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ja &#8220;theoretisch&#8221; schon, nur da wir wegen Mietr&#252;ckst&#228;nden (also selbstverschuldet&#8221; aus der Wohnung fliegen, &#252;bernimmt die Arbeitsagentur weder den Umzugs, noch sonstige mehrkosten.<br />
Und die Arbeitsagentur weigert sich deshalb auch die neue Kaltmiete zu zahlen</p>
<p>Alte Wohnung: 280€/KM - 520€/WM<br />
Neue Wohnung: 375€/KM - 465€/WM</p>
<p>Die Arbeitsagentur konzentriert sich aber auf die Kaltmiete, also m&#252;ssen wir die differenz von 95€/mtl. selber tragen.</p>
<p>Ist das alles rechtens so ?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Haribo</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-empfaenger-mit-mietschulden-und-einer-darauf-bezogenen-fristlosen-kuendigung-hat-keinen-anspruch-auf-uebernahm-e-seiner-mietschulden-durch-die-arge-oder-kommune_20080810.html#comment-2355</link>
		<dc:creator>Haribo</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Oct 2008 04:04:11 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-empfaenger-mit-mietschulden-und-einer-darauf-bezogenen-fristlosen-kuendigung-hat-keinen-anspruch-auf-uebernahm-e-seiner-mietschulden-durch-die-arge-oder-kommune_20080810.html#comment-2355</guid>
		<description>Hallo. Wir haben auch leider Mietr&#252;ckst&#228;nde (bevor wir Hartz4 beantragt haben) und wurden vom Vermieter fristlos gek&#252;ndigt.
Wir sind eine Familie mit zwei Kindern (4 u. 6 Jahre) und h&#228;tten "eigendlich" einen anspruch von 396€/KM wurde uns mitgeteilt.... Jetzt haben wir eine Wohnung in Aussicht (375€/KM) und als ich bei unser zust&#228;ndigen Sachbearbeiterin die Mietbescheinigung vorlegte, sagte Sie &#62;&#62;&#62; Da die K&#252;ndigung selbstverschuldet ist, d&#252;rfen wir nicht &#252;ber die aktuelle Kaltmiete hinaus &#60;&#60;&#60;
Wir wohnen seit 6 Jahren hier und die Kaltmiete war zu dieser Zeit viel G&#252;nstiger, als der jetzige Mietspiegel.........................Was sagt ihr dazu???

Mfg Haribo</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo. Wir haben auch leider Mietr&#252;ckst&#228;nde (bevor wir Hartz4 beantragt haben) und wurden vom Vermieter fristlos gek&#252;ndigt.<br />
Wir sind eine Familie mit zwei Kindern (4 u. 6 Jahre) und h&#228;tten &#8220;eigendlich&#8221; einen anspruch von 396€/KM wurde uns mitgeteilt&#8230;. Jetzt haben wir eine Wohnung in Aussicht (375€/KM) und als ich bei unser zust&#228;ndigen Sachbearbeiterin die Mietbescheinigung vorlegte, sagte Sie &gt;&gt;&gt; Da die K&#252;ndigung selbstverschuldet ist, d&#252;rfen wir nicht &#252;ber die aktuelle Kaltmiete hinaus &lt;&lt;&lt;<br />
Wir wohnen seit 6 Jahren hier und die Kaltmiete war zu dieser Zeit viel G&#252;nstiger, als der jetzige Mietspiegel&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;.Was sagt ihr dazu???</p>
<p>Mfg Haribo</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Kpenkpele</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-empfaenger-mit-mietschulden-und-einer-darauf-bezogenen-fristlosen-kuendigung-hat-keinen-anspruch-auf-uebernahm-e-seiner-mietschulden-durch-die-arge-oder-kommune_20080810.html#comment-2177</link>
		<dc:creator>Kpenkpele</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Sep 2008 12:15:06 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-empfaenger-mit-mietschulden-und-einer-darauf-bezogenen-fristlosen-kuendigung-hat-keinen-anspruch-auf-uebernahm-e-seiner-mietschulden-durch-die-arge-oder-kommune_20080810.html#comment-2177</guid>
		<description>Hallo,

