Das Sozialtickerportal
Home | Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Montag, der 21. Mai 2012 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Hartz IV Empfänger bekommen keinen PC bezahlt

Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz-IV-Leistungen“) haben keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Erstanschaffung eines PC. Das hat jetzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) entschieden und den Beschluss des Sozialgerichts Köln, der Klägerin wegen fehlender Erfolgsaussicht ihrer Klage keine Prozesskostenhilfe zu bewilligen, bestätigt.

Die Frau aus Minden hatte von der zuständigen Behörde die Übernahme der Kosten für die Anschaffung eines PC samt Zubehör (Monitor, Tastatur, Maus, Lautsprecher, Drucker und Software) sowie die Teilnahme an einem PC - Grundlehrgang verlangt. Die Behörde lehnte ab, weil ein Personalcomputer (PC) nicht zur Erstausstattung einer Wohnung gehöre, deren Bezahlung Hartz-IV-Empfänger zusätzlich zu ihrer Regelleistung zusteht. Das LSG NRW bestätigte diese Entscheidung.

Hartz-IV-Empfänger könnten nicht verlangen, bei der Erstausstattung ihrer Wohnung wie die Mehrheit der Haushalte gestellt zu werden. Es komme nicht darauf an, in welchem Umfang PCs in Haushalten in Deutschland verbreitet, sondern ob sie für eine geordnete Haushaltsführung notwendig seien. Ein Haushalt lasse sich aber problemlos ohne einen PC führen. Mit Informationen könnten sich Hartz-IV- Empfänger auch aus Fernsehen und Radio versorgen.

Die Entscheidung über die Versagung von Prozesskostenhilfe ist rechtskräftig. Über die Klage in der Hauptsache hat demnächst das Sozialgericht Detmold zu entscheiden. Die Kosten für einen Anwalt muss die Klägerin dabei selber tragen, wenn sie nicht auf anwaltliche Hilfe verzichtet.

Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.04 2010 – L 6 AS 297/10 B, Vorinstanz SG Detmold, Beschluss vom 7.1.2010 - S 18 AS 105/09 SG Detmold

Startseite - Veröffentlicht am: 11. Mai 2010 um 15:11 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Verbraucherinformationen





  11 Kommentare / Fragen veröffentlicht


Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:


Weitere aktuelle Meldungen:



11 Kommentare / Fragen

Lesen Sie Kommentare / Fragen, welche andere Leser hinterlassen haben.


1. ... Kommentar von x am Dienstag, 11.5.2010.

“… Mit Informationen könnten sich Hartz-IV- Empfänger auch aus Fernsehen und Radio versorgen. …”

die lüge des tages .
politiker hatten sich z.b. beim finanzcrash 2008 mit den größten medienleuten deutschlands zusammengetan , damit diese informationen nur nach meinung der regierung veröffentlichen . es hat gewirkt und so wurden nicht genug konten ausgezahlt - schon wenn 10% (die anzahl in prozent der einlagerungsgelder der banken; d.h. für 10euro kredit von der ezb müssen diese nur 1euro bargeld vorweisen) der vermögen vom konto abgezogen würden , würde das ganze finanzsystem zusammenbrechen .
es wird hauptsächlich unterhaltung , desinformation und propaganda gesendet . . . besonders vor wahlen .


2. ... Kommentar von Solidar am Mittwoch, 12.5.2010.

die Banken arbeiten daran,das bald alle Bürger Homebanking machen sollen,und es wird die AUfladbare Geldkarte geben.
Und was machen die,die keinen PC haben?


3. ... Kommentar von Adler am Mittwoch, 12.5.2010.

Es besteht ein zunehmendes Interesse daran, Menschen in ihren “Kasten” zu belassen. Hartz IV ist so eine Kaste.
In absehbarer Zeit braucht man Menschen, die sich unterwerfen um die Arbeiten zu machen, die keiner mehr bezahlen will. Aber sie muß getan werden, denn ohne Bodenarbeiter kann man keinen roten Teppich auslegen :-)


4. ... Kommentar von wühlmaus am Mittwoch, 12.5.2010.

Klar, wir sollen alle schön die “wahren Geschichten, die das Leben schreibt” bei RTL & Co angucken, damit wir wissen, wie man sich als Hartz IV- Empfänger zu verhalten hat…
Ein PC ist heutzutage kein Luxus mehr, sondern ein alltäglicher Gebrauchsgegenstand. Zum Glück gibts die jetzt auch preiswert Second hand. Wenn ich die Wahl hätte, ob ich für einen neuen Kühlschrank oder den PC einen Zuschuß bekäme, würde ich den Kühlschrank bevorzugen. Aber der wird auch nicht bezuschusst. Man kann schließlich auch gleich in der Armenküche die abfallenden Brosamen der Reichen essen, wer braucht schon einen Kühlschrank!


5. ... Kommentar von Wolfgang Lörcher am Mittwoch, 12.5.2010.

