Hartz IV - 12 Jähriger von Schule abgeholt = 10 Prozent Lebensgrundlagenentzug
Nach einem Urteil des Hessische Landessozialgericht - AZ: L 6 AS 279/07 ER - ist es berechtigt, einer Mutter die Leistungen auf ALG II um 10 % zu kürzen, wenn diese ihren zwölfjährigen Sohn persönlich von der Schule abholen möchte, obwohl ein Termin beim Amt anstand.
Der Senat geht davon aus, dass es einem zwölfjährigen Schüler grundsätzlich möglich ist, den Schulweg ohne Unterstützung der Eltern selbstständig zurückzulegen. Besondere Umstände, die es ausnahmsweise erforderlich machen könnten, den Sohn auf dem Heimweg von der Schule zu begleiten, wurden von der Antragstellerin nicht vorgetragen.
Folglich vermochte die Antragstellerin zur Überzeugung des Senats keinen wichtigen Grund für die Versäumung des Termins nachzuweisen.
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
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