nach mehrmonatiger Arbeit bin ich nach 14 Tage Restanspruch ALGI nun in ALGII gerutscht. Ich habe einen Lebensgef&#228;hrte (freiberuflich) und zwei Kinder. Die Wohnung ist 60 qm gro&#223;, 400€ monatlich und wir sind vier Monatsmieten im Verzug. Zwei aus dem letzten Jahr, die wir nun per Ratenzahlung abstottern und zwei Neue. Nun war ich gerade auf dem Amt f&#252;r Wohnungsnothilfe, die Arge gab mir den Tip, unser Vermieter ist der Beste und meckert zwar, droht aber nicht mit irgendwelchen Konsequenzen. 
Nun dachte ich die k&#246;nnten bei der Wohnungsnothilfe einen Teil der Mietr&#252;ckst&#228;nde &#252;bernehmen, der Mann wollte aber unbedingt, dass wir umziehen und zwar in eine gr&#246;&#223;ere und teurere Wohnung. Das ist f&#252;r mich komplett unlogisch, da ich wirklich auf intensiver Arbeitssuche bin und dann in wenigen Wochen sogar noch mehr Miete bezahlen m&#252;sste, die Raten an den jetzigen Vermieter und die Kaution an die Arge oder wen auch immer. Ich konnte ihn gerade noch davon abhalten dies, obwohl ich absolut gegen einen Umzug bin, dem Vermieter schon telefonisch mitzuteilen.
Der bringt uns doch noch viel mehr in die Bredouille. Unter welchen Umst&#228;nden w&#252;rden denn Mietr&#252;ckst&#228;nde &#252;bernommen werden?

Kann mir jemand Auskunft geben?

Danke</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>nach mehrmonatiger Arbeit bin ich nach 14 Tage Restanspruch ALGI nun in ALGII gerutscht. Ich habe einen Lebensgef&#228;hrte (freiberuflich) und zwei Kinder. Die Wohnung ist 60 qm gro&#223;, 400€ monatlich und wir sind vier Monatsmieten im Verzug. Zwei aus dem letzten Jahr, die wir nun per Ratenzahlung abstottern und zwei Neue. Nun war ich gerade auf dem Amt f&#252;r Wohnungsnothilfe, die Arge gab mir den Tip, unser Vermieter ist der Beste und meckert zwar, droht aber nicht mit irgendwelchen Konsequenzen.<br />
Nun dachte ich die k&#246;nnten bei der Wohnungsnothilfe einen Teil der Mietr&#252;ckst&#228;nde &#252;bernehmen, der Mann wollte aber unbedingt, dass wir umziehen und zwar in eine gr&#246;&#223;ere und teurere Wohnung. Das ist f&#252;r mich komplett unlogisch, da ich wirklich auf intensiver Arbeitssuche bin und dann in wenigen Wochen sogar noch mehr Miete bezahlen m&#252;sste, die Raten an den jetzigen Vermieter und die Kaution an die Arge oder wen auch immer. Ich konnte ihn gerade noch davon abhalten dies, obwohl ich absolut gegen einen Umzug bin, dem Vermieter schon telefonisch mitzuteilen.<br />
Der bringt uns doch noch viel mehr in die Bredouille. Unter welchen Umst&#228;nden w&#252;rden denn Mietr&#252;ckst&#228;nde &#252;bernommen werden?</p>
<p>Kann mir jemand Auskunft geben?</p>
<p>Danke</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Martin Obenaus</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-empfaenger-mit-mietschulden-und-einer-darauf-bezogenen-fristlosen-kuendigung-hat-keinen-anspruch-auf-uebernahm-e-seiner-mietschulden-durch-die-arge-oder-kommune_20080810.html#comment-1469</link>
		<dc:creator>Martin Obenaus</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Aug 2008 23:50:49 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-empfaenger-mit-mietschulden-und-einer-darauf-bezogenen-fristlosen-kuendigung-hat-keinen-anspruch-auf-uebernahm-e-seiner-mietschulden-durch-die-arge-oder-kommune_20080810.html#comment-1469</guid>
		<description>Von Jena Umzugskosten bewilligt, einschlie&#223;lich der Miete bis zu K&#252;ndigung
der Wohnung ( 31.08.08),

