Hartz IV Bafög- Anspruch
Kein SGB II-Leistungsanspruch eines Berufsschülers, dessen Ausbildung dem Grunde nach BAföG-förderungsfähig ist.
Der Besuch einer Berufsfachschulklasse i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 2 BAFöG ist dem Grunde nach im Rahmen des BAFöG förderungsfähig. Dies gilt unabhängig davon, ob der Betroffene noch bei seinen Eltern wohnt. Ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II besteht daneben nicht, ohne dass es darauf ankommt, ob dem Betroffenen Leistungen nach dem BAFöG tatsächlich zustehen.
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.06.2006, Az. L 14 B 409/06 AS ER
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
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