Haftstrafe wegen Leistungsbetrug
Nach umfangreichen Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Rosenheim am Standort Weilheim verurteilte das Amtsgericht Landsberg am Lech einen 59-jährigen Maurer wegen Betrugs zu einem Jahr und neun Monaten Haft.
Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Der Hartz IV-Empfänger lebte mit seiner Ehefrau in Landsberg am Lech in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft unter einem Dach. Im Zeitraum von fast drei Jahren beantragte er beim Jobcenter Landsberg mehrmals Arbeitslosengeld II.
Obwohl er bei jeder Antragstellung auf seine Pflichten hingewiesen wurde, zeigte er die Tätigkeit seiner Ehefrau, die im besagten Zeitraum zunächst einer geringfügigen Beschäftigung und später einer Vollzeitbeschäftigung nachging, nicht an.
Auf diese Weise kassierte er Sozialleistungen von über 18.000 Euro zu Unrecht. Da der Angeklagte in vollem Umfang geständig war und bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Daneben muss der Verurteilte die erhaltenen Leistungen zurückzahlen.
Die Aufdeckung von Leistungsbetrügereien durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit dient der Stabilisierung der Sozialsysteme und des Arbeitsmarktes. Die Höhe der Strafe zeigt, dass Leistungsmissbrauch zwischenzeitlich hart bestraft wird.
Quelle: Presse Hauptzollamt Rosenheim
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1. ... Kommentar von Maggy
am Dienstag, 24.3.2009.
“Die Aufdeckung von Leistungsbetrügereien durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit dient der Stabilisierung der Sozialsysteme und des Arbeitsmarktes. Die Höhe der Strafe zeigt, dass Leistungsmissbrauch zwischenzeitlich hart bestraft wird.”
19 Monate für 18.000 Euro, 2 Jahre für hingebogene knapp unter 1 Million Euro Steuerhinterziehung - Betrug ist Betrug
Es kommt immer darauf an, wer den Betrug begeht und wen man im Golfclub oder sonstwoher kennt. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Soviel zu Gleichbehandlung vor deutschen Gerichten.
Die kleinen hängt man, die großen lässt man laufen.
LG
Maggy
2. ... Kommentar von Emil und die Detektive
am Mittwoch, 25.3.2009.
Klassenjustiz vom Feinsten. Wie lange noch?
Grüße..
3. ... Kommentar von Peval47
am Mittwoch, 25.3.2009.
EIN SKANDAL!!!
Nach dem Maßstab von vergleichbaren Fällen, hätte der Maurer mit einer Geldstrafe .bzw. höchstens 14 Tage Haft auf Bewährung rechnen müssen!
Ich hätte bei dem berühmten letzten Wort, die berühmten Fälle erwähnt, das die bei 1 Million vorsätzlichem Betruges , diese nur Bewährungen erhalten haben.
Der Maurer hat sicher nicht damit gerechnet,eine Bewährungsstrafe zu bekommen,weil eben das Urteil von anderen Fällen Aussagekraft hat.
Dennoch,hätte er es dem Gericht gesagt,wäre das URTEIL unter Garantie,MILDER ausgefallen!
Ich hoffe,er geht gegen das Urteil an!
4. ... Kommentar von Bube
am Mittwoch, 25.3.2009.
Wenn ich Leistungsmissbrauch betreibe, muss ich jederzeit damit rechnen, dass dieser Missbrauch aufgedeckt wird. 18.000 EURO sind für mich persönlich als ALG-2 Empfänger keine Peanuts, diese zu Unrecht bezogen zu haben ist schon ein starkes Stück.
WIR regen uns ständig auf, dass die Argen verstärkt Sanktionen verhängen, Wohnungen von ehenlichen Gemeinschaften kontrollieren, Schwarzarbeit aufdecken usw. Aber sind WIR nicht selber daran schuld, wenn WIR solch ein Verhalten egal von wem (!!!) tolerieren und WIR SELBST zu Unrecht erschlichene Sozialleistungen beziehen.
Dadurch ermuntern wir doch nur die Politiker immer schärfere Gesetze zu beschließen und diese dann auf uns Hartz-IV Empfänger abzuwälzen.
Ich finde das Urteil völlig korrekt. Wie schon in einem anderen Beitrag von mir erwähnt, brauchen wir darüber, dass man die Kleinen hängt und die Großen laufen lässt, gar nicht zu diskutieren, denn ändern werden WIR daran sowieso nichts.
