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	<title>Kommentare zu: Hartz IV: &#196;lter als 25 bedeutet eigene Bedarfsgemeinschaft</title>
	<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-aelter-als-25-bedeutet-eigene-bedarfsgemeinschaft_20070501.html</link>
	<description>Der Sozialticker kommentiert aktuelle soziale Themen und bietet Hilfe bei Fragen: News, Informationen, Vorlagen fuer Widersprueche/Antraege, Hartz IV, ALG II</description>
	<pubDate>Fri, 21 Nov 2008 21:07:32 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Einstein</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-aelter-als-25-bedeutet-eigene-bedarfsgemeinschaft_20070501.html#comment-2611</link>
		<dc:creator>Einstein</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 15 Nov 2008 22:21:28 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-aelter-als-25-bedeutet-eigene-bedarfsgemeinschaft_20070501.html#comment-2611</guid>
		<description>Sofern §9 Abs. 5 SGB II



&lt;blockquote&gt;5) Leben Hilfebed&#252;rftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschw&#228;gerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Verm&#246;gen erwartet werden kann.&lt;/blockquote&gt;



f&#252;r Sie nicht zuftrifft und sie nicht in der Lage sind entsprechend f&#252;r das Kind aufzukommen, ist es immer sinnvoll gegen einen entsprechenden Ablehnungsbescheid in den Widerspruch zu gehen und ggf. den Weg  zum Sozialgericht zu bestreiten.

Wenn ein eigener Bedarf festgestellt wird, steht dem Kind dann der &lt;strong&gt;Prokopfanteil &lt;/strong&gt;der KDU zu, ebenso die Regelleistung und die Leistungen zur Renten- und Krankenversicherung. Gerade die Krankenversicherung ist wichtig, da das Kind sonst, aus welchen Mittel auch immer, sich selber versichern muss. Eine Fortsetzung innerhalb der Familienversicherung ist nicht mehr m&#246;glich.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sofern §9 Abs. 5 SGB II</p>
<blockquote><p>5) Leben Hilfebed&#252;rftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschw&#228;gerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Verm&#246;gen erwartet werden kann.</p></blockquote>
<p>f&#252;r Sie nicht zuftrifft und sie nicht in der Lage sind entsprechend f&#252;r das Kind aufzukommen, ist es immer sinnvoll gegen einen entsprechenden Ablehnungsbescheid in den Widerspruch zu gehen und ggf. den Weg  zum Sozialgericht zu bestreiten.</p>
<p>Wenn ein eigener Bedarf festgestellt wird, steht dem Kind dann der <strong>Prokopfanteil </strong>der KDU zu, ebenso die Regelleistung und die Leistungen zur Renten- und Krankenversicherung. Gerade die Krankenversicherung ist wichtig, da das Kind sonst, aus welchen Mittel auch immer, sich selber versichern muss. Eine Fortsetzung innerhalb der Familienversicherung ist nicht mehr m&#246;glich.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: neubi</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-aelter-als-25-bedeutet-eigene-bedarfsgemeinschaft_20070501.html#comment-2610</link>
		<dc:creator>neubi</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 15 Nov 2008 19:37:55 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/hartz-iv-aelter-als-25-bedeutet-eigene-bedarfsgemeinschaft_20070501.html#comment-2610</guid>
		<description>die Tochter meiner Lebensgef&#228;hrtin wohnt bei uns.Sie hat an ihrem 25.Geburtstag im Juli 08 einen Antrag auf Alg2 gestellt.Dieser wurde abgelehnt.Wir haben Wiederspruch eingelegt.

Meine Frage:steht ihr zumRegelsatz auch KdU zu,bekommen wir die GKV die bezahlt haben vom Juli an zur&#252;ckerstattet?

Besten Dank im vorraus f&#252;r die Hilfe</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>die Tochter meiner Lebensgef&#228;hrtin wohnt bei uns.Sie hat an ihrem 25.Geburtstag im Juli 08 einen Antrag auf Alg2 gestellt.Dieser wurde abgelehnt.Wir haben Wiederspruch eingelegt.</p>
<p>Meine Frage:steht ihr zumRegelsatz auch KdU zu,bekommen wir die GKV die bezahlt haben vom Juli an zur&#252;ckerstattet?</p>
<p>Besten Dank im vorraus f&#252;r die Hilfe</p>
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