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Donnerstag, der 08. Januar 2009 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Hartz IV Empfänger machen kaum Gebrauch von Informationsfreiheitsgesetz

Berlin: (hib/CHE) Das Interesse von Hartz-IV-Empfängern an den über sie gespeicherten Daten ist offenbar gering. So sind im Jahr 2007 bei der Bundesagentur für Arbeit als Trägerin der Grundsicherung für Arbeitssuchende nur 44 Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eingegangen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/10147) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/10013) hervor, in der sich die Fraktion über die Sicherung des Datenschutzes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) erkundigt hat. In 32 Fällen sei diesen Anträgen voll, in zwei Fällen teilweise stattgegeben worden, in den restlichen zehn Fällen konnte keine Auskunft erfolgen, wobei die Ablehnungsgründe nicht evaluiert worden seien, schreibt die Regierung.

Die Linke hatte sich auch dafür interessiert, wie viele Hausbesuche durch die Träger der Grundsicherung im Jahr 2007 durchgeführt worden sind, und in wie vielen Fällen eine Datenabspeicherung nach dem Ende der Hausbesuche stattfand. Beides kann die Bundesregierung nicht beantworten, mit dem Hinweis, dass Zahl und Anlass für Hausbesuche nicht zentral erfasst würden. Aus demselben Grund seien auch keine Angaben darüber möglich, in welchem Umfang Leistungsbeziehende Kontoauszüge vorlegen mussten oder ein Kontenabgleich durchgeführt wurde.

Quelle: Deutscher Bundestag

Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 28. August 2008 um 11:55 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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  3 Kommentare / Fragen veroeffentlicht


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3 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von tomcat_48 am Donnerstag, 28.8.2008.

Das Interesse ist von den Hilfebedürftigen an ihren gespeicherten Daten, nach meiner Erfahrung sehr groß, wird aber von den Sachbearbeitern abgeblockt mit der Bemerkung “dazu haben Sie kein Recht, Akteneinsicht zunehmen”. Selbst wenn sozialerfahrene Person anwesend sind stellen sich die Mitarbeiter auf stur.


2. ... Kommentar von Solidar am Freitag, 29.8.2008.

Die angst, danach mit noch mehr DRUCK seitens der ARGE auskommen zu müssen,ist einfach zu GROß


3. ... Kommentar von Martin Obenaus am Freitag, 29.8.2008.

Ich durfte hier selbst einschlägige Erfahrungen sammeln:

Die personenbezogenen Daten splitten sich in unterschiedliche Bereiche auf. Wenn Sie einen konkreten Einblick in sog. Historien haben wollen, wird gerne so einiges vergessen. Als ‘ Historien’ wid das bezeichnet, was ein Sachbearbeiter an Daten intern erzeugt. Eine Löschung fehlerhafter Beurteilungen durch Sachbearbeiter ist sehr schwierig. Im Falle einer Saktionierung- bleibt oftmals nur der Widerspruch. Deshalb verlange ich im Zweifelsfalle komplett vollständig abgespeicherte Daten, mit einer Durchnummerierung und Unterschrift für die Vollständigkeit der erzeugten Kopien. Erstaunlich was bei einer solchen schriftlichen Eingabe am Ende herauskommt. Auf Anweisung werden nur wenige Kopien angefertigt. Wer glaubt Gesprächsprotokolle und deren Inhalt finden durch Sachbearbeiter von ARGEn in der Erzeugung von Historien eine angemessene Berücksichtigung, darf sich auf unangenehme Überraschungen gefasst machen. Fordern Sie deshalb alle erzeugten Daten zu Ihrer Person- einschließlich der vollständigen Historien! Für den Fall das man Sachverhalte, welche nicht den Tatsachen entsprechen in Historien erzeugt und verwendet, weisen Sie schriftlich darauf hin. Eine Empfangsbestätigung des Verursachers kann nicht schaden.


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