Auch ich muss mit 351 EURO meinen gesamten Lebensunterhalt bestreiten. Ich würde gar nicht erst auf die Idee kommen und es auch nie wagen, mir bewusst oder unbewusst Leistungen zu erschleichen.
5. ... Kommentar von Andy2
am Donnerstag, 26.3.2009.
Das ist ja noch viel ! Bei uns ist es so das nach Anrechnung des Kindergeldes nur mal 25 Euro bleiben für 2 Erwachsene und eine 17 Jährige Tochter daneben habe ich noch 2 über 18 Jährige behinderte Kinder ! Wir leben eigentlich nur vom Kindergeld und von der Grundsicherung unserer beiden Behinderten Kinder was wohl kaum im Sinne des Gesetzes sein dürfte oder warscheinlich doch gewollt ist ! Ich dachte jeder einzelne in einer Bedarfsgemeinschaft hat eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Summe zu bekommen um den Lebensunterhalt abzudecken ! Zur Zeit deckt dieses Geld garnichts ausser die Bedarfe meiner 2 Behinderten ab und von dem Geld muss alles bezahlt werden Strom , Kleidung, Versicherungen , Telefon , und Verpflegung etc. aber eben für alle 5 Personen nicht für die beiden alleine ! Meine Frau meine Tochter und ich haben wie gesagt 25 € die wir noch zusteuern können ! Manchmal denkt da wohl jeder ein bisschen daran etwas zu flunkern um ein paar Euro mehr zum Leben oder Überleben zu haben denke ich und ich kann es verstehen ! Und ich denke das wir nicht die einzigen sind denen es so geht ! Hartz ist Armut per Gesetz und jeder weiss es nur keiner macht was ! In diesem Sinne !
Mfg. Andy
6. ... Kommentar von Bube
am Donnerstag, 26.3.2009.
Hallo Andy2,
ich will Ihnen nicht zu nahe treten, aber wenn ich den Satz, “das ist ja noch viel” (351 €) schon wieder lese, kommt mir der morgentliche Kaffee hoch.
Gehen Sie doch mal zu einem Fachanwalt für Sozialrecht und lassen die Sache prüfen, aus Ihrem Beitrag lässt sich schwer errechnen, wieviel Ihnen Allen zum Leben bleibt.
“Um ein paar Euro mehr zum Leben zu haben”, darum geht es doch gar nicht. In diesem konkreten Fall handelt es sich schlicht weg um 18.000 € die erschlichen wurden und das sind für mich als Hartz IV eben keine Peanuts. Ich kann es auch verstehen und nachvollziehen, aber muss es deshalb jeder andere (mich eingeschlossen genauso tun, Steuergelder in solcher Höhe erschleichen?!
Ich bin auch dafür Hartz IV abzuschaffen, aber wie gesagt,WIR werden diese Gesetzgebung doch nicht ändern können. Wir haben die Gelegenheit gegen Bescheide in Widerspruch zu gehen bzw. dagegen Klage zu erheben und das evtl. auch mit Erfolg. Aber man muss seinen Ar… bewegen und etwas dagegen tun, jammern alleine hilft nichts. Aus meinen Verwandten- und Bekanntenkreis höre ich auch oft nur Jammerei, wenn ich sie darauf anspreche, gegen Ungerechtigkeiten vorzugehen, höre ich immer den Spruch “ja das bringt doch sowieso nichts…”. Leider tun das immer noch die meisten Betroffenen und unternehmen nichts. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
7. ... Kommentar von joachim grehl
am Donnerstag, 26.3.2009.
ja typisch für dieses staatssystem-
der eine geht schwarz arbeiten und wird hart bestraft und der andere veruntreut millionen in sogenannten steueroasen und auf riskanten immobiliengeschäften und kriegt defakto noch nen blumenstrauß
ja wenn 2 das gleiche tun ist es eben doch nicht das selbe
es ist eben immer wieder die tatsache ” In welcher Liga spielt man mit”
8. ... Kommentar von Bero
am Freitag, 24.4.2009.
Wir erhalten Hartz IV + Einstiegsgeld, sowie Rente von meiner Frau die natürlich angerechnet wird. Das heißt meine Einnahmen aus der selbstständigkeit und die Rente meiner Frau werden aufgerechnet. So weit ist auch alles korrekt.
