Hartz IV: Bund drängt Kommunen zur Übernahme ihrer Verwaltungskosten
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung macht im Streit mit einigen Kommunen über die Aufteilung der “Hartz-IV”-Verwaltungskosten Druck. In 16 Fällen seien die gemeinsamen Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen von der Bundesagentur für Arbeit (BA) “vorsorglich” aufgekündigt worden, erläuterte die Regierung am Mittwoch in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Die Aussprache war auf Anregung der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zu Stande gekommen. Insgesamt lag den Angaben zufolge der Verwaltungskostenanteil der Kommunen in 140 Fällen bei unter 10,6 Prozent. In mehr als 40Fällen sei eine Anpassung auf 12,6 Prozent erreicht worden, rund 50 Fälle lägen dem BA-Vorstand noch zur Prüfung einer Kündigung vor. In elf Fällen sei vereinbart worden, dass die Kommunen mit Einzelnachweisen ihre tatsächlichen Verwaltungskosten darlegen. In den restlichen Fällen werde noch verhandelt.
Grundsätzlich habe man ein großes Interesse an einer guten Zusammenarbeit mit den Kommunen und wolle die ARGEn als Regelinstrument zur Betreuung der Empfänger von Arbeitslosengeld II fortführen, betonte die Regierung. Der Bund könne aber “einen Anteil von weniger als 12,6 Prozent nicht akzeptieren”. Der Bund hat den Kommunen nach eigener Darstellung angeboten, diese könnten ohne gesonderte Nachweise einen pauschalen Anteil von 12,6 Prozent an den gesamten Verwaltungskosten übernehmen.
Die Regierung erläuterte, damit komme er den Kommunen entgegen, denn mehr als ein Viertel der Ausgaben nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch entfielen auf kommunale Leistungen. Dies betreffe insbesondere die Kosten der Unterkunft und Heizung. Von Seiten der Länder seien die kommunalen Verwaltungskosten im Juli 2006 im Übrigen mit 560 Millionen Euro veranschlagt worden, das entspräche einem Anteil von 14 Prozent. Weiter führte die Regierung aus, eine Kündigung sei die “Ultima Ratio”. Sie lasse sich aber nicht vermeiden, da ansonsten der Bund dauerhaft einen Teil der Verwaltungskosten einzelner Kommunen finanzieren würde. Dies widerspreche dem verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass jeder seine eigenen Verwaltungskosten zu tragen hat, und würde zu einer Ungleichbehandlung der Kommunen führen. Die Regierung verwies zudem auf die Gefahr, dass Mittel für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in den Verwaltungsetat umgeschichtet werden müssten.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages
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