Hätten Sie es gewusst? KW 29/09
Vorgestellt werden relevante Fragen aus dem Bereich des SGB und die dazugehörigen Antworten, wie die Bundesagentur für Arbeit diese Frage beantwortet.
Testen Sie dabei ihr Bauchgefühl oder Fachwissen. Wir wünschen viel Spaß und gute Information:
- Frage 1:
Der Leistungsträger verlangt vom Partner des Leistungsempfängers, der nicht in der BG ist, Auskunft zu dessen Einkommen und Vermögen. Der Partner kommt diesem Auskunftsersuchen nicht nach. Ist der Auskunftsanspruch mittels Zwangsgeld durchsetzbar? - Frage 2:
Bei der Prüfung von Unterhaltsansprüchen werden beispielsweise die geschiedenen Ehegatten aufgefordert Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen. Dieses Auskunftsverlangen kann mittels Zwangsgeld durchgesetzt werden. Welcher Rechtsweg ist gegen die Androhung des Zwangsgeldes gegeben?
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- Die Lösung zur Frage 1 : Das sagt die Bundesagentur für Arbeit dazu.
- Die Lösung zur Frage 2 : Das sagt die Bundesagentur für Arbeit dazu.
Mit freundlicher Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit
Startseite - Veröffentlicht am: 15. Juli 2009 um 8:30 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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