Hartz IV - bis zu 15 m² mehr Wohnraum auf Antrag möglich
Hierbei handelt es sich um allein stehende Elternteile mit mindestens einem Kind, denen ständig und kontinuierlich von den Arbeitsgemeinschaften vorgegaukelt wird das ihnen lediglich eine Wohnfläche von maximal 60 m² und Kaltmiete mit einer Obergrenze X. (da diese ja nun von Region zu Region unterschiedlich ist) zustehen würde.
Dies ist jedoch ein Irrglaube bzw. eine absichtlich falsch verbreitete Information der Arbeitsgemeinschaften, die an den Kosten der Unterkunft weiterhin auf Kosten des betroffenen Personenkreises sparen will. Besonders in ländlichen Regionen, wo es im Verhältnis zu anderen Wohnraum solche kleinen Wohnungen kaum gibt, könnte beigefügte Dokumentation dazu beitragen besonders jungen Müttern mit einem Kind das Leben zu erleichtern.
Ausweislich beigefügten Rundschreibens des Ministerium der Finanzen in Mainz, soll allein stehenden Elternteilen mit mindestens einem Kind auf Antrag ein zusätzlicher Wohnraum zugebilligt werden. Die angemessene Wohnfläche erhöht sich in solchen Fällen um bis zu 15 m².
Inwiefern diese Rundschreiben des Ministerium der Finanzen in Mainz bundesweit seine Gültigkeit hat, kann ich nicht ermessen, für Rheinland-Pfalz auf jeden Fall, da dies erfolgreich getestet wurde. In den anderen Bundesländern sollte dies vom dem Sozialgericht geklärt werden.
Quelle: Leserpost an Sozialticker
Startseite - Veröffentlicht am: 2. November 2008 um 11:43 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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