HARTZ IV: Bundesverfassungsgericht-Schelte wegen überlanger Verfahrensdauer
Der Göttinger Herbert Masslau, alleinerziehender Vater von drei Kindern und Bezieher von Arbeitslosengeld II, hat jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer gegen das auch für Göttingen in „Hartz IV“-Sachen zuständige Sozialgericht Hildesheim gewonnen.
Der Vater dreier Kinder, der seit 2005 „Hartz IV“-Leistungen bezieht, hatte sich im konkreten Fall darüber beschwert, daß das aus dem Jahre 2007 stammende Verfahren nach über vier Jahren immer noch nicht entschieden ist. Wie nun die Verfassungsrichter monierten, wurde der alleinerziehende Familienvater hierdurch in seinem „Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes) verletzt“.
Das Bundesverfassungsgericht stellte weiter fest, dass gerade Fürsorgeleistungen wie die Grundsicherungsleistungen der Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums dienen und daher „von erheblicher Bedeutung“ für die Betroffenen seien. Und an anderer Stelle heißt es: „Danach ist es verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar, dass infolge der Untätigkeit des Sozialgerichts über den Abschluss des … erstinstanzlichen Verfahrens über Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach inzwischen über vier Jahren noch keine Klarheit besteht.“
Dabei hob das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung hervor, dass es der Kläger und Beschwerdeführer war, der das SG Hildesheim immer wieder auf die höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundessozialgerichtes hinwies, insbesondere hinsichtlich der Kosten der Unterkunft. Der Göttinger Herbert Masslau, der die Verfassungsbeschwerde ohne anwaltliche Hilfe durchfocht, zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes:
„Gerade in Göttingen werden seit sieben Jahren die für HartzIV-Empfänger angemessenen Unterkunftskosten nicht sachgerecht ermittelt. Hier spart der Landkreis Göttingen als Grundsicherungsträger Millionen Euro. Und das ist durch das SG Hildesheim immer wieder abgedeckt worden, indem Eilentscheidungen niedergeschlagen wurden, auch noch beim Landessozialgericht in Celle, und unsere Hauptverfahren entschieden wurden.
Link zur BVerfG-Entscheidung
Quelle: Herbert Masslau
Startseite - Veröffentlicht am: 3. November 2011 um 11:00 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
Druckversion:
|
4 Kommentare / Fragen veröffentlichtWeitere Beiträge zu diesem Themengebiet:
- Schadensersatz wegen überlanger Verfahrensdauer
- Kein Schadensersatz wegen überlanger Verfahrensdauer
- Entschädigungsgesetz wegen überlanger Gerichtsverfahren






