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Härtefallregelung im Hartz-IV-Bezug: Gesetzgebungsvorhaben lässt die gebotene Transparenz vermissen

Die geplante Einführung einer Härtefallregelung in das SGB II ist übereilt, entspricht nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 9. Februar und wird völlig grundlos mit der Änderung eines sachfremden Gesetzes verbunden“, sagte Jutta Wagner, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, zu der öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses im Bundestag zum “Gesetz über die Abschaffung des Finanzplanungsrates” am 19. April 2010.

Für die Eile, mit der die Gesetzesänderung eingebracht wird, besteht nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kein Anlass. Bei Vorliegen eines Härtefalles besteht ein Anspruch, der direkt aus dem Grundgesetz abgeleitet ist. Aufgrund der gegenseitigen Abhängigkeit ist es notwendig und sinnvoller, die Härtefallregelung mit der vom Verfassungsgericht geforderten Neuregelung der Regelsätze bis zum 31. Dezember 2010 zu verbinden.

Inhaltlich wiederholt der Entwurf ohnehin nur die Forderungen des Gerichts und berücksichtigt dabei nicht einmal in ausreichender Weise die Vorgaben für eine transparente Prognose der zu erwartenden Kosten. Auf Grundlage des Urteils bietet sich vielmehr eine Gleichbehandlung mit der Sozialhilfe an. Für diese besteht in § 28 SGB XII bereits eine Regelung, die sich in der Praxis bewährt hat.

“Die fehlende Transparenz setzt sich bei dem Gesetzgebungsverfahren fort”, so Wagner weiter. Eine für Hartz-IV-Empfänger(innen) so elementare Regelung darf nicht wie vorgesehen ohne Beteiligung der sachlich zuständigen Ausschüsse getroffen werden.

Quelle: Presse - D e u t s c h e r   J u r i s t i n n e n b u n d   e . V .

Startseite - Veröffentlicht am: 27. April 2010 um 12:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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5 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Britwei28 am Dienstag, 27.4.2010.

Nach den bis jetzt “neu” gestalteten Sachen, die ohnehin nur ein Abklatsch vorab bestehenden Regelungen sind wird sich kaum einer an das Urteil halten.
Bis heute haben sie nur eins ganz prima geschafft; Soviel Geld wie möglich in den Sand zu setzen, um dann zu behaupten, das für die wirklich wichtigen Dinge keins da ist!
Wann kann man Politiker wegen Missbrauch von Steuergeldern rankriegen?


2. ... Kommentar von Korbacherjunge am Mittwoch, 28.4.2010.

JA die Frage stelle ich mir auch.
Und wan kann mann Richter bei einen Sozialgericht für unkalifiezierte Einschätzungen hafbar machen das würde ich auch gern Wissen.


3. ... Kommentar von Sancho am Donnerstag, 29.4.2010.

An alle Sozialgerichte Deutschlands einen herzlichen Glückwunsch. Die bereits bestehende Klageflut wird nicht nachlassen und eher noch zunehmen. Aber dafür haben doch unsere sauberen Politiker schon die Einschränkungen der Prozesskostenhilfe und die Einschränkung der Berufungsmöglichkeiten in den Schubladen. Damit so ein hartnäckiger Harzler beim Einklagen seiner Rechte behindert oder ihm diese Möglichkeit genommen werden kann. Dann hilft nur noch der europäische Gerichtshof.


4. ... Kommentar von willeried am Donnerstag, 29.4.2010.

Diese Bundesregierung wird einer Härtefallregelung nicht auf Grund eines dringenden nach dem gesundheitlichen Zustand notwendigen Bedarfs, sondern nach haushaltspolitischen Kriterien erstellen. Die geringst möglichste Anzahl von Krankheitsbildern hat mit Sicherheit die größte Chance in den Busgeldkatalog der Bundesregierung aufgenommen zu werden


5. ... Kommentar von Sancho am Freitag, 30.4.2010.

Angeblich sind Richter in der Bundesrepublik Deutschland nur dem Gesetz verpflichtet. Das bedeutet sie Bekommen vom Staat und der Staatskasse der Steuerzahler ihr Gehalt, egal was sie für Urteile sprechen. Wenn aber so ein ALG II - Empfänger mit seinen Rechten daherkommt wird das Urteil natürlich zu Gunsten der Staatskasse ausfallen, denn wer gräbt sich in diesen Zeiten schon selbst das Wasser ab. Soviel zu dem Spruch “wessen Brot ich esse dessen Lied ich singe”. Dies war bisher schon in allen Regierungsformen so und wird so bleiben. Nur wenn man solchen Richtern ein grob - fahrlässiges Vergehen nachweisen kann wird vertuscht was das Zeug hält und ihnen geht der AR…. auf Grundeis. Deshalb sollte man nie davon Ausgehen das Gerechtigkeit geschied sondern, dass man noch in letzter Gerichtsinstanz über den Tisch gezogen wird.


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