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Freitag, der 21. November 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Hartz IV Empfänger dürfen von der Agentur für Arbeit nicht darauf verwiesen werden bei Dritten - betteln - zu gehen, damit sie die tatsächlichen Kosten für eine Klassenfahrt aufbringen können .

Die Kläger waren zudem nicht darauf zu verweisen, eine Sammlung bei den Eltern der Mitschüler durchzuführen. Mit der historischen Entwicklung des staatlichen Fürsorgerechts von einem Almosen gewährenden Armenrecht hin zu einem System subjektiver Rechte ist es unvereinbar, der Bedarfsdeckung quasi durch Betteln bei unbeteiligten Dritten den Vorrang einzuräumen.

Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein   am: 12. August 2008 um 12:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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  3 Kommentare / Fragen veroeffentlicht


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3 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Martin Obenaus am Dienstag, 12.8.2008.

Vielleicht könnten Sie solche und ähnliches Material bündeln?
Wäre schön der Sozialticker hätte einen kleinen Ratgeber : Kinder von ALGII Empfängern. Dann hätten Beistände auch etwas Infomaterial in den Händen.

Martin Obenaus


2. ... Kommentar von Steinbock am Dienstag, 12.8.2008.

Ööööhm, schon mal diese Seiten gesehen?

http://www.sozialticker.com/informationen >
http://www.sozialticker.com/antraege >
http://www.sozialticker.com/widersprueche >


3. ... Kommentar von Martin Obenaus am Freitag, 15.8.2008.

mit einem Lächeln im Gesicht: der Sozialticker wird ebenfalls gerne gelesen von ARGE Mitarbeitern… Finde ich gut, denn da kann man nachlesen welche arge ARGE die wirtschaftlich erfolgreichen Antragsgegner beherbergt.

Interessant wäre auch zu erfahren ob es Gerichtsentscheidungen gibt, über die Verwendung fehlerhaft erzeugter interner Historien? Alles was Sachbearbeiter an schadhafter Dokumentationen erstellen und trotz schriftlichen Hinweis - als Grundlage von Sanktionen nutzen. Ich betrachte das als vorsätzlich ‘ grob fahrlässig’ erzeugten Vorteil!


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