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Hartz IV: Älter als 25 bedeutet eigene Bedarfsgemeinschaft

Neues aus dem Bereich RechtArbeitslose, die über 25 Jahre alt sind, bilden grundsätzlich keine Bedarfsgemeinschaft mehr mit den Eltern.

Wie das Bundessozialgericht in Kassel entschieden hatte, gilt das auch, wenn sie noch immer in der elterlichen Wohnung leben.

Aktenzeichen zum Urteil

Az.: B 7b AS 6/06 R

In dem konkreten Fall hat ein über 25 Jahre alter Hilfsbedürftiger immer noch zusammen mit seiner Mutter gelebt. Das Gericht traf die Entscheidung, dass der junge Erwachsene eine eigene Bedarfsgemeinschaft für sich allein bildet. Nach eindeutiger und bewusster gesetzgeberischer Entscheidung gilt er im Sinne des Gesetzes als “allein stehend”. Demzufolge hat er Anspruch auf den vollen HARTZ-IV-Regelsatz, der 345 Euro beträgt.

Das Einkommen sowie auch das Vermögen der Mutter findet nur im Rahmen einer Haushaltsgemeinschaft Berücksichtigung.

Weitere Informationen zu dem Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Startseite - Veröffentlicht von: Birgit   am: 1. Mai 2007 um 8:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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  15 Kommentare / Fragen veröffentlicht


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15 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von neubi am Samstag, 15.11.2008.

die Tochter meiner Lebensgefährtin wohnt bei uns.Sie hat an ihrem 25.Geburtstag im Juli 08 einen Antrag auf Alg2 gestellt.Dieser wurde abgelehnt.Wir haben Wiederspruch eingelegt.

Meine Frage:steht ihr zumRegelsatz auch KdU zu,bekommen wir die GKV die bezahlt haben vom Juli an zurückerstattet?

Besten Dank im vorraus für die Hilfe


2. ... Kommentar von Einstein am Samstag, 15.11.2008.

Sofern §9 Abs. 5 SGB II

5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

für Sie nicht zuftrifft und sie nicht in der Lage sind entsprechend für das Kind aufzukommen, ist es immer sinnvoll gegen einen entsprechenden Ablehnungsbescheid in den Widerspruch zu gehen und ggf. den Weg zum Sozialgericht zu bestreiten.

Wenn ein eigener Bedarf festgestellt wird, steht dem Kind dann der Prokopfanteil der KDU zu, ebenso die Regelleistung und die Leistungen zur Renten- und Krankenversicherung. Gerade die Krankenversicherung ist wichtig, da das Kind sonst, aus welchen Mittel auch immer, sich selber versichern muss. Eine Fortsetzung innerhalb der Familienversicherung ist nicht mehr möglich.


3. ... Kommentar von Tobias am Samstag, 3.1.2009.

Hallo meine mutter ist am 5.07.1950 geboren und laut arbeitsamt cuxhaven fällt sie nicht under der 58 Regelung
ist das richtig?


4. ... Kommentar von joachim grehl am Samstag, 3.1.2009.

hallo tobias,
deine mutter fällt unter die 50+ regelung und außerdem gibt es noch fördermöglichkeiten aus dem europäischen sozialfonds.
sie sollte mal die sachbearbeiter direkt ansprechen und ewentuell etwas im internet recherchieren unter eu förderprogramme oder sowas in der wortfolge


5. ... Kommentar von Sarah am Mittwoch, 18.3.2009.

Hallo!
Ich hab mal eine Frage!
Bei mir ist das so, ich zahle 250 Euro Kostgeld, zahle ich es nicht, fliege ich raus (habe da schon mal die Erfahrung gemacht)! Muss dazu sagen, dass ich 26 bin. Nun haben die mir beim Amt erklärt, dass ich keinen Anspruch auf ALG 2 habe, da ich ja noch bei meinen Eltern wohne. Ich müsste eine eigene Bedarfsgemeinschaft gründen, jedoch habe ich das Geld nicht, um mir jetzt ne Wohnung zu suchen! Von daher bleibt mir ja jetzt nur der Weg in die Obdachlosigkeit! Oder habe ich da noch ne andere Chance?
Wäre dankbar für Hilfe!


