Das Sozialtickerportal
Home | Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Freitag, der 03. September 2010 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Hartz IV ARGE Grevenbroich … und der Umgang mit ihren Kunden

Bild: © M.Kinder für Sozialticker - ARGEDie ARGE in Grevenbroich, was schlimmeres gibt es nicht !!! - so lautete eine der vielen Leserzuschriften an den Sozialticker, welche über die doch so “perfekten” Umgangsformen in deutschen Amtsstuben berichten kann.

Leserzuschrift:

“Es ist Freitag, der 08.05.09, Frau S. hat einen Termin bei Herrn K. und wir gingen mit zwei Beiständen aus Krefeld mit zur ARGE Grevenbroich.

Als Herr K. sah, dass Frau S. mit uns sein Büro betreten wollte, bat er uns kurz noch auf den Flur zu warten. Während des Wartens bekamen wir mit, dass eine SB einen “Kunden”, der offensichtlich einen Termin mit ihr hatte, zu einem anderen SB mit der Begründung schickte, sie müsse einem Kollegen (Herr K.) helfen. Sie ging in das Büro von Herrn K. der kurze Zeit später zu uns auf den Flur kam. Als 1. fragte er mich in einem sehr unfreundlichem Ton, der ich als Beistand zugegen war, wer ich den wäre. Ich sagte Herrn K. in einem ruhigen, freundlichem Ton, dass wir als Beistand dabei wären. Seine Stimme blieb sehr unfreundlich als er fragte,

„Wie, Beistand ?“

Ich erwiderte (weiterhin freundlich) daraufhin, dass wir als Beistand nach § 13 Abs.4 SGB X dabei wären und das er das eigentlich wissen sollte. Darauf wurde er noch unfreundlicher und fauchte mich an, „sprechen sie nicht in so einem Ton mit mir, damit helfen sie Frau S. auch nicht weiter.“. Darauf hin sagte ich ihm, dass ich nach wie vor ruhig und freundlich mit ihm spreche, in Gegensatz zu ihm. In seinem Büro saß Frau H. seine Kollegin, so das wir mit 5 Personen im Raum waren. Herr K. ging sofort, mit einem energischen unfreundlichen Ton, auf Konfrontationskurs gegen Frau K. , er wirkte nervös.

Mit der Art seiner Fragestellungen versuchte Herr K. , Frau S. zu verunsichern und unterstellte ihr 2x sie würde lügen. Auf die Frage von Frau S. warum er ihr noch nie gesagt hätte das sie einen Antrag auf die „Erstattung von Bewerbungskosten“ hätte stellen können, erwiderte er nur das es nicht Gegenstand dieses Gespräches wäre und wenn sie jetzt nicht kooperativer wäre, würde er das Gespräch abbrechen.

Als ich, als Beistand, ihn darauf hinwies, dass er nach § 15 SGB I dazu verpflichtet sei, ihr solche Informationen zu geben, brach er das Gespräch ab. Ich bat ihn daraufhin, eine Niederschrift zu fertigen, worauf er nur sagte, „ja, das mache ich, aber später, nicht jetzt auf meinen Hinweis“, dass er nach § 33 SGB X zur Schriftform verpflichtet sei, erwiderte er nur dass das Gespräch für ihn jetzt endgültig beendet sei und wir möchten sein Büro verlassen. Nachdem ich ihm noch gesagt hatte das wir uns den Beschwerdeweg vorbehalten, sagte in ein einem noch unverschämten Ton, dass könnten wir machen. Danach habe wir das Büro verlassen.

Noch nie habe ich auf einer ARGE einen schlimmeren und selbst herrlicheren Menschen erlebt, wie eben diesen Herrn K., kein Wunder das Frau S. Angst hatte alleine zu dem Termin zu gehen. Es ist nur gut das wir mit zwei Beiständen Frau S. begleitet haben. Zu dem kommt noch das die Antragsbearbeitung, im Vorfeld, durch Herr K. von März bis Anfang Mai dauerte. Er begründete das damit, er könne die Berechnung nicht durchführen da ja die Abrechnung von April fehlen würde. In der Zeit war Frau S. auch nicht krankenversichert.

