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Gutachten belegt: Pflege-Bürgerversicherung rechnet sich!

“Dieses Ergebnis beweist, dass die Pflege-Bürgerversicherung nicht nur gerecht, sondern auch ohne zusätzliche Kosten umsetzbar ist”, begrüßt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler das Resultat eines Gutachtens von Prof. Heinz Rothgang. „Die Pflege-Bürgerversicherung kann allen Bürgern eine ausreichende Absicherung gewährleisten und macht eine private Zusatzversicherung überflüssig“, erklärt Prof. Rothgang. „Während der Bundesgesundheitsminister seit Monaten kein Konzept für eine nachhaltige Versorgung im Falle einer Pflegebedürftigkeit zustande bringt, kann die AWO jetzt beweisen, dass die Pflege-Bürgerversicherung den Beitragssatz sogar bis 2050 unter drei Prozent stabilisieren würde“, versichert Stadler.

Die AWO beauftragte Prof. Heinz Rothgang von der Uni Bremen, die finanzielle Machbarkeit einer Pflege-Bürgerversicherung zu prüfen. Die Ergebnisse machen deutlich, dass eine Pflege-Bürgerversicherung sogar Leistungsverbesserungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen möglich machen würde. „Das grundsätzliche Problem der Sozialen Pflegeversicherung liegt in ihrer Einnahmeschwäche. Die Mehreinnahmen, die wir durch die Einbeziehung der gesamten Bevölkerung, die Verbeitragung aller Einkommensarten in einer Säule und die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf die derzeit in der Rentenver­si­che­rung geltende Höhe von 5.500 Euro pro Monat erzielen, lösen dieses Problem. Auch die sofortige Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes wird möglich“, betont Stadler. „Selbst wenn weitere Leistungsverbesserungen vorgenommen, alle Leistungen dynamisiert und sich die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2050 verdoppeln würde, kann mit der Pflege-Bürgerversicherung der Beitragssatz bis 2050 unter drei Prozent gehalten werden“, ergänzt Prof. Rothgang.

Die AWO fordert seit langem die Einführung einer Pflege-Bürgerversicherung als solidarische Finanzierungsgrundlage in der Pflegeversicherung. „Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Verminderung von sozialer und gesundheitlicher Ungleichheit“, betont Stadler. Die Umwandlung der Sozialen Pflegeversicherung in eine Bürgerversicherung würde die strukturelle Einnahmeschwäche an der Wurzel packen, da ein Übertritt in die Private Pflegeversicherung dann nicht mehr möglich wäre und auch eine sinkende Lohnquote durch Berücksichtigung aller Einkommensarten nicht mehr zu einer Verringerung der beitragspflichtigen Einnahmen führen würde. „In der Pflegeversicherung macht die Aufteilung in eine gesetzliche und eine private Versicherung überhaupt keinen Sinn mehr, da das Leistungsrecht beider Systeme absolut identisch ist. Das kostet nur unnötig Geld“, erklärt Stadler. Die Pflege-Bürgerversicherung würde hingegen bei einer sofortigen Einführung ohne Berücksichtigung von Übergangsregelungen den zum Budgetaus­gleich notwendigen Beitragssatz um 0,4 Beitragssatzpunkte reduzieren. „Deshalb fordert die AWO die Politik und insbesondere Minister Bahr auf, endlich zu handeln und die verfassungskonforme Umsetzung einer Pflege-Bürgerversicherung auf den Weg zu bringen“, bekräftigt der AWO Bundesvorsitzende.

Das Gesamtgutachten und eine kurze Zusammenfassung

Quelle: AWO Bundesverband - Pressestelle

Startseite - Veröffentlicht am: 14. Januar 2012 um 13:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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