Das Sozialtickerportal

Freitag, der 05. September 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Grundsicherung SGB XII Auto ist kein geschuetztes Vermoegen

Neues aus dem Bereich Recht1. Ein PKW der Marke Mercedes, Modell C 180, Typ Classic-Combi, 5-türig im Wert von 4.625,00 Euro ist kein geschütztes Vermögen sondern verwertbares Einkommen gemäß § 90 Abs. 1 SGB XII .

2. Nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 des SGB XII beträgt der Schonbetrag 2.600,00 Euro bei Personen, die wie der Kläger über 60 Jahre alt sind.

3. Eine Härte i.S.d. § 90 Abs. 3 SGB XII nur dann angenommen werden, wenn atypische (ungewöhnliche) Umstände vorliegen, bei denen aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles eine typische Vermögenslage deshalb zu einer besonderen Situation wird, weil die soziale Stellung des Hilfesuchenden nachhaltig beeinträchtigt ist (Brühl a.a.O. § 90 Rn. 73).

LSG NRW L 20 SO 40/06 vom 19.11.2007

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Hinweis: Das Eigentum eines Kraftfahrzeuges war bisher im BSHG für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nicht vorgesehen, es sei denn, der Wert des Kraftfahrzeuges lag unterhalb der Grenzen des Schonvermögens, dann durften Sie nach überwiegender Ansicht Ihr Fahrzeug behalten ( Vgl. BVerwG, 18.12.1997,ZfS 1998 248 = ZfSH/SGB 1998 428; VG Oldenburg,12.04.1995, info also 1996 34; OVG Lüneburg, 30.06.1995, FEVS 46 146 = info also 1995 223 = ZfF 1996 138; OVG Bautzen, 18.12.1997, FEVS 48 488 = ZfF 1999 67).

Startseite - Veroeffentlicht von: Lusjena   am: Donnerstag, 24. Januar 2008 - Haftungsausschluss        Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
Social Bookmarking:


Aktuelle weitere Meldungen:


Anzeige


 

Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Vororthilfe Datenbank | Nachrichten als RSS XML | Presseticker

Valid Valid Valid