Handelt Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung gesetzeswidrig?
Das Berliner Verwaltungsgericht verurteilte das Vorgehen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung als rechtswidrig, weil diese den betreuten Jugendlichen nicht den Hartz-IV Regelsatz bewilligten.
Für betreute Jugendliche gewährte das Amt nur 276 Euro statt der gesetzlichen 345 Euro Regelsatz.
Das Berliner Verwaltungsgericht bewilligte auf Klage einer jungen Frau den höheren Regelsatz. Der Betrag reiche aber nicht für ein menschenwürdiges Leben, heißt es in der Urteilsbegründung.
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