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Hartz IV Empfänger haben Rechtsanspruch auf mehr Wohngeld

Bild: © M.Kinder für SozialtickerDer 7. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hat am 11. März 2008 über die Höhe des konkreten Betrages der angemessenen Kosten der Unterkunft für eine dreiköpfige Familie im Landkreis Celle entschieden (Urteil vom 11. März 2008 – L 7 AS 332/07) und den Klägern die Übernahme ihrer tatsächlichen Unterkunftskosten zugebilligt.

Danach muss die Kommune die Unterstützung für Mietwohnungen von Hartz IV Empfängern um zehn Prozent aufstocken.Mangels valider Erkenntnismöglichkeiten zur Feststellung einer Angemessenheitsgrenze hat der 7. Senat den Rückgriff auf die Werte der rechten Spalte der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz zuzüglich eines Zuschlags von 10% zugunsten der Leistungsbezieher für gerechtfertigt gehalten. Mit dem zuerkannten Zuschlag von 10 % werde u.a. berücksichtigt, dass die Wohnnebenkosten im Vergleich zu den seit 2001 unveränderten Tabellenwerten zu § 8 Wohngeldgesetz enorm gestiegen seien.

Die Revision zum Bundessozialgericht hat der Senat nicht zugelassen. Zur Begründung führte der Vorsitzende des 7. Senats aus, dass seine Rechtsprechung auf der Grundlage des Urteils des Bundessozialgerichts vom 7. November 2006 (Az. B 7b AS 18/06 R) ergangen sei (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11. März 2008 – Az. L 7 AS 332/07).

Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen

Weiteres zu Thema: Niedersachsen Landessozialgericht fordert Mietenspiegel - Abendblatt.de

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Lusjena   am: Donnerstag, 13. März 2008 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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3 Kommentare / Fragen

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1. ... geschrieben von sabine am Dienstag, 18.3.2008.

hallo,

meine frage lautet ich bezahle eine warmmiete von 471,00, bekomme aber nur 334,00 von der arge.
bin alleinerziehend,habe drei kinder der älteste ist 18 jahre und bekommt sozialhilfe wohnt noch bei mir.

mit frdl.gruß
s.r.


2. ... geschrieben von Lusjena am Dienstag, 18.3.2008.

Ihre Frage kann ich Ihnen nur allgemein beantworten, Sie sollten bei der Arge nachfragen, wie hoch die angemessene Miete für 4 Personen in Ihrem Wohnbereich ist.


3. ... geschrieben von Lusjena am Dienstag, 18.3.2008.

zu erwähnen sei noch, dass wenn Ihre Nachfrage bei der Leistungsbehörde nicht fruchten sollte, sie gegebenfalls schrfitlich eine Überprüfung der Kosten der Unterkunft beantragen . Verwenden Sie bite dazu diesen Vordruck.

http://www.sozialticker.com/an.....gering.pdf


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