Hätten Sie es gewusst? KW 48/09
Vorgestellt werden relevante Fragen aus dem Bereich des SGB und die dazugehörigen Antworten, wie die Bundesagentur für Arbeit diese Frage beantwortet.
Testen Sie dabei ihr Bauchgefühl oder Fachwissen. Wir wünschen viel Spaß und gute Information:
- Frage 1:
Ein Arbeitslosengeldempfänger bezieht aufstockend Arbeitslosengeld II. Rückwirkend hebt die Agentur für Arbeit die Bewilligung von Arbeitslosengeld auf (der Aufhebungsgrund führt nicht zur Versicherungspflicht).Hat die Aufhebung des Arbeitslosengeldes Auswirkungen auf die in der Vergangenheit erfolgte Einkommensanrechnung?Welche Auswirkungen ergeben sich auf die Sozialversicherungspflicht nach dem SGB II in diesen Fallgestaltungen? - Frage 2:
Müssen lebensältere Alg II Bezieher ab 01.01.2008 einen Antrag auf geminderte Altersrente stellen?
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- Die Lösung zur Frage 1 : Das sagt die Bundesagentur für Arbeit dazu.
- Die Lösung zur Frage 2 : Das sagt die Bundesagentur für Arbeit dazu.
Mit freundlicher Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit
Startseite - Veröffentlicht am: 23. November 2009 um 10:00 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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