Herr K. hat sich auch in keinster Art und Weise an die §§ 13, 14, 15 SGB I gehalten, geschweige den das er sich zumindest an den § 17 Abs.1 Satz 2 Nr.1a SGB I gehalten hat. Herr K. hätte in dem Fall eine „vorläufige Entscheidung der Leistung“ geben müssen. Da er das nicht machte ist ein ganz klarer Verstoß gegen § 40 Abs.1 Satz 2 Nr. 1a SGB II ivm. § 328 Abs.1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 SGB III zu sehen. Worauf sich zumindest der Verdacht der Straftat gegen § 263 StGB Betrug wegen „rechtswidriger Verweigerung von Leistungen“ sowie § 223 StGB Körperverletzung § 224 Abs.1 Nr. 5 StGB gefährliche Körperverletzung wegen „Schädigung der Gesundheit durch Verweigerung lebensnotwendiger Leistungen“ ergibt.

Hier in der ARGE Grevenbroich wurde von Herrn K. das Recht mit Füßen getreten. Allerdings gibt es auch freundliche Mitarbeiter bei der ARGE Grevenbroich, 2 haben wir kennen gelernt.”

Quelle: Leserzuschrift an Sozialticker

Haben Sie solche - oder ähnliche Erfahrungen machen müssen, dann senden Sie uns auch Ihren Bericht zu !!!

Startseite - Veröffentlicht von: Steinbock   am: 10. Mai 2009 um 12:04 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Verbraucherinformationen

www.plus.de




  6 Kommentare / Fragen veröffentlicht


Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:


Weitere aktuelle Meldungen:



6 Kommentare / Fragen

Lesen Sie Kommentare / Fragen, welche andere Leser hinterlassen haben.


1. ... Kommentar von Peval47 am Sonntag, 10.5.2009.

Diese geschilderte art,wie Sachbearbeiter mit Hilfesuchenden umgehen,kenne ich zu genüge.
Mir hat sogar mal eine Sachbearbeiterin wortwörtlich gesagt:

Die Gesetze sind viel zu lasch,ich muss auch jeden morgen aufstehen und zur arbeit fahren,und ihr könnt ausschlafen!

Nun denn,auch wenn ich zur Zeit keinen Beruf ausübe(bin Facharbeiter) so stehe ich dennoch morgens um 6 Uhr auf,weil ich einfach wach bin.
Wegen einiger weniger,(die wir locker verkraften können,)werden alle in den Schmutz gezogen.


2. ... Kommentar von Steinbock am Sonntag, 10.5.2009.

Schlagen Sie dem SB doch einen Tausch vor.

1. Er hört auf solchen Müll zu labern und
2. darf ab morgen dann zu Hause bleiben und ausschlafen, weil
3. Sie seine Stelle einnehmen und damit seine These umkehren.

Viele IQ Narren … höher als ein Badewannenstöpsel vorausgesetzt, verstummen bei diesem Vorschlag und bedenken, wessen Brötchen er selber frisst … die des Steuerzahlers - und somit aus gleichem Beutel, wie ca. 15 Millionen Betroffene - ohne das Beamtenvolk mit genannt zu haben.


3. ... Kommentar von Ernie am Sonntag, 10.5.2009.

Zur Nachricht:
Beleidigungen im Beisein von ZEUGEN. Was für ein dummer Täter. Der klassische Fall für Rechtsanwalt und Amtsgericht. Ich würde mindestens eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen, denn die kann durchaus zum Erfolg führen. Manche Amtspersonen sind noch nicht kriminell, es ist immer einen Versuch wert.

Danke für den interessanten Bericht.


4. ... Kommentar von Mary am Sonntag, 10.5.2009.

