Hätten Sie es gewusst? KW 15/08
Vorgestellt werden relevante Fragen aus dem Bereich des SGB und die dazugehörigen Antworten, wie die Bundesagentur für Arbeit diese Frage beantwortet. Testen Sie dabei ihr Bauchgefühl oder Fachwissen. Wir wünschen viel Spaß und gute Information:
- Frage1:
Ein 58-Jähriger ALG II-Bezieher hat Vermögen in Form einer Lebensversicherung mit einem Rückkaufswert von 9.000 €. Er löst diese auf und bekommt die 9.000 € auf sein Girokonto überwiesen.
Ist dieser Geldeingang als Einkommen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld II anzurechnen? - Frage2:
Ist es möglich, dass auch Sparbriefe, Fondguthaben usw. - also nicht nur Lebensversicherungen - als Altersvorsorge gelten, solange diese nicht vor Eintritt des Rentenalters ausgezahlt werden können?
____________________________________________
- Die Lösung zur Frage 1 : Das sagt die Bundesagentur für Arbeit dazu.
- Die Lösung zur Frage 2 : Das sagt die Bundesagentur für Arbeit dazu.
Mit freundlicher Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit
Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein am: Montag, 7. April 2008 - Haftungsausschluss ![]() |
Druckversion:
|
Bookmark Buttons:
Kommentar oder Frage? Hier veroeffentlichen!Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:
- Hätten Sie es gewusst? - KW 13/08
- Hätten Sie es gewusst? KW 16-II/08
- Hätten Sie es gewusst? KW 25/08
- Hätten Sie es gewusst? KW14-II/08
- Hätten Sie es gewusst? KW 18-III/08
- Hätten Sie es gewusst? KW 15-II/08
- Hätten Sie es gewusst? KW 17/08




