Das Sozialtickerportal
Home | Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklaerung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Samstag, der 22. November 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Hartz IV - Ein Euro Job als faustdicke Lüge

Ist die Ausweitung der BA und das Konzept der Ein-Euro-Jobs eine gigantische Lüge oder nur eine gigantische Dummheit? Die Antwort muss wohl heißen: Eine gigantische Lüge!

Zwei Aspekte müssen beleuchtet werden:

* Die Ein-Euro-Jobs
* Die Bundesagentur für Arbeit als Einrichtung

Beginnen wir bei den Ein-Euro-Jobs. Wie heißt es so schön im BA-Deutsch? Arbeitsgelegenheit! Die Arbeitsgelegenheit unterscheidet sich von einem Job dadurch, dass die Arbeitsgelegenheit kein Job ist. Wer einen Job antritt, wird damit gleichzeitig unter den Schutz von Gesetzen gestellt. Da gibt es das Betriebsverfassungsgesetz und die im GG verankerte Tarifautonomie. Da gibt es Vorschriften für den Unfallschutz, für die Einrichtung des Arbeitsplatzes. Da gibt es Bestimmungen über die Haftung eines Arbeitnehmers bei von ihm verursachten Schäden und es gibt auch Bestimmungen, welchen Teil seines Lohnes oder Gehalts er an Steuern und Sozialabgaben abzuführen hat. Wer also einen Job antritt, sichert nicht nur mehr oder weniger stark seinen eigenen Unterhalt, sondern auch seine Rentenansprüche zu späterer Zeit und er sichert sich und andere vor Krankheit und Arbeitslosigkeit. Weil bei fast jeder Arbeit ein gewisses Unfallrisiko besteht, und sei es nur auf dem Weg zur oder von der Arbeit, ist der Arbeitgeber bei der für seinen Bereich zuständigen Berufsgenossenschaft gegen diese Unfallrisiken versichert.

Wie sieht es bei dem Ein-Euro-Job, bzw. der Arbeitsgelegenheit aus? Keinerlei Sicherung, das Geld ist auch kein Lohn, nicht einmal im übertragenen Sinne, sondern eine Aufwandsentschädigung, mit welcher der Betroffene prinzipiell alle seine Risiken abdecken soll. Es gibt keine Schutzfunktionen wie bei einem richtigen Job. Er muss sehen, wie er an die zugewiesene Arbeit kommt und die Kosten hierfür selbst tragen. Sein Weg zur Arbeit ist nicht durch eine Berufsgenossenschaft abgesichert. Er hat bisher keinerlei rechtliche Absicherung, wenn er mal einen Fehler macht und damit Schäden anrichtet. Er ist zwar als Arbeitsloser krankenversichert, nicht aber über die von ihm verrichtete Arbeit, trägt somit nicht zu der solidarischen Krankenversicherung bei, obwohl er arbeitet, wie jeder andere auch. Das gilt auch für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Konkret heißt das: Er ist rechtlos! Ein Sklave auf Zeit oder aber ein Zwangsarbeiter, wie es sie im dritten Reich gab.

Quelle und Volltext: Gert Flegelskamp

Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 18. September 2008 um 7:16 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Verbraucherinformationen
Plus Online Shop Plus Online Shop


Bookmark Buttons:
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Bookmarks.cc Bookmark bei: Bookmarks.at Bookmark bei: Newsider Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blogmarks Bookmark bei: Technorati Bookmark bei: Netvouz Information


  Kommentar oder Frage? Hier veroeffentlichen!


Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:


Weitere aktuelle Meldungen:


Kommentar / Frage hinterlegen ...

Wenn Sie einen oeffentlichen Kommentar oder eine oeffentliche Frage zu dem oben gezeigten Artikel hinterlassen wollen, fuellen Sie nachfolgendes Formular aus. Bitte achten Sie auf die Netikette, bevor Sie Ihren Kommentar einsenden. Alle Einsendungen werden vor der Veroeffentlichung moderiert.
Der Webseitenbetreiber behaelt sich das Recht vor, Einsendungen ohne Angabe von Gruenden zu loeschen.





Anzeige
 

Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Nachrichten als RSS XML | Presseticker

Valid Valid Valid