Hätten Sie es gewusst? - KW 13/08
Heute startet der Sozialticker das neue Quiz: Hätten Sie es gewusst?
Vorgestellt werden relevante Fragen aus dem Bereich des SGB und die dazugehörigen Antworten, wie die Bundesagentur für Arbeit diese Frage beantwortet. Testen Sie dabei ihr Bauchgefühl oder Fachwissen. Wir wünschen viel Spaß und gute Information:
- Frage1:
Ist es zulässig, Regelungen zu Meldepflichten und Ortsabwesenheiten in der Eingliederungsvereinbarung festzulegen und Verstöße gegen diese Festlegungen infolgedessen nach § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 b zu sanktionieren? - Frage2:
Grundsätzlich gelten die Mehrbedarfe mit dem Antrag auf Alg II als beantragt. Die Alg II-Bezieherin kommt aber erst in der 18. Schwangerschaftswoche und legt den Mutterpass vor. Wird nun der Mehrbedarf ab der 18. Schwangerschaftswoche (Kenntnis) gezahlt oder ist eine rückwirkende Leistungserbringung möglich?
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- Die Lösung zur Frage 1 : Das sagt die Bundesagentur für Arbeit dazu.
- Die Lösung zur Frage 2 : Das sagt die Bundesagentur für Arbeit dazu.
Mit freundlicher Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit
Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein am: Dienstag, 1. April 2008 - Haftungsausschluss ![]() |
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