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HARTZ IV: Bundesverfassungsgericht-Schelte wegen überlanger Verfahrensdauer

Der Göttinger Herbert Masslau, alleinerziehender Vater von drei Kindern und Bezieher von Arbeitslosengeld II, hat jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer gegen das auch für Göttingen in „Hartz IV“-Sachen zuständige Sozialgericht Hildesheim gewonnen.

Der Vater dreier Kinder, der seit 2005 „Hartz IV“-Leistungen bezieht, hatte sich im konkreten Fall darüber beschwert, daß das aus dem Jahre 2007 stammende Verfahren nach über vier Jahren immer noch nicht entschieden ist. Wie nun die Verfassungsrichter monierten, wurde der alleinerziehende Familienvater hierdurch in seinem „Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes) verletzt“.

Das Bundesverfassungsgericht stellte weiter fest, dass gerade Fürsorgeleistungen wie die Grundsicherungsleistungen der Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums dienen und daher „von erheblicher Bedeutung“ für die Betroffenen seien. Und an anderer Stelle heißt es: „Danach ist es verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar, dass infolge der Untätigkeit des Sozialgerichts über den Abschluss des … erstinstanzlichen Verfahrens über Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach inzwischen über vier Jahren noch keine Klarheit besteht.“

Dabei hob das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung hervor, dass es der Kläger und Beschwerdeführer war, der das SG Hildesheim immer wieder auf die höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundessozialgerichtes hinwies, insbesondere hinsichtlich der Kosten der Unterkunft. Der Göttinger Herbert Masslau, der die Verfassungsbeschwerde ohne anwaltliche Hilfe durchfocht, zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes:

„Gerade in Göttingen werden seit sieben Jahren die für HartzIV-Empfänger angemessenen Unterkunftskosten nicht sachgerecht ermittelt. Hier spart der Landkreis Göttingen als Grundsicherungsträger Millionen Euro. Und das ist durch das SG Hildesheim immer wieder abgedeckt worden, indem Eilentscheidungen niedergeschlagen wurden, auch noch beim Landessozialgericht in Celle, und unsere Hauptverfahren entschieden wurden.

Link zur BVerfG-Entscheidung

Quelle: Herbert Masslau

Startseite - Veröffentlicht am: 3. November 2011 um 11:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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4 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Sabine und Tanja am Donnerstag, 3.11.2011.

Wir gratulieren!

Diesen Text-Teil haben wir nicht verstanden:
“Und das ist durch das SG Hildesheim immer wieder abgedeckt worden, indem Eilentscheidungen niedergeschlagen wurden, auch noch beim Landessozialgericht in Celle, und unsere Hauptverfahren entschieden wurden.”


2. ... Kommentar von Brigitte Vallenthin am Donnerstag, 3.11.2011.

Glückwunsch, lieber Herbert Maslau !!!
Und wieder mal ein Beweis dafür, dass wir unsere Anliegen am erfolgreichsten ohne begleitende Ausbremser zum Ziel führen.
Weiter so!

Brigitte Vallenthin
hartz4-plattform.de


3. ... Kommentar von Herbert Masslau am Donnerstag, 3.11.2011.

@ Sabine und Tanja

Es fehlt in dem Satz das Wörtchen “nicht”.

Herbert Masslau


4. ... Kommentar von Korbacherjunge am Freitag, 4.11.2011.

JA das ist ein gutes Urteil das du Herbert Masslau erreicht hast , ich Danke dir da für.

Aus dem Urteil geht auch hervor das Richter und Richterinen an den Sozialgerichten sich nach den Grundesetzt richten müssen.
Und man das in Zukunft als Masstab das Grundesetzt sehen muss , da es über den Sozialgesetzten ( SGG II ) klar steht.


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