6. ... Kommentar von Steinbock am Mittwoch, 18.3.2009.

Woher nehmen Sie denn die 250 Euro Kostgeld, wenn Sie kein ALG II erhalten?

Unabhängig davon, erlesen Sie im obigen Urteil des höchsten Gerichtes in sozialen Angelegenheiten, dass Sie ab 25 eine eigene BG bilden und vollen Anspruch auf ALG Ii haben. Legen Sie daher Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ein und klagen notfalls Ihre Ansprüche durch.


7. ... Kommentar von jungfrau am Freitag, 20.3.2009.

das mit der eigenen bg ist definitiv richtig. das mit dem vollen anspruch kann aber falsch sein, denn oben steht auch, dass das einkommend der mitglieder der haushaltsgemeinschaft sehr wohl angerechnet werden kann. allerdings sind die freigrenzen dabei sehr hoch. (bereinigtes ek (also freibeträge etc abgezogen), minus doppelter regelsatz minus mietanteil. wenn dann noch was überbleibt wird davon die hälfte auf den bedarf des antragstellers angerechnet)


8. ... Kommentar von kalemun am Samstag, 21.3.2009.

also bin auch über 25 und lebe mit mein bruder und mutter.

kann ARGE von mir den gehaltsabrechnungen oder einkommen von meinem mutter und bruder verlangen??


9. ... Kommentar von Einstein am Samstag, 21.3.2009.

@kalemun

jepp denn es gilt SGB II §9 Abs.5:

“(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.”

Ausnahme: Es wurde erwiesen, das die anderen Familienmitglieder mit dem Hilfebedürftigen KEINE Haushaltsgemeinschaft bilden, denn wenn dies nicht zutrifft, kann der o.g §§ auch nicht angewendet werden.


10. ... Kommentar von kalemun am Samstag, 21.3.2009.

und wenn die auch schriftlich sagen, das die mich nicht unterstützen??


11. ... Kommentar von Stephie am Donnerstag, 10.9.2009.

Hallo, ich hab da mal eine Frage. Ich werde am 25.Oktober 25 Jahre alt und beziehe zur Zeit Hartz 4. Ich wohne zur Zeit noch mit meiner Mutter und Schwester zusammen. Doch meine Schwester und Mutter wollen jetzt jeweils ausziehen ( meine schwester ist 19 und hat ein 1 monate altes Kind und ihr Freund wohnt auch mit bei uns , alle beziehen sie Hartz 4 )und sich eine eigene Wohnung suchen. Jetzt wurde mir vom AA mitgeteilt das ich nit ausziehen kann da mir keine eigene Wohnung gezahlt wird und ich bis ich einen Job gefunden habe gezwungen bin mit meiner Mutter in einer Wohnung zu leben. Nun wollt ich fragen ist das richtig ? kann mir das gar nit vorstellen und hab auch schon anderes gehört.

Wäre dankbar für jede Hilfe.


12. ... Kommentar von Bigbud am Montag, 28.9.2009.

Hallo,
folgendes Problem:Zwangs-abhängig durch kein Hartz4

Ich wohne auf dem Land, kein Job, kein Führerschein mehr, und Verschuldet
und leider sehe ich zurzeit keine Möglichkeit dagegen was zu Unternehmen.
Da ich 24Jahre alt bin, und meinen Arbeitsplatz verloren hab.
und mein Vater im VW Werk arbeitet und dementsprechend verdient.
Das heißt ich bekomme 0€ Unterstützung weder vom Staat und meinem Vater da er eine
Hypothek abzuzahlen hat, und selbst von seinem Verdientem Geld kaum was hat wenn dann
noch der Kühlschrank und andere Rechnungen kommen ist eh nix mehr übrig.