Seltsames Urteil. Ich bin immer davon ausgegangen, dass zu einer Erstausstattung alles zählt, wofür im Regelsatz monatliche Beträge vorhanden sind, da man ja bei einem Neuantrag noch keine Zeit hatte, sich von diesen Beträgen Geld anzusparen. Im Regelsatz sind jedenfalls Beträge für Hard- und Software enthalten, folglich sollte notwendige Hard- und Software auch zur Erstausstattung gehören.
Weiterhin wird doch gefordert, sich um eine anstellung zu bemühen, ohne Internet kaum möglich.


6. ... Kommentar von x am Mittwoch, 12.5.2010.

@ Wolfgang Lörcher

Für Software&Hardware stehen -glaube ich- 24euro zur verfügung .
pro jahr .


7. ... Kommentar von Britwei28 am Mittwoch, 12.5.2010.

@ x

Da wir ja bei der Erstausstattung keinen PC geltend machen dürfen, wäre dieser Posten hinfällig. Pass blos auf, das er nicht weggekürzt wird!


8. ... Kommentar von Sancho am Donnerstag, 13.5.2010.

Dann sollen diese Superrichter den bürokratischen Papierkram für Harz IV für die Antragsteller erledigen. Dazu gehören dann auch Bewerbungen, Widersprüche und Klagen, den dann braucht ein ALG II - Empfänger nur einen Kugelschreiber zum unterschreiben.


9. ... Kommentar von AbisZ am Donnerstag, 13.5.2010.

Skandalurteil: Das “Denken der Richter” ist nicht (mehr) zeitgemäß.
Das Urteil des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen ist nicht nachvollziehbar.
Gerade die Menschen, die Arbeit suchend sind, sind zwingend auf PC und internet angewiesen.
Eine geordnete Haushaltsführung ist ohne PC undenkbar. Eine Schreibmaschine genügt nicht mehr, denn jeder Widerspruch, jede Klage müsste außerhalb kopiert werden, was höhere Folgekosten, u.a. Spritkosten verursacht.

War dieses Urteil doch / auch / wieder durch Beeinflussung aus dem background (wie m. E. u.a. das BVerfG-Urteil durch Richter Papier) verfasst worden?

Das Urteil geht nicht konform mit der Entwicklung, zu der Frau Merkel zur Eröffnung der CEBIT u.a. folgendes sagte - Ausschnitt:

“… Um die Möglichkeiten zum Beispiel neuer Computer nutzen zu können, brauchen wir allerdings auch die richtigen Anschlüsse, das heißt Breitbandanschlüsse. Wo stehen wir da heute in Deutschland? 98 Prozent der Haushalte haben bereits die Möglichkeit, einen Breitbandanschluss mit einer Übertragungsrate von mindestens einem Megabit pro Sekunde zu bekommen. Das allerdings reicht uns noch nicht. Wir haben uns im Maßnahmenpaket zur Belebung der Konjunktur vorgenommen, bis 2010 für jeden Haushalt eine solche Möglichkeit anzubieten. Das heißt, in etwa 600 Gemeinden oder 730.000 Haushalten müssen wir die technischen Voraussetzungen für solche Breitbandanschlüsse noch schaffen…”
und:
“Das bedeutet nichts anderes, als dass (…) die Menschen die gleichen Chancen erhalten, an den Entwicklungen der modernen Technologie teilzuhaben. Denn eines ist sicher: Was früher ein Elektrizitätsanschluss oder ein Wasser- oder Abwasseranschluss war, das wird in Zukunft auch ein Breitbandanschluss sein.”

hier der link:
bundesregierung.de


10. ... Kommentar von willeried am Sonntag, 16.5.2010.

Kostenfrage, wie wir mittlerweile alle festgestellt haben sollten, geht es schon lange nicht mehr um die Erhaltung eines Rechtsanspruchs. Sondern vor allem um eine dauerhafte Entlastung der kommunalen Finanzen. Die meisten Kommunen entrichten nicht einmal die gesetzliche Warmmiete, geschweige denn einen Computer.


11. ... Kommentar von bon am Mittwoch, 19.5.2010.

Wenn jemand an einer ethischen Analyse zum Thema interessiert ist, ich hab dort eine gefunden: http://www.ttn-institut.de/node/902


Kommentar / Frage hinterlegen ...

Wenn Sie einen öffentlichen Kommentar oder eine öffentliche Frage zu dem oben gezeigten Artikel hinterlassen wollen, füllen Sie nachfolgendes Formular aus. Bitte achten Sie auf die Netikette, bevor Sie Ihren Kommentar einsenden. Der Webseitenbetreiber behält sich das Recht vor, Einsendungen ohne Angabe von Gründen zu löschen oder zu editieren.
Alle Einsendungen werden vor der Veröffentlichung moderiert.





Verbraucherinformationen
728x90,wording,DE,0124,d,5,1001.gif

 
Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Nachrichten als RSS XML

Valid Valid Valid

Powered by wordpress | wp-theme:mw | © sozialticker e.V.