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	<title>Kommentare zu: H&#228;tten Sie es gewusst? KW 18-II/08</title>
	<link>http://www.sozialticker.com/haetten-sie-es-gewusst-kw-18-ii08_20080501.html</link>
	<description>Der Sozialticker kommentiert aktuelle soziale Themen und bietet Hilfe bei Fragen: News, Informationen, Vorlagen fuer Widersprueche/Antraege, Hartz IV, ALG II</description>
	<pubDate>Fri, 04 Jul 2008 20:41:24 +0000</pubDate>
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		<item>
		<title>Von: 'A-noym'</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/haetten-sie-es-gewusst-kw-18-ii08_20080501.html#comment-374</link>
		<dc:creator>'A-noym'</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 May 2008 15:46:23 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/haetten-sie-es-gewusst-kw-18-ii08_20080501.html#comment-374</guid>
		<description>Das alte Leid,

Sachbearbeiter n&#246;tigen sehr gerne''fahrl&#228;ssig'' Antragsteller! Grunds&#228;tzlich hilft folgendes:
Man macht den sog. Ansprechpartner auf seine Hilfebed&#252;rftigkeit schriftlich aufmerksam, verweist auf die bestehende Dringlichkeit seiner Begehren.
Entsprechend weist man vorsorglich darauf hin, man m&#246;chte ordentlich beraten werden. Diesen Antrag k&#246;nnte man auch formlos stellen, mit der bitte um sofortige Abhilfe. Das L&#228;sst man den Sachbearbeiter unterschreiben, mit dem vorsorglichen Hinweis der pers&#246;nlichen Haftung.
Wenn der Sacharbeiter best&#228;tigt nach seinem Ermessen ordentlich beraten zu haben- lassen Sie diesen Menschen unterschreiben!
Wandert ein Fall erst zum Rechtsamt, dient das dem Schutz und einer Rechtfertigung der Vorgehensweisen. Man k&#246;nnte versuchen zu behaupten Sie haben Ihre pers&#246;nliche Situation unzureichend geschildert, woraus der Sachbearbeiter keinen zwanghaften Handlungsbedarf erkennen konnte.
'' Es gibt nur.... Beihilfe!'' etwas anderes ist nicht m&#246;glich- lassen Sie sich das schriftlich best&#228;tigen. Damit gehen Sie am Besten sofort zu einem Anwalt. Amtsvergehen sind nur sehr schwer nachweisbar, je mehr freundliche aber beharrliche Aktivit&#228;ten Sie zeigen, umso abgesicherter sind Ihre Anspr&#252;che. Bestehen Sie auf '' schriftliches'', immer ein Anliegen entsprechend begr&#252;ndet schriftlich einreichen- lassen Sie das von Ihrem Ansprechpartner abzeichnen.  Sollte das nicht funktionieren, fertigen Sie vorher eine Kopie, geben Sie das Schreiben im Jobcenter ab, und nicht vergessen, Sie brauchen einen Stempel! Datum und Unterschrift sind wichtig.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das alte Leid,</p>
<p>Sachbearbeiter n&#246;tigen sehr gerne&#8221;fahrl&#228;ssig&#8221; Antragsteller! Grunds&#228;tzlich hilft folgendes:<br />
Man macht den sog. Ansprechpartner auf seine Hilfebed&#252;rftigkeit schriftlich aufmerksam, verweist auf die bestehende Dringlichkeit seiner Begehren.<br />
Entsprechend weist man vorsorglich darauf hin, man m&#246;chte ordentlich beraten werden. Diesen Antrag k&#246;nnte man auch formlos stellen, mit der bitte um sofortige Abhilfe. Das L&#228;sst man den Sachbearbeiter unterschreiben, mit dem vorsorglichen Hinweis der pers&#246;nlichen Haftung.<br />
Wenn der Sacharbeiter best&#228;tigt nach seinem Ermessen ordentlich beraten zu haben- lassen Sie diesen Menschen unterschreiben!<br />
Wandert ein Fall erst zum Rechtsamt, dient das dem Schutz und einer Rechtfertigung der Vorgehensweisen. Man k&#246;nnte versuchen zu behaupten Sie haben Ihre pers&#246;nliche Situation unzureichend geschildert, woraus der Sachbearbeiter keinen zwanghaften Handlungsbedarf erkennen konnte.<br />
&#8221; Es gibt nur&#8230;. Beihilfe!&#8221; etwas anderes ist nicht m&#246;glich- lassen Sie sich das schriftlich best&#228;tigen. Damit gehen Sie am Besten sofort zu einem Anwalt. Amtsvergehen sind nur sehr schwer nachweisbar, je mehr freundliche aber beharrliche Aktivit&#228;ten Sie zeigen, umso abgesicherter sind Ihre Anspr&#252;che. Bestehen Sie auf &#8221; schriftliches&#8221;, immer ein Anliegen entsprechend begr&#252;ndet schriftlich einreichen- lassen Sie das von Ihrem Ansprechpartner abzeichnen.  Sollte das nicht funktionieren, fertigen Sie vorher eine Kopie, geben Sie das Schreiben im Jobcenter ab, und nicht vergessen, Sie brauchen einen Stempel! Datum und Unterschrift sind wichtig.</p>