Ich muss mir jeden Tag gemekere anhören, das ich sein Essen Fressen würde
und Co. Das macht einen sehr depressiv und Müde.
Ich kann schon verstehen, das durch mich für ihn mehr kosten entstehen
und er auch schon 58ahre ist und seine ruhe haben will. Er hat vor 2 Jahren seine Frau,
bzw. ich, meine Mom
an einer Krebserkrankung leider verloren.
Und das war eine schwere bzw. ist eine schwere Zeit.
Und nicht nur das. Mein Vater wurde in Lohnsteuerkl. 1 gesteckt das heißt:
Weniger Geld
-minus moms Einkommen
-Steuerklasse 3 (auf 1) bei meinem Vater
-ich plötzlich 0€ wegen Kündigung
Aber was soll ich machen, damit ich erstmal überhaupt aus dem Dorf komme
bzw. regelmäßiger Arbeit nachgehen kann, benötige ich in erster Linie Geld.
dann meinen Führerschein und PKW.

Das heißt ich muss erstmal ein einjähriges negatives Drogenscrenning nachweisen,
was ich auch gerne tun würde.
“Weil jeder macht ma Fehler”
Aber das kostet auch jedes mal etwa 30€ die ich nicht habe und danach
die MPU, die richtig teuer wird.

Deshalb will ich so schnell wie möglich bei meinem Vater ausziehen, wir wohnen in
einem 2 Familien Haus. auf der mittleren Etage habe ich ein kleines zimmer, wenns
hoch kommt 12qm, ich kanns langsam nicht mehr ertragen!
Aber im gleichem Haus wird bald die Kellerwohnung Frei etwa 45qm.
Und jetzt frage ich ob ich schon irgendwie mit 24 Jahren da einziehen kann ohne das
meinem Vater irgendwelche kosten entstehen. Denn soweit ich weiß wäre das
mit 25 Jahren nicht mehr so problematisch wegen einer eigener “Bedarfsgemeinschaft” und
dann dem Hartz4 Geld wodurch ich wieder etwas mit dem Kopf aus dem Loch kommen würde.
Und ein Existenzminimum gewährleistet währe

Aber ich will arbeiten, mir was aufbauen können und auf eigenen Beinen stehen.
Und nicht ein Jahr warten bis ich 25 bin, depressiv und demotiviert und automatisch
ein HARZ4-Empfänger werde.

Was würdet Ihr, in so einer Situation ohne Kohle machen???


13. ... Kommentar von mehmet am Freitag, 20.11.2009.

he
bin 25 jahre alt wohne bei meinem eltern, die ein reihenhaus besitzt, meine eltern arbeiten und mein kleiner bruder geht noch zu schule, also 4 personen im haushalt. Ende september habe ich arbeitslosen geld II beantragt (hartz iv). (( ich bin der einzige mit hartz 4 kein andere und bin über 25))
ich habe probleme mit der arge, die beraten mich falsch (sachbearbeiterin).
Am am 16 november habe ich da angerufen (”beschwärdestelle” ich lache drüber “beschwärdestelle”), weil ich schon seit 3 wochen alles vollständig abgeschickt habe innerhalb dieser woche habe ich mehrmals angerufen aber nichts (die frau war in urlaub toll, wenn ich nicht mit meinem eltern MITESSEN würde, wäre ich am verhungern, ich frag mich warum dieses Pack soviel Macht hat über die hilfsbedürftigen Menschen, wo sind da die rechte und pflichten ? )
Erst heist es über 25 sind die eltern nicht für mich zuständig, aber verlangen konto daten privatdaten usw von meinem eltern ! warum das ? bin doch über 25 jahre !
Weil die Sachbearbeiterin nicht ans telefon geht frage ich den Herren (beschwerdestelle) was los ist, ja ich hätte nicht alles abgeben und es würde ein brief zu mir kommen tja leider warte ich auf disen brief ca. 4 tage, wenn ich mich wieder dort melde, heist es bestimmt geduld es kommt noch !

was sollte ich da machen ??
ich will ja nicht das meine eltern als bedarftsgemeinschaft zählen, duch ihr einkommen wird mein arbeitslosengeld 2 gekürzt oder gar nicht ausgezahlt.
Sollte ich mir eine eigne wohnung suchen um meine eltern zu entlassten, reich sind die nicht, da ich hartz 4 beantrage ist doch logisch.