Im Dezember 2007 erhielten wir eine Betriebskostenabrechnung das ein Guthaben im Höhe von etwas über 500 €. Im darauffolgenden Monat konnten wir die Miete um diesen Betrag mindern und gaben den ganzen Vorgang auch an die Jobagentur ab. Logischerweise konnten die nicht so schnell handeln und wir wurden erst ein paar Wochen später auf eine Überzahlung aufmerksam gemacht.
Nun wie es ja so schön im Leben ist, da kommt eines zum anderen und wir haben das Geld leider ausgegeben, weil unter anderem Zahlungen verspätet kamen. Mir ist schon klar das ich das Geld zurückzahlen muß.
Gleiches passierte diesmal völlig ungewöhnlich im November 2008. Diesmal waren es nur so um 130€, die man dann im Dezember in Abzug bringen konnte. Also zum wiederholten mal. Leider habe ich vergessen den Bescheid unverzüglich zum Job-Center zu senden, ist aber nachträglich geschehen.
Jetzt meine Frage: Muß ich mit Konsequenzen(strafrechtlichen) rechnen, außer der Rückzahlung, die ich natürlich auch nicht auf einem Schlag leisten kann?
Habe im letzten Jahr eine EV abgeben müssen, weil ich so einiges an Schulden habe.
9. ... Kommentar von britt
am Sonntag, 19.7.2009.
Wenn aber wi in Mecklemburg-Vorpommern ein Träger der Pflegedienste doppelt abrechnet - einmal bei der Arge mit den Regiekosten und zusätzlich bei der Pflegekasse und der Staatsanwalt ermittelt, wird er auf Druck (Via Träger für die Pflegemassnahmen) von oberster Stelle zurückgepiffen - wo bleibt da die Gerechtigkeit? Es gab keine Strafe und keine Rückerstattung nur die Drohung der Einstellung der Tätigkeit und Rückgabe der der EEJobber an die Arge!
11. ... Kommentar von alex
am Sonntag, 19.7.2009.
“Staatsanwaltschaften - sind staatlich erblindet in Karrieregeilheit”
“Anders als Richter sind Staatsanwälte weisungsgebunden (§ 146 Gerichtsverfassungsgesetz) und unterliegen uneingeschränkt der Dienstaufsicht durch Vorgesetzte (§ 147 GVG).” (wikipedia - Staatsanwalt)
Staatsanwälte sind weisungsgebunden und nicht dem Gesetz verpflichtet. Dies ist ein leider weit verbreiteter Irrtum, dass ein Staatsanwalt für Recht und Gesetz eintreten muss - im Gegenteil: er muss den Weisungen des Staates gehorchen und notfalls selbst gegen geltendes Recht handeln, wenn es der Staat so will. Daher heisst er ja auch “Staats”anwalt, da er den Staat und damit nicht immer automatisch geltendes Recht vertritt.
Daher hängt hier viel von unseren Richtern ab, die aber leider auch durch die Reihe weg korrupt sind. Ein Richter müsste grundsätzlich neutral sein und dürfte keinerlei Partei angehören.
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… der Leistungsbetrug am Steuerzahler beginnt bereits bei der Vergabe vom EEJ. Als Steuerzahler könnte man für seine geleisteten Steuern auch eine gewisse Gegenleistung im ordnungsgemäßen Einsatz erwarten, doch der eigentliche Betrug beginnt an der Finanzierung von Bildungsträgern, Maßnahmeträgern bis hin … zur legalisierten Schwarzzwangsarbeit in der privaten Wirtschaft. Schon die Erschaffung von gGmbH´s und Zweckvereine, ist mit einer Plünderung der Sozialkassen vorsätzlich begangen worden.
Kontrollorgane - fehlen bewusst
Gerichte - ignorieren sich in Lähmung
Staatsanwaltschaften - sind staatlich erblindet in Karrieregeilheit
Täter - formieren sich
ARGE - entledigen sich
Betroffene - erarbeiten ihren eigenen Untergang
… alle machen mit und keiner erkennt die Richtung. Aber nach der Wahl gleicher Formierungen, werden sich 2/3 aller Deutschen wohl ein neues zu Hause suchen müssen, denn die Wahrheit wird nicht lange mehr im Verborgenen bleiben können, nachdem das System kollabierte.
Beispiele für den Zusammenbruch des Lügensystemes:
Beispiel für den kontrollierten Armutsmarkt
ect. pp