Leistungstr&#228;ger Duisburg arbeitet gegen den Umzug und Einhaltung bestehender
Termine. OAW wurde in der EGV von mir  schriftlich festgehalten.
Beistand kann das auch bezeugen. Kommunikative Barierefreiheit ist in Duisburg nicht gegeben (§17 SGB I ), Ansprechpartner sind nur &#252;ber das Servicecenter zu benachrichtigen, weder per Mail noch telefonisch erreichbar. Androhung von Sanktionen und Termin, trotz wissentlicher OAW!

Sachbearbeiter und Teamleiter wurden &#252;ber eine m&#246;gliche ' N&#246;tigung ' informiert, mit dem Nachweis fehlerhaft erzeugter Eingaben in interne Datensicherung, somit ist eine Verwendung f&#228;lschlich erzeugter Eingaben aus meiner Sicht vors&#228;tzlich.

3 Besuche mit Zeugen bis hin zum Leiter, es werden verursachte Fahrtkosten durch willk&#252;rliche Einladung nicht erstattet ( p&#252;nktliche Anwesenheit meinerseits), noch auf die Wahrnemung/ Umsetzung von Sanktionen verzichtet.

Letzter Termin f&#252;r die Mitarbeiter/ Ansprechpartner  3 Werktage!
&#220;berlegung: Anzeige wegen N&#246;tigung (StGB) und Amtsvergehen
sinnvoll?  N&#228;chste Woche: Einstweilige Anordnung erwirken, trotz hinderlicher Termine der ARGE Duisburg und daraus resultierenden
 vermeidbaren finanziellen Schaden ( Mietevertrag in Jena kann nicht beendet werden).....</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Von Jena Umzugskosten bewilligt, einschlie&#223;lich der Miete bis zu K&#252;ndigung<br />
der Wohnung ( 31.08.08),</p>
<p>Leistungstr&#228;ger Duisburg arbeitet gegen den Umzug und Einhaltung bestehender<br />
Termine. OAW wurde in der EGV von mir  schriftlich festgehalten.<br />
Beistand kann das auch bezeugen. Kommunikative Barierefreiheit ist in Duisburg nicht gegeben (§17 SGB I ), Ansprechpartner sind nur &#252;ber das Servicecenter zu benachrichtigen, weder per Mail noch telefonisch erreichbar. Androhung von Sanktionen und Termin, trotz wissentlicher OAW!</p>
<p>Sachbearbeiter und Teamleiter wurden &#252;ber eine m&#246;gliche &#8216; N&#246;tigung &#8216; informiert, mit dem Nachweis fehlerhaft erzeugter Eingaben in interne Datensicherung, somit ist eine Verwendung f&#228;lschlich erzeugter Eingaben aus meiner Sicht vors&#228;tzlich.</p>
<p>3 Besuche mit Zeugen bis hin zum Leiter, es werden verursachte Fahrtkosten durch willk&#252;rliche Einladung nicht erstattet ( p&#252;nktliche Anwesenheit meinerseits), noch auf die Wahrnemung/ Umsetzung von Sanktionen verzichtet.</p>
<p>Letzter Termin f&#252;r die Mitarbeiter/ Ansprechpartner  3 Werktage!<br />
&#220;berlegung: Anzeige wegen N&#246;tigung (StGB) und Amtsvergehen<br />
sinnvoll?  N&#228;chste Woche: Einstweilige Anordnung erwirken, trotz hinderlicher Termine der ARGE Duisburg und daraus resultierenden<br />
 vermeidbaren finanziellen Schaden ( Mietevertrag in Jena kann nicht beendet werden)&#8230;..</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: DJDC</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-empfaenger-mit-mietschulden-und-einer-darauf-bezogenen-fristlosen-kuendigung-hat-keinen-anspruch-auf-uebernahm-e-seiner-mietschulden-durch-die-arge-oder-kommune_20080810.html#comment-1461</link>
