Hartz-IV-Anpassung wegen Zusatzbeiträgen der Krankenversicherung unklar
Die Bundesregierung kann derzeit nicht sagen, ob die Zusatzbeiträge die derzeit einige Krankenkassen erheben, zu einer Erhöhung der Hartz-IV-Regelleistungen führen. Es bleibe abzuwarten, inwieweit die untersten 20 Prozent der nach ihrem Einkommen geschichteten Haushalte durch den Zusatzbeitrag statistisch belastet würden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1043) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/835).
Höhere Ausgaben der statistischen Vergleichsgruppe könnten nach Maßgabe des Berechnungsmodells ”die regelsatzrelevanten Ausgaben und damit auch die Höhe der Regelleistungen beeinflussen“, heißt es in der Antwort. Da es sich allerdings bei der Regelleistung um eine pauschalierte Gesamtleistung handle, könnten erhöhte Ausgabe in einem Bereich durch entsprechend geringere Ausgaben in einem anderen Bereich zu einer unveränderten Regelleistung führen.
Derzeit seien im Hartz-IV-Regelsatz nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 für die Gesundheitspflege monatlich 12,74 Euro vorgesehen – bezogen auf den sogenannten Eckregelsatz für Alleinstehende von ursprünglich 345 Euro.
Quelle: Deutscher Bundestag - Pressestelle
Startseite - Veröffentlicht am: 7. April 2010 um 13:00 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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