Hätten Sie es gewusst? KW 10/09
Vorgestellt werden relevante Fragen aus dem Bereich des SGB und die dazugehörigen Antworten, wie die Bundesagentur für Arbeit diese Frage beantwortet. Testen Sie dabei ihr Bauchgefühl oder Fachwissen. Wir wünschen viel Spaß und gute Information:
- Frage 1:
Ein EHB erhält von der Familienkasse aufgrund eines erstrittenen Urteils eine Kindergeldnachzahlung für einen Zeitraum, in dem er Leistungen nach dem SGB II bezogen hat.Wie wird die Nachzahlung angerechnet? - Frage 2:
Ein in Deutschland wohnender eHb arbeitet als Grenzgänger in Österreich und ist auch in Österreich krankenversichert. Der dortige Arbeitgeber versichert seine Arbeitnehmer ausschließlich bei einer bestimmten Krankenkasse. Durch die Beschäftigung wird die Hilfebedürftigkeit nicht beseitigt.
1. Bei welcher Krankenkasse ist der Alg II-Bezieher zu versichern?
2. Was passiert mit weiteren Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft?
3. Wie wäre der Sachverhalt zu beurteilen, wenn die sv-pflichtige Beschäftigung den Bedarf deckt, aber im ersten Monat der Beschäftigung Alg II überzahlt ist? - Frage 3:
Die Höhe des Zuschusses bei einer privaten Krankenversicherung richtet sich seit 01.01.2009 nach § 12 Abs. 1c Satz 5 und 6 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Wie ist der Zuschuss zu berechnen, wenn der Kunde Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht? - Frage 4:
Eine privat krankenversicherte Person stellt einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II, da sie aufgrund seiner KV-Beiträge den Lebensunterhalt nicht mehr sichern kann. Wie berechnet sich der Zuschuss zu den privaten KV-Beiträgen, wenn der Antragsteller nur durch die Zahlung Beiträge hilfebedürftig wird? - Frage5:
Was zählt beim Wohngeld alles als Einkommen und was wird angerechnet?
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- Die Lösung zur Frage 1 : Das sagt die Bundesagentur für Arbeit dazu.
- Die Lösung zur Frage 2 : Das sagt die Bundesagentur für Arbeit dazu.
- Die Lösung zur Frage 3 : Das sagt die Bundesagentur für Arbeit dazu.
- Die Lösung zur Frage 4 : Das sagt die Bundesagentur für Arbeit dazu.
- Die Lösung zur Frage 5 : Wohngeld - Einkommenskatalog
Mit freundlicher Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit
Startseite - Veröffentlicht am: 6. März 2009 um 12:15 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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