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	<item>
		<title>Von: Steinbock</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/haetten-sie-es-gewusst-kw-18-ii08_20080501.html#comment-372</link>
		<dc:creator>Steinbock</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 May 2008 15:33:38 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/haetten-sie-es-gewusst-kw-18-ii08_20080501.html#comment-372</guid>
		<description>... ich finde es schon skandal&#246;s, wenn Menschen ---&gt; Menschen sanktionieren und sich auch noch im Recht glauben und sich die Frechheit rausnehmen, im Interesse aller handeln zu d&#252;rfen. Das perfide daran ist noch, dass die Sanktionierer nicht mal selbst all das erschaffen haben, wor&#252;ber diese sich nun hinwegsetzen, denn produktiv zum Wohle aller t&#228;tig zu sein, kennen diese Damen und Herren nur aus dem Lehrbuch der Verwaltung.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230; ich finde es schon skandal&#246;s, wenn Menschen &#8212;> Menschen sanktionieren und sich auch noch im Recht glauben und sich die Frechheit rausnehmen, im Interesse aller handeln zu d&#252;rfen. Das perfide daran ist noch, dass die Sanktionierer nicht mal selbst all das erschaffen haben, wor&#252;ber diese sich nun hinwegsetzen, denn produktiv zum Wohle aller t&#228;tig zu sein, kennen diese Damen und Herren nur aus dem Lehrbuch der Verwaltung.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Schlechtes Gewissen</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/haetten-sie-es-gewusst-kw-18-ii08_20080501.html#comment-370</link>
		<dc:creator>Schlechtes Gewissen</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 May 2008 15:06:11 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/haetten-sie-es-gewusst-kw-18-ii08_20080501.html#comment-370</guid>
		<description>zu "H&#228;tten sie es gewusst ?" Frage 1.

Der Vollst&#228;ndigkeithalber sollte bei den Umst&#228;nden, ob Gutscheine, ob versichert oder nicht, noch ber&#252;r&#252;cksichtigt werden, dass der Deliquent zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Nullk&#252;rzung noch 3 Eier, ein halbes St&#252;ck Butter und eine angefangene Marmelade im noch funtionierenden! K&#252;hlschrank hat. Sind diese bei der Ber&#252;cksichtigung des zur Verf&#252;gung notwendigen Betrages von 147 Euro nicht noch wertm&#228;&#223;ig zu ber&#252;cksichtigen, sprich in Abzug zu bringen?  Er hat ja sonst den anderen gegen&#252;ber denen das gleiche trifft einen Vorteil und das ist doch nicht gerecht, oder? Wenn schon arm dann auf den gleichem Niveau. Diese grauenhaften L&#252;cken im SGB m&#252;ssen einfach geschlossen werden! 
Wisst ihr, dieses blinde folgen von Anweisungen und der Ausrede: Ich mache nur was der Gesetzgeber mir vorgibt, diese Zeit hatten wir schon mal. Und auch damals waren es Deutsche Mitb&#252;rger die so abserviert wurden. ARMES DEUTSCHLAND!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>zu &#8220;H&#228;tten sie es gewusst ?&#8221; Frage 1.</p>
<p>Der Vollst&#228;ndigkeithalber sollte bei den Umst&#228;nden, ob Gutscheine, ob versichert oder nicht, noch ber&#252;r&#252;cksichtigt werden, dass der Deliquent zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Nullk&#252;rzung noch 3 Eier, ein halbes St&#252;ck Butter und eine angefangene Marmelade im noch funtionierenden! K&#252;hlschrank hat. Sind diese bei der Ber&#252;cksichtigung des zur Verf&#252;gung notwendigen Betrages von 147 Euro nicht noch wertm&#228;&#223;ig zu ber&#252;cksichtigen, sprich in Abzug zu bringen?  Er hat ja sonst den anderen gegen&#252;ber denen das gleiche trifft einen Vorteil und das ist doch nicht gerecht, oder? Wenn schon arm dann auf den gleichem Niveau. Diese grauenhaften L&#252;cken im SGB m&#252;ssen einfach geschlossen werden!<br />
Wisst ihr, dieses blinde folgen von Anweisungen und der Ausrede: Ich mache nur was der Gesetzgeber mir vorgibt, diese Zeit hatten wir schon mal. Und auch damals waren es Deutsche Mitb&#252;rger die so abserviert wurden. ARMES DEUTSCHLAND!</p>
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