Hätten Sie es gewusst? KW 16/08
Vorgestellt werden relevante Fragen aus dem Bereich des SGB und die dazugehörigen Antworten, wie die Bundesagentur für Arbeit diese Frage beantwortet. Testen Sie dabei ihr Bauchgefühl oder Fachwissen. Wir wünschen viel Spaß und gute Information:
- Frage1:
Der Ehemann der Antragstellerin liegt seit langer Zeit im Wachkoma. Er ist in einem Heim untergebracht. Gem. § 7 Abs. 3 SGB II gehört er zur BG. Nach § 7 Abs. 4 SGB II ist er jedoch vom Leistungsanspruch ausgeschlossen. Auch die Hinweise gehen davon aus, dass bei Heim- und Haftunterbringung bzw. stationärem Aufenthalt kein getrennt leben vorliegt.Die Antragstellerin lebt daher seit langer und auf unabsehbare Zeit mit ihrem Kind allein.Kann man in derartigen Fällen davon ausgehen, dass die Antragstellerin allein erziehend ist? Steht ihr somit ein Mehrbedarf für Alleinerziehende zu? Welche RL ist zu gewähren? - Frage2:
Wahlhelfer bekommen 30 € Entschädigung für ihre Tätigkeit im Wahllokal.
Wird diese Entschädigung auf das Arbeitslosengeld II angerechnet?
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- Die Lösung zur Frage 1 : Das sagt die Bundesagentur für Arbeit dazu.
- Die Lösung zur Frage 2 : Das sagt die Bundesagentur für Arbeit dazu.
Mit freundlicher Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit
Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein am: 14. April 2008 um 10:30 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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