		<dc:creator>DJDC</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Aug 2008 14:21:14 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-empfaenger-mit-mietschulden-und-einer-darauf-bezogenen-fristlosen-kuendigung-hat-keinen-anspruch-auf-uebernahm-e-seiner-mietschulden-durch-die-arge-oder-kommune_20080810.html#comment-1461</guid>
		<description>Hmmmm... Ich bin auch mittlerweile zwei Monatsmieten plus nochmal 2x Monatliche nebenkosten,(habe da nur die Kaltmiete bezahlt) im R&#252;ckstand, m&#246;cht auch gerne mit meinen Vermieter einen Ausweg finden, also verstehe ich das jetz so das mir mein vermieter ein Schreiben aufsetzen muss in dem er die R&#252;ckst&#228;nde einfordert, aber irgendwie durchblicken lassen soll, das er das Mietverh&#228;ltnis weiter fortsetzen w&#252;rde oder m&#246;chte, wenn nat&#252;rlich der R&#252;ckst&#228;ndigebetrag bezahlt w&#252;rde, oder wie soll er das am besten formulieren. W&#228;re dankbar f&#252;r ein wenig Hilfe</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hmmmm&#8230; Ich bin auch mittlerweile zwei Monatsmieten plus nochmal 2x Monatliche nebenkosten,(habe da nur die Kaltmiete bezahlt) im R&#252;ckstand, m&#246;cht auch gerne mit meinen Vermieter einen Ausweg finden, also verstehe ich das jetz so das mir mein vermieter ein Schreiben aufsetzen muss in dem er die R&#252;ckst&#228;nde einfordert, aber irgendwie durchblicken lassen soll, das er das Mietverh&#228;ltnis weiter fortsetzen w&#252;rde oder m&#246;chte, wenn nat&#252;rlich der R&#252;ckst&#228;ndigebetrag bezahlt w&#252;rde, oder wie soll er das am besten formulieren. W&#228;re dankbar f&#252;r ein wenig Hilfe</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Martin Obenaus</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-empfaenger-mit-mietschulden-und-einer-darauf-bezogenen-fristlosen-kuendigung-hat-keinen-anspruch-auf-uebernahm-e-seiner-mietschulden-durch-die-arge-oder-kommune_20080810.html#comment-1432</link>
		<dc:creator>Martin Obenaus</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 10 Aug 2008 22:08:16 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-empfaenger-mit-mietschulden-und-einer-darauf-bezogenen-fristlosen-kuendigung-hat-keinen-anspruch-auf-uebernahm-e-seiner-mietschulden-durch-die-arge-oder-kommune_20080810.html#comment-1432</guid>
		<description>Da qu&#228;lt mich eine aktuelle Frage:
Wohnungswechsel/ Umzug...
fristgerechte K&#252;ndigung des bestehenden Mietverh&#228;ltnisses erfolgt ( 3 Monate),
neuer Leistungstr&#228;ger macht willk&#252;rlich Termine, deshalb &#220;bergabe der alten Wohnung nicht termingerecht realisierbar. Bewilligten Umzugskosten liegen unter dem tats&#228;chlichen Bedarf...
Was nun? Gibt es anwendbare Gerichtsurteile???</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Da qu&#228;lt mich eine aktuelle Frage:<br />
Wohnungswechsel/ Umzug&#8230;<br />
fristgerechte K&#252;ndigung des bestehenden Mietverh&#228;ltnisses erfolgt ( 3 Monate),<br />
neuer Leistungstr&#228;ger macht willk&#252;rlich Termine, deshalb &#220;bergabe der alten Wohnung nicht termingerecht realisierbar. Bewilligten Umzugskosten liegen unter dem tats&#228;chlichen Bedarf&#8230;<br />
Was nun? Gibt es anwendbare Gerichtsurteile???</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>