Die sachbearbeiterin erschwerte es mir so sehr das sie es hinaus zögert weil ich nur am hin und her laufen bin warten und wieder hin und herlaufen muss weil sie immer was findet um es zu kürzen oder zu verlängern die Beschwärdestelle kann ich knicken, da er mich nicht ernst nimmt und es würde garnicht stimmen das die frau sich so verhält. tja ich habe mich am ersten treffen von ihr anschreien lasen hat mich als Krimineller und lügner beschimpft lassen als ob sie meine Mutter oder chefin wäre.Bei den 2. treffen habe ich es mir nicht so gehen lassen und habe ihr gesagt, wie sie überhaupt mit mir reden würde (natürlich auf den gleichen ton wie sie es tat)
tja seit dem, eigentlich schon vorher, stellt sie sich noch dümmer und schwerbegreifender dar (dies führte daszu das die meine aussagen teilweise falsch und verwirrt aufs blatt brachte und musste es mehrmals berichtigen, was ihr nicht gefiel und Wuttanfälle erhilt, weil sie der meinung war das ich es so gesagt habe)
Obwohl da noch ein fehler war, sagt die zu mir “Ja Ja, komm unterscheib es dann bin ich dich entlich los” wortwörtlich

die frau ist satan persönlich und der sachbearbeiter bei der Beschwärdestelle tun nichts, da ich glaube eine vereinbarung inoffiziell untereinander liegt.
ich frage ob ich eine andere/n sachbearbeiter/in erhalten kann ?
ne das geht nicht, tja ich kann nichts machen telefon antwortet keiner und auf den brief warte ich immer noch

Hilfe wäre super, danke im vorraus DANKE


14. ... Kommentar von Prinzessin am Freitag, 22.1.2010.

Hallöchen,
ich bin 25 Jahre alt und lebe mit meinen eltern zusammen und möchte nach ablauf meinem arbeitslosengeld hartz 4 beantragen.
Mein Papa ist Renter und meine mutter Hausfrau, meine Eltern leben 6 monate im Ausland in der zeit bin ich also alleine zuhause und muss für mehr kosten aufkommen.Wie soll ich es denn der Arge das beweisen das ich nur unter der Vorraussetzung hier Leben darf wenn ich mich an Miete mitbeteilige??
Es ist doch für die Arge in Vorteil wenn sie mir Paar groschen mehr geben damit ich meinen eltern unterstütze als ich mir eine eigene Wohnung miete?? Was soll ich machen ?? kann mir jemand helfen und außerdem haben meine Mutter und ich haben bischen Gespartes geld auf unseren Sparbüchern wird das mitberechnet?? Darf man denn etwas Gespartes haben wenn ja wieviel ??
Lg


15. ... Kommentar von melis am Dienstag, 9.2.2010.

hallo,habe da mal ne frage und zwar…ich bin jeztz 25 geworden..lebe bei eltern.mein vater arbeitet und kriegt un gefähr 1600 euro alles schon abgezogen usw…meine mama arbeitet nicht..dan noch ein bruder aber der heiratet bald und raus ist der…meine arbeit als raumpflergerin bei der satdt bin nur sprinnger dort…gibst es keine arbeit…also net so viel aufträge…das heisst war 5 monaten nicht mehr kranken versichert…jeztz ist eine deftige summe gekommen von aok….und mahnungen hin und her..meine eltern können das nicht zahlen da sie selber schulden haben…habe jetzt antrag gestellt auf arbeitslosen geld 2.. weil mein vater mich nicht sorgen kann…kleidung ect.versicherung ect. will hier raus…habe schon rücken schmerzen von der couch… und will nicht ein zimmer teilen mit bruder der 26 ist ..ist ya blöd für ein mädel das 25 ist… will hier raus eigene wohnung steht mir das zu???? BIITTTE UM ANWORT DA ICH ÜBER HAUPT KEINE AHNUNG VON SOWAS HABE…


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