….. mir erging es so ähnlich, wenn nicht noch schlimmer!
Ich habe im Juni 2008 versucht eine Zwangsräumung abzuwenden u. wurde von der zuständigen Arge voll “im Regen” stehen gelassen.
Daraufhin versucht ohne ARGE wieder Fuß zu fassen, ehrenamlich für eine geringe Aufwandsentschädigung (10 Stunden täglich von MO-SO) gearbeitet, um damit meinen Lebensunterhalt zu fristen.
Am 30.10.2008 erneut einen Versuch unternommen und einen Antrag auf ergänzende Sozialhilfe gestellt, weil mein Verdienst nicht “ausreichte” zum leben.
Erst am 16.01.2009 nachdem ich die Sozialpaten hinzuzog um eine Obdachlosigkeit abzuwenden, wurde mein Antrag bewilligt, doch seither muß ich regelmäßig gegen ähnliche Schikanen anlaufen.


5. ... Kommentar von Kai-Uwe am Montag, 11.5.2009.

Tja ich war für ein paar Monate auch Hartz VI Empfänger. Bin gelernter Galvaniseurmeister, hab über 20 Jahre zwischen 250-300 Stunden im Monat gearbeitet. Bin zu 70% gehbehindert und mußte mir dann bei der ARGE Hagen von einem Herrn B. anhören, das er mir zeigen würde wie schnell ich in Arbeit kommen würde.

Faulheit würde er nicht unterstützen. Er selber sitzt in seiner “Sprechzeit” in seinem Raum liest die Tageszeitung und geht nicht ans Telefon. Alles mit Zeugen überprüft und auch dem Vorgesetzen gemeldet. Einzige Reaktion, die Mitarbeiter wären so im Stress, das Sie auch mal 5 Minuten Ruhe bräuchten.

Sprechzeit” 8:30-9:30 !!!!!

Ich wurde regelmäßig beleidigt und er würde nichts akzeptieren, was ich ihm einreichen würde. Sollte doch klagen, dann würde ich schon sehen was ich davon habe. Nachdem ich aber bei jeder Besprechung eine Bekannte, die Beisitzerin beim Sozialgericht Dortmund ist, dabei hatte, wurde Herr B. sehr kleinlaut. Ich bin froh das ich eine gut bezahlte Stelle bekommen habe und hoffe das trotz der Rezession mir die Stelle erhalten bleibt. Mich wundert es nicht, wenn irgendein verzweifelter Mitbürger mal austickt und solchen Typen ein auf die Fr… haut.

Ich kann nur allen HartzVI Empfängern raten, lasst euch nichts gefallen, nehmt immer Zeugen zu Besprechungen mit und klagt alles ein. Als Hartz VI Empfänger steht einem auch ein Rechtsanwalt zu !!!


6. ... Kommentar von hartzinfarkt am Montag, 11.5.2009.

Das kommt davon, wenn man (Sachbe-)Arbeitern zu viel Macht einräumt. Sie sind inkompetent und glauben an die Diktatur des Proletariats, wo sie sich alles erlauben können. Der kommt sich bestimmt auch noch links vor.


Kommentar / Frage hinterlegen ...

Wenn Sie einen öffentlichen Kommentar oder eine öffentliche Frage zu dem oben gezeigten Artikel hinterlassen wollen, füllen Sie nachfolgendes Formular aus. Bitte achten Sie auf die Netikette, bevor Sie Ihren Kommentar einsenden. Der Webseitenbetreiber behält sich das Recht vor, Einsendungen ohne Angabe von Gründen zu löschen oder zu editieren.
Alle Einsendungen werden vor der Veröffentlichung moderiert.





Verbraucherinformationen
ImmobilienScout24 - Immobilie suchen, Wohnung, Haus, Grundstueck zur Miete, zum Kauf
 
Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Nachrichten als RSS XML | Presseticker

Valid Valid Valid

Powered by wordpress | wp-theme:mw | © sozialticker e.V.