Hartz IV : Angemessene Unterkunftskosten für Hartz IV Empfänger der Stadt Aurich
Arge muß Wohnungsmarkt genauer prüfen
Hartz IV-Empfänger müssen nun nicht mehr direkt mit einem Auszug aus der Wohnung rechnen, weil die Mietkosten zu teuer sind. In einem Eilverfahren hat das Sozialgericht Köln in der Frage nach „angemessener Miete“ neue Richtlinien verhängt. Bevor die Miete reduziert wird, müssen Städte, Gemeinden und ARGE zuerst prüfen, ob überhaupt günstigere Wohnungen zur Verfügung stehen. Ist dies nicht der Fall, muss die tatsächliche Miete übernommen werden, so der Beschluss des Sozialgerichts.
Quelle: Kölner Stadtanzeiger
Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: 7. Januar 2008 um 7:46 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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